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Montag, April 22, 2024
AmerikaEuropäische Union erhebt Kartellverfahren gegen Amazon wegen Datennutzung

Europäische Union erhebt Kartellverfahren gegen Amazon wegen Datennutzung

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LONDON – Die Regulierungsbehörden der Europäischen Union haben am Dienstag Kartellklagen gegen Amazon erhoben und den E-Commerce-Riesen beschuldigt, seinen Zugang zu Daten von Unternehmen zu nutzen, die Produkte auf seiner Plattform verkaufen, um sich einen unfairen Vorteil gegenüber ihnen zu verschaffen.

Die Anklagen, die zwei Jahre nach Beginn der Untersuchung des Unternehmens durch die Kartellbehörden des Blocks eingereicht wurden, sind die jüngsten Bemühungen der europäischen Regulierungsbehörden, die Macht großer Technologieunternehmen einzudämmen. Margrethe Vestager, die für Wettbewerbsfragen zuständige EU-Kommissarin, hat Google mit Kartellstrafen in Höhe von fast 10 Milliarden US-Dollar belegt und diesen Sommer zwei kartellrechtliche Ermittlungen gegen Apple eingeleitet. Die Exekutivkommission der EU leitete am Dienstag außerdem eine zweite Untersuchung ein, ob Amazon Produktangebote und Händler bevorzugt, die sein eigenes Logistik- und Liefersystem nutzen.

Während die USA zunächst die EU dafür kritisierten, dass sie amerikanische Unternehmen ins Visier nahm, gehen sie in jüngerer Zeit auch gegenüber großen Technologieunternehmen härter vor und verklagten dieses Jahr Google wegen Missbrauchs seiner Dominanz im Online-Bereich search und Werbung.

Die EU-Untersuchung ergab, dass Amazon auf Echtzeitdaten von anderen Anbietern, die Waren auf seiner Plattform verkaufen, zugreift und diese analysiert, um zu entscheiden, welche neuen eigenen Produkte auf den Markt gebracht werden sollen und wie diese bepreist und vermarktet werden sollen. Das „scheint echten Wettbewerb zu verzerren“, sagte Vestager.

Die Ermittler konzentrierten sich auf diese Praxis in Frankreich und Deutschland, den beiden größten Märkten des Unternehmens in der EU, aber Vestager nannte keine konkreten Beispiele für Händler, die von Amazons Verhalten betroffen waren.

Die Einsätze für Einzelhändler sind gestiegen, da viele europäische Länder nicht unbedingt notwendige Geschäfte vorübergehend geschlossen haben, um die Coronavirus-Pandemie einzudämmen, und mehr Online-Einkäufe vorantreiben, wo Amazon eine große Präsenz hat.

Amazon droht eine mögliche Strafe von bis zu 10 % seines weltweiten Jahresumsatzes. Basierend auf den Einnahmen von 28 könnte sich das auf bis zu 2019 Milliarden US-Dollar belaufen. Das in Seattle ansässige Unternehmen wies die Vorwürfe zurück.

„Wir sind mit den vorläufigen Behauptungen der Europäischen Kommission nicht einverstanden und werden weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass sie die Fakten genau versteht“, sagte das Unternehmen in einer Erklärung und fügte hinzu, dass es weniger als 1 % des globalen Einzelhandelsmarktes ausmacht und dass es in jedem Land, in dem es tätig ist, größere Einzelhändler gibt. Nach den EU-Vorschriften kann es schriftlich auf die Anklagen antworten und seinen Fall in einer mündlichen Anhörung darlegen.

Bis zu einer endgültigen Entscheidung könnte es noch eine Weile dauern, da es keine Fristen für die Beendigung eines EU-Kartellverfahrens gibt.

Vestager sagte, dass eine Analyse von Millionen von Transaktionen und Produkten, die auf der Amazon-Website gelistet sind, ergab, dass „sehr granulare Echtzeit-Geschäftsdaten“ über Produktlistungen und Transaktionen von Drittanbietern in Algorithmen für das Einzelhandelsgeschäft von Amazon eingespeist wurden, die entscheiden, welche neuen Produkte eingeführt werden sollen , deren Preis und Lieferant.

Gewöhnliche Einzelhändler gehen Risiken ein, wenn sie viel investieren, um neue Produkte zu finden, sie auf den Markt zu bringen und zu entscheiden, für wie viel sie sie verkaufen, sagte Vestager.

„Unsere Sorge ist, dass Amazon einige dieser Risiken vermeiden kann, indem es die Daten verwendet, auf die es Zugriff hat“, sagte sie Reportern bei einem Briefing in Brüssel.

Die vorläufige Schlussfolgerung, sagte sie, ist, dass sich Amazon durch die Verwendung der Daten auf die meistverkauften Produkte konzentrieren kann, „und dies marginalisiert Drittanbieter und begrenzt ihre Wachstumsfähigkeit.“

Die zweite Untersuchung der EU wird sich mit den Kriterien befassen, anhand derer Amazon entscheidet, welches Produkt des Verkäufers für die „Kaufbox“ und den Prime-Mitgliedschaftsdienst ausgewählt wird, und ob dies bedeutet, dass sie von den Logistik- und Lieferdiensten des Unternehmens bevorzugt behandelt werden.

Mit der „Buy Box“ können Käufer Artikel direkt in ihren Warenkorb legen. Es enthält das Produkt eines einzigen Verkäufers, obwohl mehrere Händler den Artikel anbieten können.

Die zweite Untersuchung schließt Italien aus, da die Wettbewerbsaufsicht des Landes bereits im vergangenen Jahr eine ähnliche Untersuchung eingeleitet hat.

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