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Über 80,000 im Vereinigten Königreich registrierte .eu-Websites und zugehörige E-Mails funktionieren aufgrund des Brexits nicht mehr

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Über 80,000 im Vereinigten Königreich registrierte .eu-Websites und zugehörige E-Mails funktionieren aufgrund des Brexits nicht mehr

EURid, der Registrierungsmanager für .eu-Domänen der obersten Ebene, hat mehr als 80,000 Domänen gesperrt, die von britischen Staatsangehörigen oder britischen Organisationen gehalten werden.

Die Änderung erfolgte am ersten Tag des neuen Jahres im Rahmen der EU-Vorschriften, die besagen, dass an .eu-Domain kann nur von einem Bürger oder einer Organisation innerhalb der Europäischen Union gehalten werden.

Im Jahr 2018 hatte die EU zunächst entschieden, dass jede .eu-Domäne, die von einem britischen Staatsangehörigen oder mit einer britischen Adresse registriert wurde, einfach gelöscht würde. Die Entscheidung verärgerte viele britische Staatsangehörige und Unternehmen, die in der EU geschäftlich tätig sind, sowie im Vereinigten Königreich lebende EU-Bürger, die drohten, die Entscheidung vor Gericht anzufechten.

Die EU änderte die Regeln daraufhin mehrfach, wobei die letzte Überarbeitung im Oktober 2020 erfolgen sollte. Darin hieß es, dass nur die folgenden Personen, Organisationen und Unternehmen zur Registrierung von .eu-Domänennamen berechtigt wären:

  • Ein EU-Bürger, unabhängig von seinem Wohnort;
  • Eine eingebürgerte Person, die kein EU-Bürger ist und in einem Mitgliedstaat ansässig ist;
  • Ein Unternehmen, das in der EU niedergelassen ist; oder
  • Eine Organisation, die in der EU niedergelassen ist, unbeschadet der Anwendung des nationalen Rechts.

Die EU hat auch entschieden, dass jeder britische Inhaber einer .eu-Domain, der die Registrierungsadresse seiner Domain von einer britischen Adresse an einen anderen Ort in der EU verlegt hat, berechtigt ist, die Domain zu behalten. Briten, die dies nicht taten, würden ihre Domains vom 1st 2021. bis 31. Januarst März 2021 – wie jetzt geschehen.

Am 1. Oktober 2020 verschickte EURid seine erste Brexit-Benachrichtigung an Registranten von .eu-Domains mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich und teilte ihnen mit, dass sie ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr berechtigt wären, eine .eu-Domain zu besitzen, wenn sie ihre .eu-Domain nicht aktualisierten Anmeldung Daten vor dem Exit Day.

Eine zweite Mitteilung wurde am 21. Dezember 2020 an alle Registranten versandt, die ihre Daten noch nicht aktualisiert hatten.

Endlich am 2nd Januar 2021 lieferte der Registerführer seine Dritte Brexit-Mitteilung an britische Registranten und teilt ihnen mit, dass ihre .eu-Domäne nicht mehr mit dem .eu-Rechtsrahmen konform ist und bis zum 31. März 2021 in den Status „AUSGESETZT“ versetzt wurde.

Laut EURid kann eine gesperrte Domain keinen Dienst (wie Website und E-Mail) mehr unterstützen, aber ihr Registrar kann sie nach Aktualisierung der Registrierungsdaten immer noch wiederherstellen.

Am 1. April 2021 werden alle .eu-Domains, die nicht mit dem .eu-Rechtsrahmen konform sind, auf „WITHDRAWN“ verschoben. Alle diese Domains werden laut EURid am 1. Januar 2022 widerrufen und für die allgemeine Registrierung verfügbar gemacht.

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