2.9 C
Brüssel
Donnerstag April 25, 2024
EuropaNeue Regeln für die schnelle und reibungslose Entfernung terroristischer Online-Inhalte angenommen

Neue Regeln für die schnelle und reibungslose Entfernung terroristischer Online-Inhalte angenommen

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die in den Artikeln wiedergegebenen Informationen und Meinungen sind die derjenigen, die sie angeben, und es liegt in ihrer eigenen Verantwortung. Veröffentlichung in The European Times bedeutet nicht automatisch Zustimmung zu einer Meinung, sondern das Recht, sie zu äußern.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS ÜBERSETZUNGEN: Alle Artikel auf dieser Website werden in englischer Sprache veröffentlicht. Die übersetzten Versionen werden durch einen automatisierten Prozess erstellt, der als neuronale Übersetzungen bekannt ist. Im Zweifel immer auf den Originalartikel verweisen. Danke für dein Verständnis.

offizielle Institutionen
offizielle Institutionen
Nachrichten stammen hauptsächlich von offiziellen Institutionen (officialinstitutions)

Nachrichten | Europäisches Parlament

  • Plattformen haben maximal eine Stunde Zeit, um gekennzeichnete Inhalte zu entfernen
  • Geschützt werden pädagogische, wissenschaftliche, künstlerische und journalistische Arbeiten
  • Keine generelle Pflicht zur Überwachung oder Filterung von Inhalten

Ein neues Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte wurde am Mittwoch vom Parlament verabschiedet.

Die neue Verordnung zielt auf Inhalte wie Texte, Bilder, Tonaufnahmen oder Videos, einschließlich Live-Übertragungen, ab, die zu terroristischen Straftaten auffordern, dazu aufrufen oder dazu beitragen, Anweisungen für solche Straftaten geben oder Personen zur Teilnahme an einer terroristischen Vereinigung auffordern. In Übereinstimmung mit den Definitionen von Straftaten in der Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung, wird es auch Material umfassen, das Anleitungen zur Herstellung und Verwendung von Sprengstoffen, Schusswaffen und anderen Waffen für terroristische Zwecke gibt.


Terroristische Inhalte müssen innerhalb einer Stunde entfernt werden


Hosting-Diensteanbieter müssen den Zugang zu gekennzeichneten terroristischen Inhalten in allen Mitgliedstaaten innerhalb einer Stunde nach Erhalt einer Entfernungsanordnung von der zuständigen Behörde entfernen oder sperren. Die Mitgliedstaaten werden Sanktionsvorschriften erlassen, deren Höhe die Art des Verstoßes und die Größe des verantwortlichen Unternehmens berücksichtigt.


Schutz von Bildungs-, Kunst-, Forschungs- und journalistischen Materialien


Inhalte, die zu pädagogischen, journalistischen, künstlerischen oder Forschungszwecken hochgeladen oder zu Sensibilisierungszwecken verwendet werden, gelten nach diesen neuen Regeln nicht als terroristische Inhalte.


Keine generelle Pflicht zur Überwachung oder Filterung von Inhalten


Internetplattformen haben keine allgemeine Verpflichtung, Inhalte zu überwachen oder zu filtern. Wenn jedoch zuständige nationale Behörden festgestellt haben, dass ein Hosting-Dienstleister terroristischen Inhalten ausgesetzt ist, muss das Unternehmen spezifische Maßnahmen ergreifen, um deren Verbreitung zu verhindern. Es obliegt dann dem Diensteanbieter, zu entscheiden, welche konkreten Maßnahmen zu ergreifen sind, um dies zu verhindern, und es besteht keine Verpflichtung, automatisierte Tools einzusetzen. Unternehmen sollten jährliche Transparenzberichte darüber veröffentlichen, welche Maßnahmen sie ergriffen haben, um die Verbreitung terroristischer Inhalte zu stoppen.


Zitat


Der Berichterstatter Patryk JAKI (ECR, PL) sagte: „Terroristen rekrutieren, verbreiten Propaganda und koordinieren Angriffe im Internet. Heute haben wir wirksame Mechanismen eingerichtet, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, terroristische Inhalte innerhalb von maximal einer Stunde in der gesamten Europäischen Union zu entfernen. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir ein gutes Ergebnis erzielt haben, das Sicherheit und Rede- und Meinungsfreiheit im Internet in Einklang bringt, legale Inhalte und den Zugang zu Informationen für jeden Bürger in der EU schützt und gleichzeitig den Terrorismus durch Zusammenarbeit und Vertrauen zwischen den Staaten bekämpft.“


Nächste Schritte


Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Sie gilt 12 Monate nach ihrem Inkrafttreten.

- Werbung -

Mehr vom Autor

- EXKLUSIVER INHALT -spot_img
- Werbung -
- Werbung -
- Werbung -spot_img
- Werbung -

Muss lesen

Neueste Artikel

- Werbung -