Die Verhandlungen dauerten sechs Monate
Nach dem Brexit müssen viele Lebens- und Wirtschaftsbereiche zwischen der EU und Großbritannien neu verhandelt werden, darunter auch die Fischerei. Denn wichtige Fischbestände werden auch nach dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union weiterhin gemeinsam bewirtschaftet. Nach fast einem halben Jahr Verhandlungen ist es nun möglich, die Fangquoten für diese gemeinsam genutzten Fischbestände festzulegen.
Die EU-Kommission gab am Mittwochabend bekannt, dass mit dem erfolgreichen Abschluss der im Januar begonnenen Verhandlungen eine solide Grundlage für die weitere Zusammenarbeit im Fischereibereich geschaffen wird. Das Abkommen legt die zulässige Gesamtfangmenge für 75 der gemeinsamen Fischbestände für 2021 und für einige Tiefseebestände für die Jahre 2021 und 2022 fest. Es wird auch die Zugangsbeschränkungen für Arten präzisieren, die keinen Quoten unterliegen.
Der zuständige EU-Kommissar Virginius Syncevicius sagte, die Einigung schaffe Berechenbarkeit und Kontinuität für den Rest des Jahres. Es ist vorteilhaft für Fischer, Küstengemeinden und Häfen, aber auch für die nachhaltige Nutzung der Meeresressourcen.
Grundlage der Verhandlungen war das nach dem Brexit Ende 2020 vereinbarte Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich. Darin haben sich die Vertragsparteien als gemeinsames Ziel „die Anwendung des Quotensystems auf die Unternehmensführung“ gesetzt von Stammbeständen, um die Bestände von Arten zu erhalten, die gefangen und schrittweise um Biomassewerte auf das höchstmögliche Niveau reduziert werden, damit ein nachhaltiger Ertrag erzielt werden kann.“
Gemeinsam mit Großbritannien verwaltet die Europäische Union große Teile des Atlantiks und der Nordsee. Die Fischerei war der schwierigste Teil der Handelsabkommensverhandlungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich nach dem Brexit.(dpa/aze)
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