Die enge Zusammenarbeit mit dem Europarat ist seit jeher eine Konstante der österreichischen Außenpolitik, weshalb die Europäische Menschenrechtskonvention des Europarates auch Bestandteil der österreichischen Verfassung ist. Außerdem ist der Schutz von Menschenrechte ist ein besonderer Schwerpunkt der Außenpolitik,
unterstrich Außenminister Schallenberg und verwies auf Österreichs Engagement als Mitglied im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen.
Auch die angespannte Lage in Bosnien und Herzegowina, die rechtswidrige Inhaftierung von Journalisten in der Türkei und das problematische Verständnis von Rechtsstaatlichkeit in einigen EU-Staaten wurden thematisiert. Rechtsstaatlichkeit sei eines der Grundprinzipien der EU, das nicht verhandelbar sei, behauptet Außenminister Schallenberg. In dieser Frage berief er sich auf die Europäische Menschenrechtskonvention und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Diskutiert wurde aber auch die Situation an den EU-Außengrenzen, insbesondere in Polen, wo tausende Migranten auf der Flucht aus Weißrussland gestrandet und auf Hilfe und Schutz angewiesen sind.
Es ist wichtiger denn je, dass wir nicht müde werden zu fordern, dass alle Staaten ihre Verpflichtungen in Bezug auf die Menschenrechte uneingeschränkt einhalten. Menschenrechte unterliegen keinem Lockdown. Wir werden nicht zulassen, dass im Schatten der Pandemie eklatante Menschenrechtsverletzungen begangen werden,
sagte der Außenminister.