Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt erneut die Religionsfreiheit und übergibt den Sieg für die Scientology-Kirche
EGMR/STAND/SOVACENTER. Die Scientology-Version von ADL, bekannt als STANDLIGA (Scientologen, die gegen Diskriminierung vorgehen), hat berichtet über die einstimmige Entscheidung vom 14. Dezember 2021, in der die Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat erneut entschieden, dass die russische Regierung das Recht auf Religions- und Meinungsfreiheit von Scientologen verletzt hat, das in der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten garantiert wird.
Standleague erklärte, dass das dreiköpfige Komitee, bestehend aus Mitgliedern aus Russland, Estland und der Schweiz, Moskauer Scientologen und der Church of Scientology International Schadensersatz in Höhe von insgesamt 12,500 Euro zusprach.
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Diese Entscheidung folgt auf eine separate Entscheidung des EGMR vom September zugunsten des Moskauer Scientologen Vladimir Leonidovich Kuropyatnik, die zu dem Schluss kam, dass Kuropyatnik von der russischen Regierung unter Verstoß gegen internationale Menschenrechtsstandards unrechtmäßig die Freiheit entzogen wurde, einfach weil er ein Scientologe.
Die Scientology-Kirche hat bis heute jeden Fall gewonnen, den sie vor den EGMR gebracht hat, um das Recht ihrer Mitglieder auf freie Ausübung ihrer Religion auf russischem Territorium.
Das dreiköpfige Komitee sprach Moskauer Scientologen und der Church of Scientology International Schadensersatz in Höhe von insgesamt 12,500 Euro zu.
Das Gericht stellte einstimmig fest, dass es „keine Beweise“ für die Unterdrückung der Scientology religiöse Schriften und so Verfahren vor russischen Gerichten waren voreingenommen"Entzug des Verfahrensschutzes für [Scientologen]“, die ihnen der Konvent gewährt.
Das Gericht stellte auch fest, dass die Scientology Kirche Moskau seit mehr als zwei Jahrzehnten als religiöse Organisation in Russland registriert war und dass die russischen Behörden die Religiosität von Scientology nie in Frage gestellt hatten während der gesamten innerstaatlichen Gerichtsverfahren, die bis zur Anrufung des EGMR führen.
Artikel 9 der EMRK zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten lautet:
„Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln, und die Freiheit, entweder allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat, seine Religion oder Weltanschauung durch Gottesdienst, Lehre, Ausübung und Befolgung zu bekunden.“
EMRK
STAND hob die Worte des Scientology-Gründers hervor L. Ron Hubbard, "Menschenrechte müssen Realität werden, kein idealistischer Traum." um ihren Sieg über die Religionsfreiheit zu rechtfertigen. Es bleibt abzuwarten, wann Russland einen anderen Weg einschlagen wird, Scientologen, Zeugen Jehovas und andere religiöse Minderheiten zu respektieren.
SOVA-ZENTRUM berichtet Dezember 14, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) „in einem gemeinsamen Urteil gegen die russischen Gerichte entschieden hat, dass die Bücher von Ron Hubbard extremistisch sind, die Neuregistrierung der Moskauer Scientology-Kirche abgelehnt und ihre Liquidation angeordnet hat. Die Beschwerde wurde von der aufgelösten Scientology-Kirche Moskau, dem Dianetik- und Scientology-Zentrum in Moskau und persönlich von Vladislav Kochemarov, Meruert Kozhanova, Natalia Lukashkina und Olga Murashkintseva sowie von US-amerikanischen und dänischen Scientology-Organisationen und -Verlegern eingereicht.
Die Beschwerdeführer machten geltend, dass ihre durch die Artikel 9, 10, 11 und 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Rechte – Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und Diskriminierungsverbot – verletzt worden seien.
Insbesondere haben Scientologen die Entscheidung des Stadtgerichts Schtschelkowo zum Verbot von sieben Titeln von Hubbards Werken angefochten, die am 29. Juni 2011 ausgestellt und am 20. März 2012 vom Moskauer Regionalgericht bestätigt wurde.
Der EGMR stellte fest, dass die Entscheidungen der Gerichte in beiden Instanzen auf derselben Sachverständigenbewertung des von der Staatsanwaltschaft der Stadt Schtschelkowo in Auftrag gegebenen Falles beruhten, das Gericht weigerte sich, andere Meinungen zu dem Fall zu berücksichtigen und somit die Scientology Kirche von Moskau und die Kirche von Scientology International konnten das Verbot nicht anfechten und die Hubbard-Werke wurden am 17. Mai 2012 in die Bundesliste extremistischer Materialien aufgenommen.
Der EGMR stellte entgegen den Ansichten der russischen Regierung fest, dass die Aktivitäten der Scientologen in Bezug auf die Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung nicht darauf abzielten, die Rechte anderer zu verletzen.
Bei der Prüfung der Berufung der Scientologen stützte sich der Europäische Gerichtshof auf frühere Entscheidungen im Fall Ibrahim Ibragimov u .
In Bezug auf die Verbote der Hubbard-Materialien wies der EGMR darauf hin, dass die russischen Gerichte wie im Fall des Verbots von Nursi-Literatur Form, Inhalt und Kontext spezifischer Aussagen aus den Materialien, die Klagen begründeten, nicht analysiert hatten Zwietracht zu stiften oder einen besonderen „psychologischen Einfluss“ auf das Publikum auszuüben, und sich darauf zu beschränken, allgemeine Schlussfolgerungen von Experten zu rezitieren, denen sie unkritisch gegenüberstanden.
Gleichzeitig konnten die Beschwerdeführer kein alternatives Sachverständigengutachten vorlegen, und alle ihre Argumente wurden von den Gerichten ohne hinreichende Begründung allgemein zurückgewiesen. Die russischen Gerichte hatten es versäumt, relevante und ausreichende Gründe für einen Eingriff in die Rechte der Beschwerdeführer zu liefern, zu zeigen, wie die Hubbard-Materialien Gewalt rechtfertigten oder befürworteten oder zu gefährlichen Konsequenzen führen könnten.
Der EGMR angegeben dass:
59. Außerdem können religiöse Gruppen vernünftigerweise nicht erwarten, von jeder Kritik ausgenommen zu werden; sie müssen die Leugnung ihrer religiösen Überzeugungen durch andere und sogar die Verbreitung von ihrem Glauben feindlichen Lehren durch andere tolerieren und akzeptieren. Das gleiche Prinzip gilt für nichtreligiöse Ideologien, einschließlich Atheismus und Agnostizismus. Es gibt vor Gericht keine Beweise dafür, dass die angegriffenen Texte Personen außerhalb der Scientology-Gemeinschaft beleidigt, lächerlich gemacht oder verleumdet haben; noch dass sie in Bezug auf sie oder von ihnen als heilig angesehene Angelegenheiten missbräuchliche Ausdrücke verwendeten (siehe Ibragim Ibragimov und andere, oben zitiert, § 117, mit weiteren Verweisen)
60. Insgesamt ist der Gerichtshof nicht davon überzeugt, dass die innerstaatlichen Gerichte bei ihrer Analyse der Scientology-Literatur den sozialen und politischen Hintergrund, vor dem die Aussagen gemacht wurden, vollständig berücksichtigt haben; ob die Aussagen, richtig ausgelegt und in ihrem unmittelbaren oder weiteren Kontext gesehen, als direkter oder indirekter Aufruf zu Gewalt oder als Rechtfertigung für Gewalt, Hass oder Intoleranz angesehen werden könnten; die Art und Weise, in der die Aussagen gemacht wurden, und ihre Fähigkeit – direkt oder indirekt – zu schädlichen Folgen zu führen (vgl. Perinçek gegen Schweiz [GK], Nr. 27510 / 08, §§ 205-07, EMRK 2015 (Auszüge)).

61. Der Gerichtshof stellt daher eine Verletzung von Artikel 10 der Konvention im Lichte von Artikel 9 fest und weist den vorläufigen Einwand der Regierung nach Artikel 17 zurück.
Das SOCA CENTER schrieb, dass der EGMR insgesamt feststellte, dass die Entscheidungen der russischen Gerichte die Rechte der Beschwerdeführer gemäß den Artikeln 9, 10 und 11 der Europäischen Konvention verletzten, und verurteilte Russland, den Beschwerdeführern 5,000 EUR Prozesskosten und 7,500 EUR in zu zahlen Rücksicht auf immateriellen Schaden.