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Donnerstag, März 28, 2024
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Erklärung des Hohen Vertreters im Namen der EU zur Angleichung bestimmter Länder an restriktive Maßnahmen angesichts des Vorgehens Russlands, das die Lage in der Ukraine destabilisiert

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Am 1. März 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/346 des Rates angenommen1.

Der Rat beschloss, weitere restriktive Maßnahmen als Reaktion auf das Vorgehen Russlands zu ergreifen, das die Lage in der Ukraine destabilisiert.

Die Kandidatenländer Nordmazedonien, Montenegro und Albanien2, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Kandidatenland Bosnien und Herzegowina, und die EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen, Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums, sowie die Ukraine schließen sich diesem Ratsbeschluss an.

Sie stellen sicher, dass ihre nationale Politik diesem Ratsbeschluss entspricht.

Die Europäische Union nimmt diese Verpflichtung zur Kenntnis und begrüßt sie.


1Veröffentlicht am 02.03.2022 im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 63, p. 5.

2Nordmazedonien, Montenegro und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

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