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SONNTAG April 28, 2024
EuropaKreislaufwirtschaft: Kommission schlägt neue Verbraucherrechte und ein Verbot von Greenwashing vor

Kreislaufwirtschaft: Kommission schlägt neue Verbraucherrechte und ein Verbot von Greenwashing vor

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Europäische Kommission
Europäische Kommission
Die Europäische Kommission (EC) ist die Exekutive der Europäischen Union, die dafür verantwortlich ist, Rechtsvorschriften vorzuschlagen, EU-Gesetze durchzusetzen und die Verwaltungstätigkeiten der Union zu leiten. Die Kommissare schwören vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg-Stadt einen Eid und verpflichten sich, die Verträge zu respektieren und ihre Aufgaben während ihres Mandats vollständig unabhängig wahrzunehmen. (Wikipedia)

Heute schlägt die Kommission vor, die EU-Verbraucherschutzvorschriften zu aktualisieren, um die Verbraucher für den grünen Übergang zu stärken. Die aktualisierten Vorschriften werden sicherstellen, dass Verbraucher beim Kauf ihrer Produkte sachkundige und umweltfreundliche Entscheidungen treffen können. Die Verbraucher haben ein Recht darauf zu erfahren, wie lange ein Produkt halten soll und wie es gegebenenfalls repariert werden kann. Darüber hinaus werden die Vorschriften den Verbraucherschutz vor unzuverlässigen oder falschen Umweltaussagen stärken, „Greenwashing“ und Praktiken verbieten, die Verbraucher über die Haltbarkeit eines Produkts irreführen.

Vizepräsidentin für Werte und Transparenz, Věra Jourovábefasst, sagte: „Wir unterstützen Verbraucher, die sich zunehmend für langlebigere und reparierbare Produkte entscheiden wollen. Wir müssen sicherstellen, dass ihr Engagement nicht durch irreführende Informationen behindert wird. Mit diesem Vorschlag geben wir ihnen starke neue Werkzeuge an die Hand, um fundierte Entscheidungen zu treffen und die Nachhaltigkeit der Produkte und unserer Wirtschaft zu erhöhen.“

Kommissar für Justiz, Didier reynders, hinzugefügt: „Wenn wir nicht anfangen, nachhaltiger zu konsumieren, werden wir unsere Ziele des europäischen Green Deal nicht erreichen – so einfach ist das. Während die meisten Verbraucher bereit sind, einen Beitrag zu leisten, haben wir auch eine Zunahme von „Greenwashing“ und Praktiken der vorzeitigen Obsoleszenz festgestellt. Um die wahren Akteure des grünen Übergangs zu werden, müssen die Verbraucher ein Recht auf Informationen haben, um nachhaltige Entscheidungen treffen zu können. Sie müssen auch vor unlauteren Geschäftspraktiken geschützt werden, die ihr Interesse am grünen Einkauf missbrauchen.“

Ein neues Auskunftsrecht zur Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten

Die Kommission schlägt vor, die Verbraucherrechtsrichtlinie Händler zu verpflichten, den Verbrauchern Informationen über die Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten zur Verfügung zu stellen:

  • Haltbarkeit: Verbraucher müssen über die garantierte Haltbarkeit von Produkten informiert werden. Bietet der Hersteller eines Verbrauchsguts eine handelsübliche Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren an, muss der Verkäufer dem Verbraucher diese Information mitteilen. Bei energiebetriebenen Gütern muss der Verkäufer den Verbraucher auch dann informieren, wenn vom Hersteller keine Angaben zu einer gewerblichen Haltbarkeitsgarantie gemacht wurden.
  • Reparaturen und Aktualisierungen: Der Verkäufer muss auch relevante Informationen zu Reparaturen bereitstellen, wie z. B. die Reparierbarkeitsbewertung (falls zutreffend), oder andere relevante Reparaturinformationen, die vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden, wie z. B. die Verfügbarkeit von Ersatzteilen oder ein Reparaturhandbuch. Bei intelligenten Geräten und digitalen Inhalten und Diensten muss der Verbraucher auch über vom Hersteller bereitgestellte Software-Updates informiert werden.

Hersteller und Verkäufer entscheiden über die geeignetste Art und Weise, dem Verbraucher diese Informationen bereitzustellen, sei es auf der Verpackung oder in der Produktbeschreibung auf der Website. In jedem Fall muss es vor dem Kauf und in klarer und verständlicher Weise bereitgestellt werden.  

Ein Verbot von Greenwashing und geplanter Obsoleszenz

Die Kommission schlägt außerdem mehrere Änderungen an dem vor Unlautere Geschäftspraktiken (UCPD). Zunächst wird die Liste der Produkteigenschaften, über die ein Gewerbetreibender den Verbraucher nicht täuschen darf, um die Umwelt- oder Sozialverträglichkeit sowie die Haltbarkeit und Reparierbarkeit erweitert. Außerdem werden neue Praktiken hinzugefügt, die nach einer Einzelfallprüfung als irreführend gelten, wie z. B. das Aufstellen einer Umweltaussage in Bezug auf die künftige Umweltleistung ohne klare, objektive und überprüfbare Verpflichtungen und Ziele und ohne ein unabhängiges Überwachungssystem.

Schließlich ändert es die UGPRL, indem es der bestehenden Liste verbotener unlauterer Geschäftspraktiken, der sogenannten „schwarzen Liste“, neue Praktiken hinzufügt. Die neuen Praktiken umfassen unter anderem:

  • Nicht über Funktionen informieren, die eingeführt wurden, um die Haltbarkeit zu begrenzen, beispielsweise eine Software, die die Funktionalität der Ware nach einer bestimmten Zeit stoppt oder herabstuft;
  • Allgemeine, vage Angaben zum Umweltschutz machen wenn die hervorragende Umweltleistung des Produkts oder Händlers nicht nachgewiesen werden kann. Beispiele für solche allgemeinen Umweltaussagen sind „umweltfreundlich“, „öko“ oder „grün“, die fälschlicherweise eine hervorragende Umweltleistung suggerieren oder den Eindruck erwecken;
  • Making  eine Umweltaussage über das gesamte Produkt, wenn es wirklich darum geht nur ein gewisser Aspekt des Produkts;
  • Anzeige eines freiwilligen Nachhaltigkeitslabels die nicht auf einem Verifizierungssystem eines Dritten basierten oder von Behörden eingerichtet wurden;
  • Nicht darüber informieren, dass eine Ware bei der Verwendung eine eingeschränkte Funktionalität hat Verbrauchsmaterialien, Ersatzteile oder Zubehör nicht vom Originalhersteller bereitgestellt.

Diese Änderungen zielen darauf ab, Rechtssicherheit für Händler zu gewährleisten, aber auch die Durchsetzung von Fällen im Zusammenhang mit Greenwashing und vorzeitiger Veralterung von Produkten zu erleichtern. Indem sichergestellt wird, dass Umweltaussagen fair sind, können Verbraucher außerdem Produkte wählen, die wirklich besser für die Umwelt sind als ihre Konkurrenten. Dies wird den Wettbewerb zu umweltfreundlicheren Produkten fördern und so die negativen Auswirkungen auf die Umwelt verringern.

Nächste Schritte

Die Vorschläge der Kommission werden nun im Rat und im Europäischen Parlament erörtert. Nach der Verabschiedung und Umsetzung in die nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten haben die Verbraucher Anspruch auf Rechtsbehelfe im Falle von Verstößen, einschließlich durch das kollektive Rechtsbehelfsverfahren gemäß dem Richtlinie über Verbandsklagen.

Hintergrund

Die vorgeschlagenen Änderungen des EU-Verbraucherrechts wurden im angekündigt Neue Verbraucheragenda und dem Circular Economy-Aktionsplan. Die Überarbeitungen zielen darauf ab, die Änderungen im Verbraucherverhalten zu unterstützen, die erforderlich sind, um die Klima- und Umweltziele im Rahmen des europäischen Grünen Deals zu erreichen, indem sichergestellt wird, dass die Verbraucher bessere Informationen über die Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten erhalten, und die Verbraucher vor Geschäftspraktiken geschützt werden, die sie vom Einkaufen abhalten nachhaltiger.

Bei der Ausarbeitung des Vorschlags hat die Kommission über 12,000 Verbraucher sowie Unternehmen, Verbraucherexperten und nationale Behörden konsultiert. Die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Umweltaussagen auf Produkten wurde als größtes Hindernis für Verbraucher angesehen, sich für den grünen Übergang zu engagieren. Etwa die Hälfte der Befragten gab an, dass sie bereit seien, für ein Produkt, das länger ohne Reparaturen hält, einen Aufpreis zu zahlen.

Untersuchungen zeigen auch, dass Verbraucher mit unlauteren Geschäftspraktiken konfrontiert sind, die sie aktiv daran hindern, nachhaltige Entscheidungen zu treffen. Frühzeitiges Veralten von Waren, irreführende Umweltaussagen („Greenwashing“), intransparente und nicht glaubwürdige Nachhaltigkeitssiegel oder Nachhaltigkeitsinformationsinstrumente sind gängige Praktiken.

Dieser Vorschlag ist Teil des umfassenderen Ziels der Europäischen Kommission, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden. Dies kann nur geschehen, wenn Verbraucher und Unternehmen nachhaltiger konsumieren und produzieren. Der Vorschlag wird auch durch andere Initiativen ergänzt, darunter die Initiative für nachhaltige Produkte (der ebenfalls heute angenommen wurde) und anstehenden Initiativen weiter Green Claims untermauern und auf der Recht auf Reparatur (wofür a öffentliche Konsultation ist bis 5. April 2022 geöffnet). Die bevorstehende Initiative „Right to Repair“ wird sich darauf konzentrieren, die Reparatur von Waren nach dem Kauf zu fördern, während die heutige Initiative „Empowering Consumers for the Green Transition“ eine Verpflichtung auferlegt, vor dem Kauf Informationen über die Reparierbarkeit bereitzustellen und vor unlauteren Praktiken im Zusammenhang mit vorzeitiger Veralterung zu schützen.

Am 23. Februar 2022 hat auch die Europäische Kommission ihre verabschiedet Vorschlag zur Corporate Sustainability Due Diligence, mit klaren und ausgewogenen Regeln für Unternehmen, die Menschenrechte und die Umwelt zu achten und sich nachhaltig und verantwortungsvoll zu verhalten. Parallel dazu arbeitet die Kommission auch daran, Unternehmen beim grünen Übergang zu unterstützen, unter anderem durch freiwillige Initiativen wie die Versprechen für nachhaltigen Konsum.

Für mehr Informationen

Vorschlag für eine Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den grünen Übergang durch besseren Schutz vor unlauteren Praktiken und bessere Informationen und Anhang

Fact zur Stärkung der Verbraucher für den grünen Übergang

Webpage zur Stärkung der Verbraucher für den grünen Übergang

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