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Donnerstag April 18, 2024
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Abschließender Standpunkt des Europarates zur Deinstitutionalisierung von Menschen mit Behinderungen

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Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat Ende April eine Empfehlung und eine Entschließung zur Deinstitutionalisierung von Menschen mit Behinderungen verabschiedet. Diese geben für die kommenden Jahre wichtige Leitlinien im Prozess der Umsetzung der Menschenrechte in diesem Bereich vor. Das oberste Entscheidungsgremium des Europarates, das Ministerkomitee, hat nun im Rahmen des abschließenden Prozesses drei seiner Ausschüsse gebeten, die Empfehlung der Versammlung zu überprüfen und bis Mitte Juni mögliche Kommentare abzugeben. Das Ministerkomitee soll dann seinen und damit auch den Standpunkt des Europarates zur Deinstitutionalisierung von Menschen mit Behinderungen finalisieren.

Die Parlamentarische Versammlung bekräftigte in ihrem Software Empfehlungen die dringende Notwendigkeit für den Europarat, „den von den Vereinten Nationen eingeleiteten Paradigmenwechsel vollständig zu integrieren Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) in seine Arbeit.“

Montageempfehlung

Die Versammlung bat die Mitgliedstaaten ausdrücklich um Unterstützung „bei der Entwicklung von angemessen finanzierten, menschenrechtskonformen Strategien zur Deinstitutionalisierung in Zusammenarbeit mit Organisationen von Menschen mit Behinderungen“. Die Parlamentarier betonten, dass dies mit klaren Zeitrahmen und Benchmarks im Hinblick auf einen echten Übergang zu einem unabhängigen Leben für Menschen mit Behinderungen erfolgen sollte. Und dass dies im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 19 zum selbstbestimmten Leben und zur Eingliederung in die Gemeinschaft stehen sollte.

Zweitens empfahl die Versammlung dem Ministerkomitee, „der Unterstützung der Mitgliedstaaten Vorrang einzuräumen, um sofort mit dem Übergang zur Abschaffung von Zwangspraktiken in Einrichtungen der psychischen Gesundheit zu beginnen“. Und die Parlamentarier betonten weiter, dass im Umgang mit Kindern, die in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht wurden, darauf geachtet werden müsse, dass die Übertragung kindgerecht und menschenrechtskonform erfolgt.

Als letzten Punkt empfahl die Versammlung dies im Einklang mit der einstimmig angenommenen Versammlung Empfehlung 2158 (2019), Beendigung des Zwangs in der psychischen Gesundheit: Die Notwendigkeit eines menschenrechtsbasierten Ansatzes dass der Europarat und seine Mitgliedstaaten „ davon absehen, Gesetzesentwürfe zu billigen oder zu verabschieden, die eine erfolgreiche und sinnvolle Deinstitutionalisierung sowie die Abschaffung von Zwangspraktiken in psychosozialen Einrichtungen erschweren würden und die gegen Geist und Buchstaben verstoßen der CRPD.“

Mit diesem letzten Punkt wies die Versammlung auf den umstrittenen Entwurf hin mögliches neues Rechtsinstrument zur Regelung des Personenschutzes bei der Anwendung von Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie. Dies ist ein Text, den der Ausschuss für Bioethik des Europarates in Erweiterung des Europarates verfasst hat Konvention über Menschenrechte und Biomedizin. Der Artikel 7 der Konvention, bei dem es sich um den wichtigsten einschlägigen Text handelt, sowie ihr Referenztext, Artikel 5 (1) (e) der Europäischen Menschenrechtskonvention, enthalten Standpunkte auf der Grundlage veralteter diskriminierender Richtlinien aus der ersten Hälfte des 1900. Jahrhunderts.

Prävention versus Verbot

Das ausgearbeitete mögliche neue Rechtsinstrument wurde heftig kritisiert, da es trotz seiner scheinbar wichtigen Absicht, Opfer von Zwangsgewalten in der Psychiatrie zu schützen, die möglicherweise Folter gleichkommen, es tatsächlich fortsetzt Eugenik-Geist in Europa. Der Standpunkt, solche schädlichen Praktiken so weit wie möglich zu regulieren und zu verhindern, steht in krassem Gegensatz zu den Anforderungen der modernen Menschenrechte, die sie einfach verbieten.

Das Ministerkomitee des Europarats hat diese nach Erhalt der Empfehlung der Versammlung bis zum 17. Juni 2022 an seinen Lenkungsausschuss für Menschenrechte in den Bereichen Biomedizin und Gesundheit (CDBIO) zur Information und möglichen Stellungnahme weitergeleitet. Es wird darauf hingewiesen, dass dies der Fall ist eben jener Ausschuss, allerdings unter neuem Namen, der das umstrittene mögliche neue Rechtsinstrument zum Schutz von Personen bei der Anwendung von Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie entworfen hatte.

Das Ministerkomitee übermittelte die Empfehlung auch dem Lenkungsausschuss für die Rechte des Kindes (CDENF) und dem Europäischen Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) zur Stellungnahme. Das CPT hatte zuvor seine Unterstützung für die Notwendigkeit zum Ausdruck gebracht, Personen zu schützen, die Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie ausgesetzt sind, da diese Maßnahmen eindeutig erniedrigend und unmenschlich sein können. Es wird darauf hingewiesen, dass das CPT, wie andere Gremien innerhalb des Europarates, an seine eigenen Konventionen gebunden ist, einschließlich des veralteten Textes des Artikels 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Das Ministerkomitee wird dann auf der Grundlage der möglichen Kommentare der drei Ausschüsse seinen Standpunkt und eine Antwort „zu einem frühen Zeitpunkt“ vorbereiten. Es bleibt abzuwarten, ob das Ministerkomitee über die veralteten Texte seiner eigenen Konventionen hinausgeht, um die modernen Menschenrechte tatsächlich in ganz Europa umzusetzen. Nur das Ministerkomitee hat die volle Autorität, die Richtung für den Europarat festzulegen.

Auflösung

Das Ministerkomitee hat die Empfehlung der Versammlung nicht nur überprüft, sondern auch davon Kenntnis genommen Beschluss der Versammlung, die sich an die Mitgliedstaaten des Europarates richten.

Die Versammlung empfiehlt den europäischen Staaten – im Einklang mit ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen und inspiriert von der Arbeit des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen – menschenrechtskonforme Strategien zur Deinstitutionalisierung umzusetzen. Die Entschließung fordert die nationalen Parlamente außerdem auf, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um schrittweise Gesetze aufzuheben, die die Institutionalisierung von Menschen mit Behinderungen genehmigen, sowie Gesetze zur psychischen Gesundheit, die eine Behandlung ohne Einwilligung und Inhaftierung aufgrund von Beeinträchtigungen ermöglichen, um den Zwang im Bereich der psychischen Gesundheit zu beenden.

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