Zeugen Jehovas im Berufungsverfahren wegen angeblicher Diskriminierung und Aufstachelung zum Hass freigesprochen
Am 7. Juni 2022 sprach das Berufungsgericht Gent den belgischen Verband frei Zeugen Jehovas aller Vorwürfe der Diskriminierung und Aufstachelung zum Hass, nachdem sie überraschend gewesen waren von Gent mit einer Geldstrafe von 96,000 Euro belegt CRiminal Cunsere im März 2021.
2015 ging ein ehemaliger Zeuge Jehovas zur Staatsanwaltschaft und behauptete, dass Mitglieder, die die Gemeinde verlassen hatten, auf Anordnung der Organisation geächtet und vollständig sozial isoliert worden seien.
Die Staatsanwaltschaft Gent hatte Zeugen Jehovas in vier Anklagepunkten vorgeladen: Aufstachelung zur Diskriminierung aufgrund religiöser Überzeugungen gegen eine Person und gegen eine Gruppe und Aufstachelung zu Hass oder Gewalt gegen eine Person und gegen eine Gruppe.
In erster Instanz wurde der belgische Verband der Anstiftung zu Diskriminierung und Hass oder Gewalt gegen ehemalige Mitglieder, die die Gemeinschaft verlassen hatten, für schuldig befunden, legte jedoch Berufung gegen die Entscheidung ein.
Das Berufungsgericht Gent bestätigte hiermit am 7. Juni 2022, dass die biblische Praxis der Zeugen Jehovas, den Kontakt mit ehemaligen Anhängern einzuschränken oder zu vermeiden, auch Meiden genannt, rechtmäßig ist und nicht zu Diskriminierung, Segregation, Hass oder Gewalt aufruft.
Human Rights Without Frontiers die Gerichtsverfahren im Jahr 2021 weitgehend abgedeckt Bitterer Winter, wobei folgende Probleme behandelt werden:
- Timeline
- Der Prozess
- Wer sind die Anspruchsberechtigten?
- Die Aussagen der Kläger
- Die Position des CCJW
- Das Urteil und seine Folgen
Entscheidung des Berufungsgerichts Gent im Einklang mit belgischer und europäischer Rechtsprechung
Die Berufungsentscheidung entspricht der Meinung führender Wissenschaftler, die diesen Fall verfolgt haben. Es steht auch im Einklang mit früheren Urteilen belgischer Berufungsgerichte und des Kassationsgerichtshofs zu derselben Frage.
Am 10. Januar 2012 wies das Berufungsgericht von Mons die Diskriminierungsklage von JL, einem ehemaligen Zeugen Jehovas, zurück.
Am 5. November 2018 bestätigte das Berufungsgericht von Brüssel die Entscheidung des Berufungsgerichts von Mons und wies die genannte Diskriminierungsklage erneut zurück.
Nicht zuletzt hat der Kassationsgerichtshof am 7. Februar 2019 auch die Berufung gegen das Urteil des Berufungsgerichts Brüssel zurückgewiesen.
Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte zuvor betont, dass die Festlegung von Lehr- oder Verhaltensnormen, denen sich die Mitglieder einer Religionsgemeinschaft im Privatleben unterwerfen müssen, ein gemeinsames Merkmal vieler Religionen ist.
In Bezug auf diese etablierten Rechtsgrundsätze bemerkte auch Holly Folk, außerordentliche Professorin an der Western Washington University: „Es ist nicht die Rolle von Regierungen, in die Entscheidungen einzugreifen, die einwilligende Erwachsene treffen. Und die Realität ist, dass viele Religionen die Norm haben, keine starken Bindungen mehr zu Menschen zu haben, die ihre religiösen Traditionen verlassen.“
Urteil: Vorwürfe nicht bewiesen und Ansprüche der Nebenparteien unbegründet
Zu den strafrechtlichen Vorwürfen hat das Berufungsgericht von Gent dies erklärt die Gebühren gegen die Christliche Gemeinschaft der Zeugen Jehovas hätten nicht bewiesen und entließ es von der Anklage.
Über den zivilen Bereich, das Berufungsgericht dvermissed als unbegründet die Ansprüche von Zivilparteien und das Interföderale Zentrum für Chancengleichheit und Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus, eine öffentliche Einrichtung, die in dem Fall Partei gegen Jehovas Zeugen ergriffen hat.
Während über die Verurteilung der Zeugen Jehovas in erster Instanz in Printmedien, Radio und Fernsehen ausführlich berichtet wurde, wurde ihr Freispruch von fast allen ignoriert. Die Medien und Journalisten sollten die Stigmatisierung irgendeiner religiösen Gruppe und Sensationsgier vermeiden, aber einem endgültigen Freispruch die gleiche Aufmerksamkeit und Bedeutung widmen.