Dies ist der erste derartige Fall
Die Staatsanwaltschaft München hat wegen EU-Sanktionen die Einziehung von Vermögenswerten in Deutschland angeordnet, die angeblich einem Mitglied der Staatsduma und seiner Ehefrau gehören. Dies sei das erste Mal, dass ein solcher Fall in Deutschland stattgefunden habe, berichtete die Süddeutsche Zeitung.
Der Name des Abgeordneten steht auf der Sanktionsliste der EU vom 23. Februar und er ist Mitglied der Kommunistischen Partei. Es wurde nicht angekündigt. Dem Russen und seiner Frau sollen angeblich drei Wohnungen in München gehören, die bis vor kurzem vermietet waren. Laut der Zeitung erhielt das Ehepaar nach der Verhängung von Sanktionen durch Brüssel insgesamt 10,000 Euro aus der Vermietung der Immobilie.
Die Staatsanwaltschaft leitete ein Verfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen § 18 Außenwirtschaftsgesetz oder einfacher gegen das Sanktionsregime ein. Ein solches Verbrechen wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet.
Die Behörden beschlagnahmten die Wohnungen, anstatt sie „einzufrieren“. Es wird behauptet, dass dies darauf zurückzuführen sei, dass der Eigentümer Miete erhalten habe, dh. Gewinn gemacht hat. Die Veröffentlichung erinnert daran, dass das Eigentum von Russen, die in Europa Sanktionen unterliegen, normalerweise „eingefroren“ und nicht beschlagnahmt wird, wenn es nicht um die Erzielung von Einnahmen geht.
Eine von der Bundesregierung eingesetzte Sonderarbeitsgruppe zur Durchsetzung von EU-Sanktionen prüft derzeit alle den Landesbehörden vorliegenden Informationen über russisches Eigentum in Deutschland.