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Donnerstag April 18, 2024
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Europarat unter Berücksichtigung internationaler Menschenrechte in der psychischen Gesundheit

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Nach heftiger und hartnäckiger Kritik an einem möglichen neuen Rechtsinstrument im Zusammenhang mit Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie entschied das Entscheidungsgremium des Europarates, dass es weitere Informationen über den Einsatz freiwilliger Maßnahmen benötigt, um seinen Standpunkt zum ausgearbeiteter Text. Die Forderung nach zusätzlichen Leistungen von untergeordneten Gremien innerhalb des Europarates verlängert den Prozess um zweieinhalb Jahre, bevor die endgültige Überprüfung erfolgen soll.

Der Hauptkritikpunkt an dem entworfenen möglichen neuen Rechtsinstrument (das technisch gesehen ein Zusatzprotokoll zu einer als Oviedo-Konvention bekannten Konvention des Europarates ist) bezieht sich auf den Paradigmenwechsel in der Sichtweise weg von früher autoritären, nicht inklusiven und paternalistischen Sichtweisen hin zu einem breiten Blick auf menschliche Vielfalt und Menschenwürde. Der Blickwinkelwechsel verstärkte sich mit der Verabschiedung des Internationalen Menschenrechtsvertrags im Jahr 2006: der UNO Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die Hauptbotschaft der Konvention ist, dass Menschen mit Behinderungen Anspruch auf das gesamte Spektrum der Menschenrechte und Grundfreiheiten ohne Diskriminierung haben.

Der Entwurf mögliches neues Rechtsinstrument des Europarates soll die Absicht haben, Opfer von zu schützen Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie die als erniedrigend bekannt sind und kann Folter gleichkommen. Der Ansatz besteht darin, die Verwendung solcher schädlichen Praktiken zu regulieren und so weit wie möglich zu verhindern. Die Kritiker, zu denen der Menschenrechtsmechanismus der Vereinten Nationen, der Menschenrechtskommissar des Europarates und zahlreiche andere Experten, Gruppen und Gremien gehören, weisen darauf hin, dass die Zulassung solcher Praktiken zur Regulierung im Widerspruch zu den Anforderungen der modernen Menschenrechte steht, die einfach verbieten Sie.

„Nach vielen Jahren des Eintretens für eine Änderung der Art und Weise, wie der Europarat die psychische Gesundheitsversorgung und die Rechte von Menschen mit Behinderungen angeht, ist die Entscheidung, die Annahme des Entwurfs des Zusatzprotokolls zur Oviedo-Konvention einzufrieren, eine große Erleichterung für die Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Behinderungen Menschenrechtsgemeinschaft“, sagte John Patrick Clarke, Vizepräsident des Europäischen Behindertenforums The European Times. Das Europäische Behindertenforum ist eine Dachorganisation von Menschen mit Behinderungen, die die Interessen von mehr als 100 Millionen Menschen mit Behinderungen in Europa vertritt.

Gemeinsame Erklärung v2 des Europarats zu internationalen Menschenrechten in der psychischen Gesundheit
Gemeinsame Verlautbarung.

Die Worte von John Patrick Clarke wurden weiter untermauert durch a gemeinsame Erklärung mehrerer Organisationen, in denen es heißt: „Wir, Organisationen von Menschen mit Behinderungen, Nichtregierungsorganisationen, internationale und Menschenrechtsgremien, einschließlich nationaler Menschenrechtsinstitutionen und Gleichbehandlungsstellen, begrüßen die vom Ministerkomitee getroffenen Entscheidungen Entscheidungen des Ministerkomitees des Europarates, der die Annahme des Entwurfs des Zusatzprotokolls zum Oviedo-Übereinkommen aussetzt, gibt neue Anweisungen an die Lenkungsausschuss für Menschenrechte in den Bereichen Biomedizin und Gesundheit (CDBIO) und sieht die Beteiligung von Organisationen von Menschen mit Behinderungen und anderen relevanten Interessengruppen an den weiteren kommenden Diskussionen vor.“

Die gemeinsame Erklärung macht jedoch auch deutlich, dass dies zwar ein Schritt in die richtige Richtung ist, aber noch mehr getan werden muss. Die jüngsten Entscheidungen „erfüllen nicht unsere vollen Erwartungen“, heißt es in der Erklärung, aber „sie könnten die Grundlage für größere Anstrengungen zur Angleichung der Standards des Europarates für Menschen mit Behinderungen schaffen, um sicherzustellen, dass keine Widersprüche mit den Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK).“

Die Arbeit auf Ebene des Ministerkomitees am Zusatzprotokoll war umstritten, seit es vor mehr als einem Jahrzehnt begonnen wurde. Zuletzt empfahl der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte in einem Bericht vom Februar 2022 den Staaten und allen anderen relevanten Interessengruppen, einschließlich Angehörigen der Gesundheitsberufe, im Hinblick auf die UN-BRK:

Alle Vertragsstaaten des Übereinkommens sollten eine Überprüfung ihrer Verpflichtungen vornehmen, bevor sie Gesetze oder Urkunden annehmen, die ihren Verpflichtungen zur Wahrung der Rechte von Menschen mit Behinderungen, wie in dem Übereinkommen gefordert, widersprechen könnten. Insbesondere werden die Staaten nachdrücklich aufgefordert, den Entwurf des Zusatzprotokolls zum Oviedo-Übereinkommen, der derzeit vom Europarat geprüft wird, unter diesem Gesichtspunkt erneut zu prüfen und zu erwägen, sich gegen seine Annahme zu stellen und seine Rücknahme zu beantragen.

Die heute veröffentlichte gemeinsame Erklärung von Behinderten- und Menschenrechtsgruppen stellt eine weitere Anmerkung in Bezug auf die am 11. Mai angenommenen Entscheidungen des Ministerkomitees des Europarates dar, dass:

„Obwohl diese Entscheidungen keine völlige Rücknahme des Entwurfs des Zusatzprotokolls darstellen, geben sie klare Anweisungen, den aktuellen Prozess zu stoppen und weiter auf die Achtung der Autonomie und des einvernehmlichen Charakters der psychischen Gesundheitsversorgung hinzuarbeiten. Wir begrüßen ferner die Tatsache, dass das Ministerkomitee anerkennt, wie wichtig es ist, zivilgesellschaftliche Organisationen in die CDBIO-Treffen im Zusammenhang mit psychischer Gesundheitsversorgung einzubeziehen.“

Abschließend sagte John Patrick Clarke, Vizepräsident des Europäischen Behindertenforums The European Times, „Wir müssen wachsam sein und sicherstellen, dass sich die Staaten nicht nur dazu verpflichten, sondern in der Praxis ihre Systeme zur psychischen Gesundheitsversorgung reformieren, um die Menschenrechte aller zu respektieren.“

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