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Rechtskräftige Freiheitsstrafen für 20 Zeugen Jehovas seit dem 1. Januar 2022

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Willy Fautre
Willy Fautrehttps://www.hrwf.eu
Willy Fautré, ehemaliger Missionsträger im Kabinett des belgischen Bildungsministeriums und im belgischen Parlament. Er ist der Direktor von Human Rights Without Frontiers (HRWF), eine von ihm im Dezember 1988 gegründete NGO mit Sitz in Brüssel. Seine Organisation verteidigt die Menschenrechte im Allgemeinen mit besonderem Schwerpunkt auf ethnischen und religiösen Minderheiten, Meinungsfreiheit, Frauenrechten und LGBT-Personen. HRWF ist unabhängig von jeglicher politischen Bewegung und Religion. Fautré hat Erkundungsmissionen zum Thema Menschenrechte in mehr als 25 Ländern durchgeführt, darunter in gefährdeten Regionen wie dem Irak, im sandinistischen Nicaragua oder in den maoistisch kontrollierten Gebieten Nepals. Er ist Dozent an Universitäten im Bereich Menschenrechte. Er hat zahlreiche Artikel in Universitätszeitschriften über die Beziehungen zwischen Staat und Religionen veröffentlicht. Er ist Mitglied des Presseclubs in Brüssel. Er ist ein Menschenrechtsaktivist bei den Vereinten Nationen, dem Europäischen Parlament und der OSZE.

Die Verfolgung der Zeugen Jehovas geht unvermindert weiter. In den letzten sechs Monaten wurden 20 von ihnen wegen Ausübung ihrer Religion verurteilt und verbüßen ihre Haftstrafe. Hier ist die Liste:

06 Juni 2022: Vladimir Ermolaev, 34 Jahre (6 ½ Jahre)

                      Alexander Putinzew, 48 Jahre (6 ½ Jahre)

                      Igor Mamalimov, 46 Jahre (6 Jahre in einer Kolonie)

31. Mai 2002: Rustam Seidkuliev, 45 Jahre alt (2 Jahre und 4 Monate)

23. Mai 2022: Lyudmila Shchekoldina, 46 Jahre (4 Jahre und 1 Monat)

23. Mai 2022: Andrey Vlasov, 53 Jahre (7 Jahre)

23. Mai 2022: Lyudmila Shchekoldina, 45 Jahre alt (4 Jahre und 1 Monat in einer Strafkolonie)

26. April 2022: Andrey Ledyaikin, 34 Jahre alt (2 Jahre und 2 Monate)

19. April 2022: Konstantin Samsonov, 45 Jahre (7 Jahre 1/2 Jahre)

18. März 2022: Valeriy Rogosin, 60 Jahre alt (6 Jahre und 5 Monate in einer Strafkolonie)

                           Denis Peresunko, 54 Jahre alt (6 Jahre und 6 Monate)

                           Sergey Melnik, 57 Jahre alt (6 Jahre in einer Strafkolonie)

                           Igor Egozaryan, 57 Jahre alt (6 Jahre in einer Strafkolonie)

07. Februar 2022: Yuriy Saveliyev, 68 Jahre alt (6 Jahre + 1 Jahr eingeschränkte Freiheit)

02. Februar 2022: Anatoliy Gorbunov, 64 Jahre alt (6 Jahre)

25. Januar 2022: Anna Safronova, 57 Jahre (6 Jahre)

20. Januar 2022: Yevgeny Korotun, 52 Jahre (7 Jahre + 2 Jahre eingeschränkte Freiheit)

20. Januar 2022: Andrei Kolesnichenko, 52 Jahre (4 Jahre + 1 Jahr eingeschränkte Freiheit)

19. Januar 2022: Alexei Ershov, 68 Jahre (3 Jahre)

17. Januar 2022: Maksim Beltikov, 42 Jahre (2 Jahre)

Vladimir Ermolaev und Alexander Putintsev verurteilt zu 6 ½ Jahre und Igor Mamalimov zu 6 Jahren in einer Kolonie

Am 6. Juni 2022 wurde Marina Kuklina, eine Richterin des Zentralbezirksgerichts von Chita, verurteilt Wladimir Jermoljew und Alexander Putinzew bis 6.5 Jahre und Igor Mamalimow zu 6 Jahren in einer Kolonie wurden sie in Gewahrsam genommen. Sergej Kiriljuk erhielt 6 Jahre Bewährung.

Für Mamalimov und Kirilyuk beantragte der Staatsanwalt 6 Jahre Bewährungsstrafe, für Vladimir Ermolaev und Aleksandr Putintsev 7 Jahre echte Haft, obwohl es in dem Fall keine Opfer und Beweise für Verbrechen gegen den Staat oder den Einzelnen gibt. Gläubige leugnen entschieden die Schuld des Extremismus, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.

Das Strafverfahren wurde am 20. Januar 2020 eingeleitet. Sechs Monate zuvor bemerkten die Chita-Gläubigen, dass sie verfolgt wurden, und entdeckten beim Entspannen am Fluss Ortungsgeräte und versteckte Audioaufnahmen. Am 10. Februar 2020 führten FSB-Beamte durch 50 Suchanfragen in Chita und anderen Siedlungen in Transbaikalien. Die Sicherheitskräfte drangen in die Wohnungen von älteren Menschen, Behinderten, kinderreichen Familien und anderen Gläubigen ein. Die Durchsuchung im Haus von Sergey Kirilyuk fand in Gegenwart seiner Frau, die an einer Behinderung der Gruppe II leidet, und eines minderjährigen Kindes statt. Während der Razzia wurde Vadim Kutsenko erwürgt und gefoltert mit einem Elektroschocker. Er wurde ebenso wie Vladimir Ermolaev festgenommen und in einer vorübergehenden Hafteinrichtung untergebracht. 

Insgesamt wurden 8 Gläubige verdächtigt, extremistische Aktivitäten organisiert zu haben, aber im Januar 2021 wurden die Anklagen gegen Vadim Kutsenko, Aleksey Loskutov, Georgiy Senotrusov und Pavel Mamalimov wegen fehlender Corpus Delicti fallen gelassen. Der Untersuchungsausschuss für das Transbaikal-Territorium untersuchte den Fall gegen Ermolaev, Kirilyuk, Putintsev und Igor Mamalimov 1 Jahr und 1 Monat lang. Dann ging es vor Gericht.

Alle vier Angeklagten wurden in die Extremistenliste von Rosfinmonitoring aufgenommen, ihre Bankkonten wurden gesperrt. Besonders negativ wirkte sich dies auf die Familie von Igor Mamalimov aus, Vater von drei kleinen Kindern, der trotz angeschlagener Gesundheit der einzige Ernährer ist. Seine Frau Nataliya arbeitet wegen Kinderbetreuung nicht. An das Gericht gerichtet, der Gläubige sagte : „In meinem Herzen gibt es keinen Groll gegen jemanden, der mich anklagt, und selbst in meinen Gedanken hege ich keine Bosheit gegen ihn. Tief im Inneren spüre ich keinen Hass.“ 

Vladimir Ermolaev verbrachte 3 Tage in einer vorübergehenden Haftanstalt und 50 Tage unter Hausarrest, danach verpflichtete sich der Ermittler schriftlich, ihn nicht zu verlassen. Sergey Kirilyuk verbrachte 5 Tage in einem provisorischen Internierungslager und wurde ebenfalls gegen Kaution freigelassen. Daraufhin blieben alle vier Gläubigen etwa 2.5 Jahre lang unter Hausarrest.

Dies ist der erste Schuldspruch nach Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation, der gegen Zeugen Jehovas im Transbaikalgebiet ergangen ist.

Rustam Seidkuliev zu 2 Jahren und 4 Monaten verurteilt

Im Mai 2021 stellte das Gericht den 45-Jährigen fest Rustam Seidkuljew der Beteiligung an extremistischen Aktivitäten schuldig. Er wurde zunächst zu 2 ½ Jahren Freiheitsstrafe mit Freiheitsbeschränkung für die Dauer von 1 Jahr verurteilt. Später verkürzte das Berufungsgericht diese Frist um 2 Monate. 

Am 31. Mai 2022 hat das Erste Kassationsgericht der allgemeinen Gerichtsbarkeit in Saratow die Berufungsentscheidung des Landgerichts Saratow unverändert gelassen.

Er hat seine Strafe in einer Strafkolonie des allgemeinen Regimes begonnen: Strafkolonie Nr. 33 in der Region Saratow.

Seidkuliev wurde 1977 in Aschgabat (ehemalige turkmenische SSR) geboren. Als Kind beschäftigte er sich mit Freestyle-Wrestling und Kampfsport. Er absolvierte das College und erwarb den Beruf eines Telefonmeisters.

1993 wurde er Zeuge Jehovas.

Rustams religiöse Überzeugungen erlauben es nicht, zu den Waffen zu greifen, also verweigerte er den Militärdienst. Weil er sich weigerte, der Armee beizutreten, wurde er zweimal verurteilt (1995 und 1996) und verbrachte 1 Jahr und 8 Monate in einer Kolonie des Generalregimes. 

Im Jahr 2000 zog die Familie von Turkmenistan nach Saratow, da Rustams Stiefvater wegen seiner Religion des Landes verwiesen wurde. 

Ein Jahr nach dem Umzug lernte Rustam seine zukünftige Frau Yuliya kennen, die zu diesem Zeitpunkt bereits seit 8 Jahren Zeugin Jehovas war.

Ljudmila Schtschekoldina zu 4 Jahren und 1 Monat verurteilt

Am 23. Mai 2022 verurteilte ein Gericht Lyudmila Schtschekoldina auf eine Amtszeit von 4 Jahren 1 Monat mit Entzug des Rechts, sich an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Organisation der Zeugen Jehovas und der Teilnahme an öffentlichen Vereinigungen zu beteiligen.

Sie befindet sich derzeit in einer Justizvollzugsanstalt des allgemeinen Regimes: Internierungslager Nr. 1 im Krasnodar-Territorium.

Shchekoldina wurde im Juni 1976 im Dorf Alexandrovka (Krasnodar-Territorium) geboren.

Am 29. April 2020, auf dem Höhepunkt der Pandemie, brachen FSB-Beamte mit Vertretern der örtlichen Kosaken in die Häuser von Zivilisten in zwei Dörfern der Region Krasnodar ein und führten sie durch Durchsuchungen und Verhöre. Ljudmila Schtschekoldina aus dem Dorf Pawlowskaja wurde von den Sicherheitskräften verdächtigt, „Anhängerin einer verbotenen Organisation“ zu sein. Gegen sie wurde ein Strafverfahren eingeleitet, und der Gläubiger wurde eine schriftliche Zusage abgenommen, sie nicht zu verlassen.

Nach ihrem Abschluss an der Staatlichen Universität Orjol erhielt sie die Fachrichtung „Grundschullehrerin mit dem Recht, russische Sprache und Literatur in der Mittelschicht zu unterrichten“. Als Fachkraft im Sozialschutzdienst arbeitete sie in ihrem Heimatdorf mit Rentnern, Behinderten und Waisen. 2007 zog sie in das Dorf Pavlovskaya. Dort arbeitete sie als Stuckateurin, Haushälterin und dann als Hausmeisterin an einer Sportschule.

Quelle: https://jw-russia.org

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