7 C
Brüssel
Freitag, März 29, 2024
EuropaStaatliche Beihilfen: Kommission genehmigt 700-Millionen-Euro-Regelung für Italien

Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt 700-Millionen-Euro-Regelung für Italien

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die in den Artikeln wiedergegebenen Informationen und Meinungen sind die derjenigen, die sie angeben, und es liegt in ihrer eigenen Verantwortung. Veröffentlichung in The European Times bedeutet nicht automatisch Zustimmung zu einer Meinung, sondern das Recht, sie zu äußern.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS ÜBERSETZUNGEN: Alle Artikel auf dieser Website werden in englischer Sprache veröffentlicht. Die übersetzten Versionen werden durch einen automatisierten Prozess erstellt, der als neuronale Übersetzungen bekannt ist. Im Zweifel immer auf den Originalartikel verweisen. Danke für dein Verständnis.

Europäische Kommission
Europäische Kommission
Die Europäische Kommission (EC) ist die Exekutive der Europäischen Union, die dafür verantwortlich ist, Rechtsvorschriften vorzuschlagen, EU-Gesetze durchzusetzen und die Verwaltungstätigkeiten der Union zu leiten. Die Kommissare schwören vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg-Stadt einen Eid und verpflichten sich, die Verträge zu respektieren und ihre Aufgaben während ihres Mandats vollständig unabhängig wahrzunehmen. (Wikipedia)

Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt italienische Regelung in Höhe von 700 Mio. EUR zur Unterstützung von Unternehmen im Zusammenhang mit der russischen Invasion in der Ukraine

Die Europäische Kommission hat ein italienisches Programm in Höhe von 700 Millionen Euro zur Unterstützung von Unternehmen im Zusammenhang mit der russischen Invasion in der Ukraine genehmigt. Die Regelung wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer Krisenrahmen, angenommen von der Kommission am 23. März 2022 auf der Grundlage von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (im Folgenden „AEUV“), in der anerkannt wird, dass die Wirtschaft der EU von einer ernsthaften Störung betroffen ist.

Geschäftsführende Vizepräsidentin Margrethe Vestager, zuständig für Wettbewerbspolitik, sagte: "Russlands ungerechtfertigter Angriffskrieg gegen die Ukraine wirkt sich weiterhin negativ auf die EU und die italienische Wirtschaft aus. Dieses 700-Millionen-Euro-Programm wird es Italien ermöglichen, die wirtschaftlichen Auswirkungen der aktuellen geopolitischen Krise auf Unternehmen in allen Sektoren abzumildern. Wir stehen weiterhin zur Ukraine und ihren Menschen. Gleichzeitig arbeiten wir weiterhin eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, um sicherzustellen, dass nationale Unterstützungsmaßnahmen zeitnah, koordiniert und wirksam umgesetzt werden können, während gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt gewahrt bleiben.“

Das italienische Maß

Italien hat bei der Kommission eine Regelung in Höhe von 700 Mio. EUR zur Unterstützung von Unternehmen im Zusammenhang mit der russischen Invasion in der Ukraine angemeldet.

Diese Maßnahme folgt zwei von der Kommission genehmigten Regelungen zur Unterstützung der Sektoren Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur 18. Mai 2022 (SA.102896) und weiter 22 Juni 2022 (SA.103166) beziehungsweise.

Die Maßnahme steht kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Einrichtungen mit weniger als 1,500 Beschäftigten (Midcaps) offen, die in allen Sektoren tätig sind, mit Ausnahme der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse, der Fischerei, der Aquakultur, des Banken- und Finanzsektors, die von der betroffen sind aktuelle geopolitische Krise und die damit verbundenen Sanktionen.

Um teilnahmeberechtigt zu sein, müssen Unternehmen (i) in den Geschäftsjahren 2019, 2020 und 2021 mindestens 20 % ihres Umsatzes mit Exporten in die Ukraine, die Russische Föderation oder Weißrussland erzielt haben; und (ii) einen Rückgang dieses Teils ihres Umsatzes um mindestens 20 % für das Geschäftsjahr 2022 vorhersehen.

Im Rahmen des Programms haben förderfähige Begünstigte Anspruch auf begrenzte Beihilfebeträge in Form von direkten Zuschüssen.

Die Kommission stellte fest, dass die italienische Regelung die Bedingungen des befristeten Krisenrahmens erfüllt. Insbesondere wird die Beihilfe (i) 400,000 € pro Unternehmen nicht übersteigen; und (ii) werden spätestens am 31. Dezember 2022 gewährt.

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die italienische Regelung erforderlich, geeignet und verhältnismäßig ist, um eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats zu beheben, und im Einklang mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im Befristeten Krisenrahmen festgelegten Bedingungen steht.

Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Beihilfemaßnahme gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen.

Hintergrund

On 23. MÄRZ 2022genehmigte die Kommission die staatliche Beihilfe Temporärer Krisenrahmen um es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, die in den Vorschriften über staatliche Beihilfen vorgesehene Flexibilität zu nutzen, um die Wirtschaft im Zusammenhang mit der Invasion Russlands in der Ukraine zu unterstützen.

Der Befristete Krisenrahmen sieht folgende Arten von Hilfen vor, die von den Mitgliedstaaten gewährt werden können:

  • Begrenzte Beihilfen, in welcher Form auch immer, von bis zu 35,000 € für von der Krise betroffene Unternehmen, die in den Sektoren Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur tätig sind, und von bis zu 400,000 € pro von der Krise betroffenem Unternehmen, das in allen anderen Sektoren tätig ist;
  • Liquiditätsunterstützung in Form von staatlichen Bürgschaften und subventionierten Darleheneschriebenen Art und Weise; und
  • Beihilfen zum Ausgleich hoher Energiepreise. Die Beihilfen, die in jeder Form gewährt werden können, werden Unternehmen, insbesondere intensiven Energieverbrauchern, teilweise für Mehrkosten aufgrund außergewöhnlicher Kosten entschädigen Erdgas und Strom Preis steigt. Die Gesamtbeihilfe pro Begünstigten darf 30 % der förderfähigen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 2 Mio. EUR zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht übersteigen. Wenn das Unternehmen Betriebsverluste erleidet, können weitere Beihilfen erforderlich sein, um die Fortführung einer wirtschaftlichen Tätigkeit sicherzustellen. Daher sind die Beihilfeintensitäten für energieintensive Nutzer höher und Die Mitgliedstaaten können Beihilfen gewähren, die diese Obergrenzen überschreiten, bis zu 25 Mio. EUR, und für besonders betroffene Unternehmen tätig sind Sektoren und Teilsektoren bis zu 50 Mio. €.

Sanktionspflichtige, von Russland kontrollierte Unternehmen werden vom Geltungsbereich dieser Maßnahmen ausgenommen.

Der temporäre Krisenrahmen enthält eine Reihe von Schutzmaßnahmen:

  • Proportionale Methodik, die eine Verknüpfung zwischen der Höhe der Beihilfen, die Unternehmen gewährt werden können, und dem Umfang ihrer Wirtschaftstätigkeit und der Anfälligkeit für die wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise verlangt;
  • Teilnahmebedingungen, zum Beispiel definieren energieintensive Nutzer als Unternehmen, für die der Einkauf von Energieprodukten mindestens 3 % ihres Produktionswerts ausmacht; und
  • Nachhaltigkeitsanforderungen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, bei der Gewährung von Beihilfen für Mehrkosten aufgrund außergewöhnlich hoher Gas- und Strompreise auf nicht diskriminierende Weise Anforderungen in Bezug auf den Umweltschutz oder die Versorgungssicherheit festzulegen.

Der Befristete Krisenrahmen gilt bis zum 31. Dezember 2022. Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, wird die Kommission vor diesem Datum prüfen, ob eine Verlängerung erforderlich ist. Darüber hinaus wird die Kommission während der Geltungsdauer Inhalt und Geltungsbereich des Rahmens im Lichte der Entwicklungen auf den Energiemärkten, anderen Inputmärkten und der allgemeinen Wirtschaftslage ständig überprüfen.

Der Befristete Krisenrahmen ergänzt die zahlreichen Möglichkeiten der Mitgliedstaaten, Maßnahmen im Einklang mit den bestehenden EU-Beihilfevorschriften zu gestalten. Beispielsweise ermöglichen es die EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen den Mitgliedstaaten, Unternehmen bei der Bewältigung von Liquiditätsengpässen zu helfen, die dringend Rettungsbeihilfen benötigen. Darüber hinaus ermöglicht es Artikel 107 Absatz 2 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union den Mitgliedstaaten, Unternehmen für den Schaden zu entschädigen, der direkt durch ein außergewöhnliches Ereignis, wie beispielsweise durch die aktuelle Krise, verursacht wurde.

Darüber hinaus auf 19. MÄRZ 2020hat die Kommission im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus einen Befristeten Rahmen angenommen. Der COVID-Befristete Rahmen wurde am geändert 3 AprilMai 829 Juni13 Oktober 2020, Januar 28 und November 18 2021. Wie angekündigt in Mai 2022, der vorübergehende COVID-Rahmen wurde nicht verlängert über das festgelegte Ablaufdatum 30. Juni 2022 hinaus, mit einigen Ausnahmen. Insbesondere können Investitions- und Solvenzhilfemaßnahmen noch bis zum 31. Dezember 2022 bzw. 31. Dezember 2023 durchgeführt werden, wie dies bereits nach den bestehenden Vorschriften vorgesehen ist. Darüber hinaus sieht der COVID-Befristete Rahmen bereits einen flexiblen Übergang unter klaren Garantien vor, insbesondere für die Umwandlungs- und Umstrukturierungsoptionen von Schuldtiteln wie Darlehen und Garantien in andere Formen der Hilfe, wie z. B. direkte Zuschüsse, bis zum 30. Juni 2023.

Die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Nummer SA.103464 in die gemacht werden Hilfe Registerzustand auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden. Neuere Veröffentlichungen von Entscheidungen über staatliche Beihilfen im Internet und im Amtsblatt sind im aufgeführt Wettbewerb Wöchentliche E-News.

Weitere Informationen zum vorübergehenden Krisenrahmen und anderen Maßnahmen der Kommission zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der russischen Invasion in der Ukraine finden Sie hier hier.

- Werbung -

Mehr vom Autor

- EXKLUSIVER INHALT -spot_img
- Werbung -
- Werbung -
- Werbung -spot_img
- Werbung -

Muss lesen

Neueste Artikel

- Werbung -