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Samstag, April 20, 2024
EuropaWeißrussland: Menschenrechtsexperten verurteilen Rückzug aus wichtigem Umweltabkommen

Weißrussland: Menschenrechtsexperten verurteilen Rückzug aus wichtigem Umweltabkommen

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UN-Experten verurteilten am Mittwoch die Entscheidung von Belarus, sich aus einem internationalen Abkommen zurückzuziehen, das das Recht der Menschen auf Zugang zu Informationen sowie auf Gerechtigkeit in Umweltangelegenheiten wahrt. 
Das Aarhus-Konvention, verabschiedet im Jahr 1998, verlangt auch, dass Personen, die diese Rechte ausüben, dafür nicht verfolgt, bestraft oder belästigt werden. 

Der weißrussische Präsident Aleksandr Lukaschenko unterzeichnete am 18. Juli ein Dekret, mit dem die Teilnahme des Landes effektiv beendet wurde. Der Austritt soll gemäß Artikel 24 der Konvention am 21. Oktober wirksam werden. 

Rechte stärken, Compliance sicherstellen 

Angeprangert wird der Schritt von den UN-Experten bekannt dass die Aarhus-Konvention beachtliche Erfolge bei der Stärkung von Zugangsrechten, nachhaltiger Entwicklung und Umweltdemokratie hatte. 

Sie sagten, es sei ein führendes Beispiel unter den internationalen Instrumenten zur Umsetzung von Menschenrechtsverpflichtungen in Bezug auf den Umweltschutz, insbesondere das Recht auf Information, Öffentlichkeitsbeteiligung und Justiz. 

„Der Schlüssel zum Erfolg der Aarhus-Konvention war die Arbeit ihres Compliance-Ausschusses, einschließlich der Möglichkeit von Mitgliedern der Öffentlichkeit, Fälle mutmaßlicher Nichteinhaltung der Konvention vor den Ausschuss zu bringen“, fügten sie hinzu. 

Verfolgung und Belästigung 

Der Compliance-Ausschuss als ein nicht konfrontativer, nicht gerichtlicher und konsultativer Mechanismus, so die Experten, und seine Erkenntnisse haben die Umsetzung der Konvention erheblich vorangebracht. 

Sie erinnerten daran, dass der Ausschuss seit 2014 das Verhalten von Belarus in Bezug auf die Verfolgung, Bestrafung und Belästigung von Umweltschützern genau unter die Lupe genommen hat. Die Mitglieder arbeiteten auch daran, das Land bei der Bekämpfung von Verstößen zu unterstützen. 

Trotzdem stellte der Ausschuss fest, dass Belarus seinen Empfehlungen noch nicht nachgekommen war, und äußerte große Besorgnis darüber, dass sich die Situation für Umwelt-Menschenrechtsverteidiger dort rapide verschlechtert. 

Kurz darauf stellte der Ausschuss fest, dass die Liquidation einer Umwelt-Nichtregierungsorganisation im August 2021 ein weiterer Vorfall von Verfolgung, Bestrafung und Belästigung war.  

Angesichts der ernsten Lage haben die verbleibenden Vertragsstaaten des Übereinkommens beantragt, die Weißrussland gewährten besonderen Rechte und Privilegien auszusetzen. 

Engagement steigern 

Die UN-Experten erklärten, dass Länder, die mit dem Ausgang der vom Compliance Committee entschiedenen Fälle unzufrieden sind, sich nicht von der Konvention zurückziehen sollten. Stattdessen sollten sie ihr Engagement für Menschenrechte, nachhaltige Entwicklung und Umweltdemokratie verstärken. 

„Die Länder sollten konkrete Maßnahmen ergreifen, um den effektiven Genuss der Rechte auf Information, Öffentlichkeitsbeteiligung und Justiz zu gewährleisten, und dazu gehört die Gewährleistung eines sicheren und förderlichen Umfelds für Umwelt-Menschenrechtsverteidiger und alle anderen Vertreter der Zivilgesellschaft“, sagten die Experten. 

„Der Schutz von Umwelt-Menschenrechtsverteidigern vor Verletzungen durch staatliche und nichtstaatliche Akteure ist entscheidend für den Schutz der Umwelt und der davon abhängigen Menschenrechte.“ 

Über UN-Experten 

Die sieben Experten, die die Erklärung abgegeben haben, wurden von der UN ernannt Menschenrechtsrat, mit Sitz in Genf. 

Diese Sonderberichterstatter wurden mit der Überwachung und Berichterstattung über spezifische Ländersituationen oder thematische Themen, wie etwa die Förderung und den Schutz der Menschenrechte im Kontext des Klimawandels, beauftragt. 

Experten dienen in ihrer individuellen Eigenschaft und sind weder UN-Mitarbeiter noch werden sie für ihre Arbeit bezahlt.  

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