Der Rat hat heute beschlossen, restriktive Maßnahmen gegen zu verhängen zwei weitere Personen als Reaktion auf die anhaltende ungerechtfertigte und nicht provozierte russische Militäraggression gegen die Ukraine.
Der Rat fügte den pro-russischen ehemaligen Präsidenten der Ukraine hinzu Viktor Fedorovych Janukowitsch und sein Sohn Oleksandr Viktorovych Janukowitsch in die Liste der betroffenen Personen, Organisationen und Einrichtungen restriktive Maßnahmen im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP für ihre Rolle bei der Untergrabung oder Bedrohung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine und der Stabilität und Sicherheit des Staates sowie – im Fall von Oleksandr Viktorovych Yanukovych – für die Durchführung von Transaktionen mit den Separatistengruppen in der Donbass-Region der Ukraine.
Die entsprechenden Rechtsakte wurden im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Die EU steht fest zur Ukraine
Die EU wird die allgemeine wirtschaftliche, militärische, soziale und finanzielle Widerstandsfähigkeit der Ukraine, einschließlich der humanitären Hilfe, weiterhin nachdrücklich unterstützen.
Die EU verurteilt entschieden die willkürlichen Angriffe Russlands auf Zivilisten und zivile Infrastruktur und fordert Russland nachdrücklich auf, unverzüglich und bedingungslos alle seine Truppen und militärische Ausrüstung aus dem gesamten Hoheitsgebiet der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen abzuziehen. Das humanitäre Völkerrecht, einschließlich der Behandlung von Kriegsgefangenen, muss respektiert werden. Ukrainern, insbesondere Kindern, die zwangsweise nach Russland abgeschoben wurden, muss unverzüglich die sichere Rückkehr ermöglicht werden. Russland, Weißrussland und alle für Kriegsverbrechen und die anderen schwersten Verbrechen Verantwortlichen werden in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen.
In seinen Schlussfolgerungen vom 23./24. Juni 2022 betonte der Europäische Rat, dass sich die EU weiterhin nachdrücklich dafür einsetzt, weitere militärische Unterstützung bereitzustellen, um der Ukraine dabei zu helfen, ihr ihr innewohnendes Recht auf Selbstverteidigung gegen die russische Aggression auszuüben und ihre territoriale Integrität und Souveränität zu verteidigen.