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Donnerstag, März 28, 2024
ArbeitsumfeldUnternehmen müssen ihre negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt abmildern

Unternehmen müssen ihre negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt abmildern

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Am Donnerstag verabschiedete das Parlament seine Position für Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten über Regeln, um die Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt in die Unternehmensführung zu integrieren

Unternehmen werden verpflichtet sein, die negativen Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf die Menschenrechte und die Menschenrechte zu erkennen und gegebenenfalls zu verhindern, zu beenden oder abzumildern Umwelt etwa zu Kinderarbeit, Sklaverei, Arbeitsausbeutung, Umweltverschmutzung, Umweltzerstörung und Verlust der biologischen Vielfalt. Sie müssen auch die Auswirkungen ihrer Partner in der Wertschöpfungskette überwachen und bewerten, darunter nicht nur Lieferanten, sondern auch Verkauf, Vertrieb, Transport, Lagerung, Abfallmanagement und andere Bereiche.

Die neuen Regeln gelten für in der EU ansässige Unternehmen, unabhängig von ihrer Branche, einschließlich Finanzdienstleistungen, mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem weltweiten Umsatz von über 40 Millionen Euro sowie für Mutterunternehmen mit über 500 Mitarbeitern und einem weltweiten Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro 150 Millionen Euro. Einbezogen werden auch Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro, wenn mindestens XNUMX Millionen in der EU erwirtschaftet wurden.

Fürsorge- und Gesellschaftspflicht der Geschäftsführer's Engagement mit Stakeholdern

Unternehmen müssen einen Übergangsplan umsetzen, um die globale Erwärmung auf 1.5 °C zu begrenzen. Bei großen Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern wird sich das Erreichen der Planziele auf die variable Vergütung eines Direktors (z. B. Boni) auswirken. Die neuen Regeln verlangen von Unternehmen auch, mit den von ihren Handlungen Betroffenen in Kontakt zu treten, u. a Menschenrechte und Umweltaktivisten, führen einen Beschwerdemechanismus ein und überprüfen regelmäßig die Wirksamkeit ihrer Sorgfaltspflichten. Um Anlegern den Zugang zu erleichtern, sollten auch Informationen über die Due-Diligence-Richtlinien eines Unternehmens auf der Website verfügbar sein Europäischer einheitlicher Zugangspunkt (ESAP).

Sanktionen und Aufsichtsmechanismus

Zuwiderhandlungen machen Unternehmen schadensersatzpflichtig und können von nationalen Aufsichtsbehörden sanktioniert werden. Zu den Sanktionen zählen Maßnahmen wie „Naming and Shaming“, die Rücknahme von Waren eines Unternehmens vom Markt oder Geldstrafen in Höhe von mindestens 5 % des weltweiten Nettoumsatzes. Nicht-EU Unternehmen, die sich nicht an die Regeln halten, werden von der öffentlichen Auftragsvergabe in der EU ausgeschlossen.

Dem angenommenen Text zufolge würden die neuen Verpflichtungen je nach Unternehmensgröße und -größe nach drei oder vier Jahren gelten. Kleinere Unternehmen können die Anwendung der neuen Regeln um ein weiteres Jahr verschieben.

Die Verhandlungsposition des Parlaments wurde mit 366 Ja-Stimmen, 225 Nein-Stimmen und 38 Enthaltungen angenommen.

Zitat

„Die Unterstützung des Europäischen Parlaments ist ein Wendepunkt im Denken über die Rolle von Unternehmen in der Gesellschaft. Ein Corporate-Responsibility-Gesetz muss sicherstellen, dass die Zukunft bei Unternehmen liegt, die gesund mit Mensch und Umwelt umgehen – und nicht bei Unternehmen, die aus Umweltschädigung und -ausbeutung ein Einnahmemodell gemacht haben. Die meisten Unternehmen nehmen ihre Pflicht gegenüber Mensch und Umwelt ernst. Wir helfen diesen Unternehmen mit diesem „fairen Wirtschaftsrecht“. Und gleichzeitig haben wir die wenigen großen Cowboy-Unternehmen abgeschnitten, die gegen die Regeln verstoßen“, bemerkte der Berichterstatter Lara Wolters (S&D, NL) im Anschluss an die Abstimmung im Plenum.

Hintergrund

Das Europäische Das Parlament hat immer wieder eine stärkere Rechenschaftspflicht der Unternehmen gefordert verpflichtende Sorgfaltspflichtgesetzgebung. Die Europäische Kommission Angebot wurde am 23. Februar 2022 eingeführt. Es ergänzt andere bestehende und kommende Rechtsakte, wie z EntwaldungsverordnungRegelung zu Konfliktmineralien und Entwurf einer Verordnung zum Verbot von Produkten, die mit Zwangsarbeit hergestellt werden.

Nächste Schritte

Nachdem das Parlament seinen Standpunkt angenommen hat, können die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten über den endgültigen Gesetzestext beginnen. Die Mitgliedstaaten haben ihre übernommen Position zum Richtlinienentwurf im November 2022.

Mit der Annahme dieses Berichts reagiert das Parlament auf die Erwartungen der Bürger an einen nachhaltigen Konsum, wie sie in Vorschlag 5(13) zum Ausdruck kommen, und stärkt die ethische Dimension des Handels, wie sie in den Vorschlägen 19(2) und 19(3) zum Ausdruck kommt, sowie das Modell des nachhaltigen Wachstums, wie es zum Ausdruck kommt in Vorschlag 11(1) und 11(8) des Schlussfolgerungen der Konferenz zur Zukunft Europas.

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