Personen, die in der Türkei wegen Nichtbeachtung der Regeln während der COVID-19-Pandemie mit einer Geldstrafe belegt wurden, können eine Rückerstattung des gezahlten Betrags beantragen, berichtet die elektronische Ausgabe der türkischen Zeitung Hürriyet.
Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs können die während der Corona-Pandemie verhängten Bußgelder im Zusammenhang mit der Maskenpflicht und anderen Verboten wieder in Kraft gesetzt werden. Die Entscheidung, die im Zusammenhang mit einer Berufung beim Verfassungsgericht getroffen wurde, wurde im türkischen Staatsanzeiger veröffentlicht.
Auf diese Weise erhalten Personen, die während der Pandemiezeit gegen sie verhängte Geldbußen gezahlt haben, die von ihnen gezahlten Beträge zurück.
Gegenüber denjenigen, die die ihnen auferlegten Bußgelder nicht bezahlt haben, wird das Finanzamt keine Folgemaßnahmen ergreifen und die Bußgelder werden automatisch gelöscht.
Foto von Cottonbro Studio: https://www.pexels.com/photo/people-wearing-diy-masks-3951628/