Neue Gesetze zur obligatorischen und harmonisierten Datenerfassung von Fluggästen.
Die Abgeordneten wollen eine proportionale Datenerhebung im Einklang mit EU-Gerichtsurteilen.
Einheitliche Regeln für die Erfassung vorab erfasster Passagierdaten zielen darauf ab, die Sicherheit der EU und ihre Fähigkeit zur Bekämpfung und Verhinderung schwerer Kriminalität zu stärken.
Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten des Parlaments hat heute zwei Berichtsentwürfe über die Erhebung von Vorab-Passagierinformationen (API) angenommen, um die Sicherheit an den Außengrenzen der EU zu erhöhen und die Prävention und Bekämpfung von Kriminalität zu fördern. Sie wurden mit 50 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen (Grenzverwaltung) und 53 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung (Strafverfolgung) angenommen.
Die neuen Vorschriften verpflichten die Fluggesellschaften dazu, Passagierdaten systematisch zu sammeln und an die zuständigen Behörden zu übermitteln. Sie gelten für Flüge, die aus einem Drittland in einem EU-Land ankommen, wenn es um die Grenzverwaltung geht, und auch für Flüge, die von einem EU-Land abfliegen, wenn es um die Weitergabe von Daten an Strafverfolgungsbehörden geht. Darüber hinaus können EU-Länder die letztgenannten Regeln auf ausgewählte Flüge innerhalb der EU anwenden.
Zu den erfassten Daten gehören der Name, das Geburtsdatum, die Nationalität, die Passdaten und Fluginformationen des Passagiers. Um die Datenerhebung zu harmonisieren, legen die neuen Gesetze die zu erfassenden Datenelemente fest. Außerdem wird die Datenqualität verbessert, da sie nur noch einheitlich und automatisiert erfasst werden kann und die manuelle Protokollierung ersetzt.
EP drängt auf verhältnismäßige und gerichtskonforme Regeln
In ihrer Position haben die Abgeordneten versucht, die Arten von API-Daten unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit und der Grundrechte sowie im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auf das Notwendige zu beschränken und biometrische Daten aus dem Anwendungsbereich auszuschließen. Sie betonen, dass die Erhebung von API-Daten kein Grund sei, Reisedokumente vor dem Einsteigen zu prüfen, etwa bei Reisen innerhalb des Schengen-Raums. Stattdessen würden die Daten beim Check-in-Vorgang erfasst.
Außerdem wollen die Abgeordneten den Zeitraum, in dem Fluggesellschaften und Grenzbehörden API-Daten nach dem Abflug eines Fluges speichern, von 48 auf 24 Stunden verkürzen, es sei denn, Reiseerleichterungsmaßnahmen der Fluggesellschaft erfordern mehr Zeit. Die Abgeordneten haben außerdem vorgeschlagen, einen neuen Artikel hinzuzufügen, der sicherstellt, dass die API-Datenerfassung nicht zu Diskriminierung aufgrund sensibler Merkmale wie Geschlecht, Geschlecht, ethnischer Herkunft, Sprache, Minderheitenstatus, Behinderung oder Religion führt. Schließlich will das Parlament Bußgelder von bis zu 2 % des weltweiten Umsatzes einer Fluggesellschaft, wenn diese systematisch oder dauerhaft gegen die Regeln verstößt.