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Mittwoch, Mai 8, 2024
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EU schlägt FASTER-Initiative vor, um Steuererleichterungsverfahren für Investoren zu beschleunigen

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Um die Steuererleichterungsverfahren für Investoren in der Europäischen Union zu rationalisieren und zu beschleunigen, hat die Europäische Kommission den FASTER-Vorschlag vorgelegt. Die Initiative zielt darauf ab, die derzeit geltenden umständlichen und unharmonischen Prozesse anzugehen, die häufig grenzüberschreitende Investitionen abschrecken und Raum für betrügerische Aktivitäten lassen.

Wenn ein EU-Bürger derzeit in Wertpapiere in einem anderen Mitgliedstaat investiert, unterliegt er der Quellensteuer im Quellenland. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, müssen Anleger die Rückerstattung der zu viel einbehaltenen Steuer beantragen. Allerdings sind die bestehenden Entlastungsverfahren komplex, papierbasiert und in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich, was Investoren abschreckt und Betrügern die Möglichkeit bietet, das System auszunutzen.

Im Rahmen des FASTER-Vorschlags können die Mitgliedstaaten zwischen der Einführung eines Systems der „Entlastung an der Quelle“ oder eines Systems der „schnellen Rückerstattung“ wählen. Diese Optionen zielen darauf ab, die Quellensteuerentlastung für Anleger zu beschleunigen und zu vereinfachen und grenzüberschreitende Investitionen innerhalb der EU zu fördern. Darüber hinaus führt der Vorschlag Schutzmaßnahmen zur Verhinderung von Steuermissbrauch ein, insbesondere in Fällen wie Cum-Ex-Betrug.

Hauptbestandteile des Vorschlags

  1. Digitales Aufenthaltszertifikat (eTRC): Mit dem Vorschlag wird eine harmonisierte digitale Wohnsitzbescheinigung eingeführt, um den Prozess der Wohnsitzüberprüfung für Steuerzwecke zu rationalisieren. Dieses digitale Zertifikat wird das derzeitige papierbasierte System ersetzen, wodurch der Verwaltungsaufwand verringert und die Effizienz gesteigert wird.
  2. Meldepflichten für Finanzintermediäre: Finanzintermediäre müssen sich in einem nationalen Finanzintermediärsregister registrieren lassen und relevante Informationen zu Dividenden- und Zinszahlungen melden. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Transparenz zu erhöhen und Steuermissbrauch zu verhindern.
  3. Erleichterung an der Quelle und schnelle Rückerstattungsverfahren: Die Mitgliedstaaten können sich dafür entscheiden, entweder ein Quellensteuerentlastungssystem oder ein schnelles Rückerstattungssystem einzuführen, um den Prozess der Quellensteuerentlastung für Anleger zu beschleunigen. Ziel dieser Verfahren ist es, Verzögerungen und Verwaltungsaufwand für Anleger zu reduzieren.

Erwartete Auswirkungen und nächste Schritte

Die Kommission schätzt, dass die FASTER-Initiative zu Kosteneinsparungen von rund 5.2 Milliarden Euro pro Jahr für EU- und Nicht-EU-Investoren führen könnte. Der Vorschlag wird derzeit vom Europäischen Parlament und dem Rat geprüft. Die Mitgliedstaaten werden die neuen Vorschriften voraussichtlich bis 2027 in nationales Recht umsetzen.

Die FASTER-Initiative stellt einen bedeutenden Schritt zur Harmonisierung und Vereinfachung der Quellensteuerentlastungsverfahren in der EU dar. Durch die Förderung grenzüberschreitender Investitionen und die Verbesserung der Transparenz soll mit dem Vorschlag ein günstigeres Umfeld für Anleger geschaffen und gleichzeitig Steuermissbrauch und Betrug im Finanzsektor bekämpft werden.

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