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Samstag, Mai 4, 2024
EuropaGreenwashing: Wie EU-Unternehmen ihre grünen Ansprüche bestätigen können

Greenwashing: Wie EU-Unternehmen ihre grünen Ansprüche bestätigen können

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Neue Regeln für Unternehmen zur Einhaltung des EU-Verbots von Greenwashing bei Produkten. Die Binnenmarkt- und Umweltausschüsse haben am Mittwoch ihre Position zu den Regeln verabschiedet, wie Unternehmen ihre Umweltmarketingaussagen validieren können.

Die sogenannte Green-Claims-Richtlinie ergänzt die bereits genehmigtes EU-Verbot von Greenwashing. Es legt fest, welche Informationen Unternehmen künftig bereitstellen müssen, um ihre Umweltmarketingaussagen zu rechtfertigen. Es schafft außerdem einen Rahmen und Fristen für die Prüfung von Beweisen und die Genehmigung von Ansprüchen und legt fest, was mit Unternehmen geschieht, die gegen das Gesetz verstoßen.

Verifizierungssystem und Strafen

Die Abgeordneten stimmten mit der Kommission darin überein, dass Unternehmen alle künftigen Umweltmarketingaussagen zur Genehmigung einreichen sollten, bevor sie diese verwenden. Dem angenommenen Text zufolge würden die Ansprüche innerhalb von 30 Tagen von akkreditierten Prüfern bewertet. Unternehmen, die gegen die Regeln verstoßen, können von Beschaffungen ausgeschlossen werden, verlieren ihre Einnahmen und müssen mit einer Geldstrafe von mindestens 4 % ihres Jahresumsatzes rechnen.

Die Kommission sollte eine Liste weniger komplexer Angaben und Produkte erstellen, die von einer schnelleren oder einfacheren Überprüfung profitieren könnten, sagen die Abgeordneten. Außerdem soll darüber entschieden werden, ob Umweltaussagen über Produkte, die gefährliche Stoffe enthalten, weiterhin möglich sein sollen. Die Abgeordneten waren sich außerdem einig, dass Kleinstunternehmen von den neuen Verpflichtungen ausgenommen werden sollten und KMU ein zusätzliches Jahr Zeit haben sollten, bevor sie die Regeln anwenden können.

CO2-Kompensation und Vergleichsansprüche

Die Abgeordneten bestätigten dies kürzlich EU Verbot grüner Aussagen, die ausschließlich auf sogenannten CO2-Kompensationssystemen basieren. Sie legen nun fest, dass Unternehmen Kompensationssysteme weiterhin erwähnen können, wenn sie ihre Emissionen bereits so weit wie möglich reduziert haben und diese Systeme nur für Restemissionen nutzen. Die CO2-Gutschriften der Systeme müssen gemäß den Bestimmungen zertifiziert sein Zertifizierungsrahmen für die Kohlenstoffentfernung.

Besondere Regeln würden auch für Vergleichsaussagen gelten (also Anzeigen, in denen zwei verschiedene Waren verglichen werden), auch wenn die beiden Produkte vom selben Hersteller hergestellt werden. Unter anderem sollten Unternehmen nachweisen, dass sie beim Vergleich relevanter Aspekte der Produkte dieselben Methoden angewendet haben. Außerdem dürfen Behauptungen, dass Produkte verbessert wurden, nicht auf Daten basieren, die älter als fünf Jahre sind.

Zitat

Berichterstatter des Parlaments Andrus Ansip (Renew, EE) für den Binnenmarktausschuss sagte: „Studien zeigen, dass 50 % der Umweltaussagen von Unternehmen irreführend sind. Verbraucher und Unternehmer verdienen Transparenz, Rechtsklarheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen. Händler sind bereit, dafür zu zahlen, aber nicht mehr, als sie daraus gewinnen. Ich freue mich, dass die von den Ausschüssen vorgeschlagene Lösung ausgewogen ist, mehr Klarheit für die Verbraucher bringt und gleichzeitig in vielen Fällen für Unternehmen weniger belastend ist als die ursprünglich von der Kommission vorgeschlagene Lösung.“

Berichterstatter des Parlaments Cyrus Engeler (S&D, MT) im Umweltausschuss sagte: „Es ist an der Zeit, dem Greenwashing ein Ende zu setzen.“ Unsere Zustimmung zu diesem Text beendet die Verbreitung betrügerischer Umweltaussagen, die Verbraucher viel zu lange getäuscht haben. Es stellt außerdem sicher, dass Unternehmen über die richtigen Instrumente verfügen, um echte Nachhaltigkeitspraktiken umzusetzen. Europäische Verbraucher möchten umweltbewusste und nachhaltige Entscheidungen treffen und alle Anbieter von Produkten oder Dienstleistungen müssen garantieren, dass ihre grünen Aussagen wissenschaftlich bestätigt sind.“

Nächste Schritte

Der Berichtsentwurf wurde mit 85 Stimmen bei 2 Gegenstimmen und 14 Enthaltungen angenommen. Der Vorschlag wird nun auf einer bevorstehenden Plenarsitzung zur Abstimmung gestellt und wird den Standpunkt des Parlaments in erster Lesung (höchstwahrscheinlich im März) festlegen. Das Dossier wird vom neuen Parlament nach den Europawahlen vom 6. bis 9. Juni weiterverfolgt.

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