7.5 C
Brüssel
Freitag, April 26, 2024
Die Wahl des Herausgebers50 Experten für religiöse Minderheiten untersuchen in Navarra die erhebliche gesetzliche Diskriminierung ...

50 Experten für religiöse Minderheiten untersuchen in Navarra die erhebliche gesetzliche Diskriminierung in Spanien

Während der Woche untersuchten und diskutierten sie die rechtliche Situation religiöser Minderheiten in Spanien

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die in den Artikeln wiedergegebenen Informationen und Meinungen sind die derjenigen, die sie angeben, und es liegt in ihrer eigenen Verantwortung. Veröffentlichung in The European Times bedeutet nicht automatisch Zustimmung zu einer Meinung, sondern das Recht, sie zu äußern.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS ÜBERSETZUNGEN: Alle Artikel auf dieser Website werden in englischer Sprache veröffentlicht. Die übersetzten Versionen werden durch einen automatisierten Prozess erstellt, der als neuronale Übersetzungen bekannt ist. Im Zweifel immer auf den Originalartikel verweisen. Danke für dein Verständnis.

Newsdesk
Newsdeskhttps://europeantimes.news
The European Times News zielt darauf ab, über wichtige Nachrichten zu berichten, um das Bewusstsein der Bürger in ganz Europa zu schärfen.

Während der Woche untersuchten und diskutierten sie die rechtliche Situation religiöser Minderheiten in Spanien

Fünfzig europäische Spezialisten für religiöse Minderheiten treffen sich diese Woche in Pamplona auf einer internationalen Konferenz, die von der öffentlichen Universität Navarra (UPNA) organisiert wird und sich mit der rechtlichen Situation religiöser Konfessionen ohne Kooperationsabkommen mit dem Staat befasst.

Religiöse Minderheiten, öffentliche Verwaltung und Wissenschaft

Vertreter dieser beiden religiösen Minderheiten sowie der Verwaltung und Forscher zum Thema Gewissensfreiheit von Universitäten in sieben Ländern (Spanien, Frankreich, Italien, Polen, Portugal, das Vereinigte Königreich und Rumänien) analysierte die Situation aus Mittwoch, 6. März, bis Freitag, 8. März, im ehemaligen Kloster Las Salesas (heute Sitz der Region Pamplona) die größten Herausforderungen der Einbeziehung religiöser Vielfalt in die Gesellschaft, wo „erhebliche gesetzliche Diskriminierung” liegt laut Alejandro Torres Gutiérrez, Professor an der UPNA und Organisator dieses Kongresses und einer der Preisträger des „Preise für Religionsfreiheit” für 2020.

"Denken Sie zum Beispiel an die Schwierigkeiten, mit denen viele Konfessionen ohne eine Kooperationsvereinbarung mit dem Staat konfrontiert sind, wenn es um den Zugang zum System der Steuervorteile und -abzüge für Spenden geht," sagte Professor Alejandro Torres. "Bisher waren diese Fragen ausschließlich den Religionen mit einem Abkommen vorbehalten, eine Ad-hoc-Reform der Patronatsgesetzgebung steht allerdings noch aus. Und es ist auch erwähnenswert, wie kompliziert es für sie sein kann, Land zu bekommen, auf dem sie ihre Tempel bauen können, oder geeignete Orte für Bestattungen oder um ihren Gläubigen religiöse Hilfe zu leisten.“.

In Spanien schloss der Staat zunächst Abkommen mit dem Heiligen Stuhl zugunsten der katholischen Kirche und unterzeichnete anschließend die Abkommen von 1992 mit den damals anerkannten religiösen Minderheiten Föderation evangelischer Religionsgemeinschaften, der Föderation der israelischen Gemeinden in Spanien und dem Islamische Kommission von Spanien. Im Gegensatz zu diesen vier Religionen, die eine Vereinbarung mit dem Staat unterzeichnet haben, gibt es solche, die dies nicht getan haben. Und innerhalb dieser gibt es Unterschiede: Einige haben eine Erklärung für „tief verwurzelt“ (notorio arraigo) erhalten, wie zum Beispiel die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (2003) Christliche Zeugen Jehovas (2006), der Föderation buddhistischer Einheiten Spaniens (2007), der Orthodoxe Kirche (2010) und die Bahá'í-Glaube (2023) und anderen mangelt es an einer solchen zusätzlichen administrativen Anerkennung, wie z Kirche von Scientology, das AHmadiyya-Gemeinschaft, Taoismus, der Hindu-Föderation Spaniens und dem Sikh-Glaube.

Kongressteilnehmer

Kongress zu religiösen Minderheiten und gesetzgeberischer Diskriminierung

Der internationale Kongress mit dem Titel „Rechtsstatus religiöser Minderheiten ohne rechtliche Kooperationsvereinbarung” brachte in Pamplona unter anderem Persönlichkeiten zusammen, Mercedes Murillo Muñoz, Generaldirektor für Religionsfreiheit der Ministerium für Präsidentschaft, Justiz und Beziehungen zum Parlament und Inés Mazarrasa Steinkuhler, Direktor der Stiftung für Pluralismus und Koexistenz, unter anderen. Mit dabei waren auch Vertreter religiöser Minderheiten ohne Kooperationsabkommen mit dem Staat in Spanien: die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage, Zeugen Jehovas, Buddhistische Föderation Spaniens, Rumänisch-Orthodoxe Kirche, Bahá'í-Gemeinschaft, Ivan Arjona von dem Kirche von Scientology, Krishna Kripa Das als Präsident der Spaniens Hindu-Föderation, und auch anwesend war der Taoistische Union Spaniens.

Die Konferenz wurde vom Vizerektorat für Forschung finanziert I-COMMUNITAS Institut mit Professor Sergio García (beide von der UPNA), dem Stiftung für Pluralismus und Koexistenz und das Ministerium für Wissenschaft und Innovation im Rahmen des Projekts „Rechtlicher Status religiöser Konfessionen ohne Kooperationsabkommen in Spanien“, dessen Hauptforscher der oben genannte Alejandro Torres, Professor für Verfassungsrecht, sind Óscar Celador Angón, Professor für Staatskirchenrecht an der Universität Carlos III (Madrid). Darüber hinaus ist diese wissenschaftliche Tagung Teil der EUROPIA-Projekt, das von der Europäischen Union finanziell unterstützt wurde und davon Spasimir Domaradzki, Professor an der Fakultät für Politikwissenschaft der Universität Warschau (Polen), ist der Hauptermittler.

- Werbung -

Mehr vom Autor

- EXKLUSIVER INHALT -spot_img
- Werbung -
- Werbung -
- Werbung -spot_img
- Werbung -

Muss lesen

Neueste Artikel

- Werbung -