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Freitag, April 26, 2024
EuropaVereinbarung zur Ausweitung der Handelsunterstützung für die Ukraine mit Schutzmaßnahmen für EU-Landwirte

Vereinbarung zur Ausweitung der Handelsunterstützung für die Ukraine mit Schutzmaßnahmen für EU-Landwirte

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Am Mittwoch erzielten Parlament und Rat eine vorläufige Einigung über die Ausweitung der Handelsunterstützung für die Ukraine angesichts des russischen Angriffskrieges.

Die vorübergehende Aussetzung der Einfuhrzölle und Quoten für ukrainische Agrarexporte in die EU wird um ein weiteres Jahr, bis zum 5. Juni 2025, verlängert, um die Ukraine inmitten des anhaltenden Angriffskrieges Russlands zu unterstützen.

Sollte es aufgrund ukrainischer Importe zu erheblichen Störungen des EU-Marktes oder der Märkte eines oder mehrerer EU-Länder kommen, kann die Kommission rasch handeln und alle Maßnahmen verhängen, die sie für notwendig hält.

Die Verordnung sieht außerdem eine Notbremse für besonders sensible Agrarprodukte vor, nämlich Geflügel, Eier und Zucker. Die Abgeordneten sicherten die Erweiterung dieser Liste um Hafer, Mais, Grütze und Honig. Sie erreichten außerdem feste Zusagen der Kommission, Maßnahmen zu ergreifen, falls es zu einem Anstieg der ukrainischen Weizenimporte kommt. Der Referenzzeitraum für die Auslösung der Notbremse wird die Jahre 2022 und 2023 sein. Das heißt, wenn die Einfuhren dieser Produkte die durchschnittlichen Mengen dieser beiden Jahre übersteigen, würden erneut Zölle erhoben. Die Verhandlungsführer des EP stellten außerdem sicher, dass die Kommission schneller handeln würde – innerhalb von 14 statt 21 Tagen –, wenn Schwellenwerte für die automatischen Schutzmaßnahmen erreicht würden.

Zitat

Berichterstatter Sandra Kalniete (EVP, LV) sagte: „Die heutige Einigung bekräftigt das anhaltende Engagement der EU, der Ukraine angesichts des brutalen Angriffskrieges Russlands bis zum Sieg der Ukraine zur Seite zu stehen.“ Die Angriffe Russlands auf die Ukraine und ihre Lebensmittelproduktion wirken sich auch auf die Landwirte in der EU aus. Das Parlament nahm ihre Bedenken zur Kenntnis und verstärkte Schutzmaßnahmen, die den Druck auf die Bevölkerung verringern würden EU Landwirte sollten von einem plötzlichen Anstieg der ukrainischen Importe überwältigt werden.“

Nächste Schritte

Nun müssen Parlament und Rat endgültig grünes Licht für die vorläufige Einigung geben. Die derzeitige Aussetzung läuft am 5. Juni 2024 aus. Die neuen Regelungen sollen unmittelbar nach diesem Ablaufdatum in Kraft treten.

Hintergrund

Das Assoziierungsabkommen EU-Ukraine, einschließlich Vertieften und umfassenden Freihandelszone, sorgt seit 2016 dafür, dass ukrainische Unternehmen bevorzugten Zugang zum EU-Markt haben. Nachdem Russland seinen Angriffskrieg begonnen hatte, führte die EU im Juni 2022 autonome Handelsmaßnahmen (ATMs) ein, die den zollfreien Zugang für alle ukrainischen Produkte ermöglichen die EU. Diese Maßnahmen wurden im Jahr 2023 um ein Jahr verlängert. Im Januar beschloss die EU-Kommission vorgeschlage dass Einfuhrzölle und Quoten auf ukrainische Exporte für ein weiteres Jahr ausgesetzt werden sollten. Für Moldawien wurden ähnliche Maßnahmen um ein weiteres Jahr verlängert, nachdem die aktuellen Maßnahmen am 24. Juli 2024 auslaufen. Russland hat gezielt die ukrainische Lebensmittelproduktion und Exportanlagen im Schwarzen Meer ins Visier genommen, um die Wirtschaft des Landes zu schwächen und die globale Ernährungssicherheit zu gefährden.

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