Am vergangenen Wochenende strahlte Rai 3, ein Fernsehsender des italienischen Staatsrundfunks, eine Sendung über die Nichterfüllung Italiens seinen Verpflichtungen als Mitglied der Europäischen Union aus. Die Einhaltung dieser Verpflichtungen durch einen Mitgliedstaat lässt sich an der Zahl der Vertragsverletzungsverfahren messen, die die Europäische Kommission gegen ihn wegen vermeintlicher Verstöße gegen Vertragsverpflichtungen eingeleitet hat. Italien gilt weithin als einer der proeuropäischen Staaten. Vergleichende Statistiken über Vertragsverletzungsverfahren, die die Kommission im Laufe der Zeit gegen Mitgliedstaaten eingeleitet hat, zeigen, dass Italien bei der Einhaltung des EU-Rechts eine ausgesprochen schlechte Bilanz aufweist.
Es überrascht nicht, dass die Diskriminierung von „Lettori“, dem ausländischen Lehrpersonal an italienischen Universitäten, in der angesprochen wurde Rai 3 Programm. Die Diskriminierung stellt den am längsten andauernden Verstoß gegen die Gleichbehandlungsbestimmung des Vertrags in der Geschichte der EU dar. Darüber hinaus ist es eine Neuigkeit, dass die Kommission im vergangenen Juli beschlossen hat, ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zu verweisen. Eine Artikelserie in The European Times zeichnet die Rechtsgeschichte der Lettori und ihre Kampagne gegen die Diskriminierung nach, die sie durch die ersten erlitten haben Allué-Urteile im Jahr 1989 zur Entscheidung des Kollegium der Kommissionsmitglieder im Juli letzten Jahres das jüngste Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien vor den EuGH zu bringen.
John Gilbert ist nationaler Lettori-Koordinator für FLC CGII, Italiens größte Gewerkschaft. Im Interview mit Rai 3 an der Universität Florenz, wo er lehrt, erläuterte er kurz den Hintergrund des untersuchten Diskriminierungsfalls. In der Reihe der Rechtsstreitigkeiten, die vom Allué-Urteil von 1989 bis zum anhängigen Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien führen, haben die Lettori vier Fälle vor dem EuGH in der Frage der Gleichbehandlung mit ihren italienischen Kollegen gewonnen. Diese Statistik hat das Rai-Publikum höchstwahrscheinlich schockiert, wenn man bedenkt, dass die Urteile des EuGH allgemein als endgültig und endgültig gelten. Die Dauer des Rechtsstreits hat dazu geführt, dass viele Lettori in den Ruhestand gegangen sind, ohne jemals unter den nichtdiskriminierenden Bedingungen gearbeitet zu haben, auf die ihnen die Gleichbehandlungsbestimmung des Vertrags zusteht. Darüber hinaus handelt es sich bei der Diskriminierung tatsächlich auch um eine geschlechtsspezifische Diskriminierung: 4 % der 80 Lettori, die an italienischen Universitäten lehren oder vor ihrer Pensionierung gelehrt haben, seien Frauen, betonte Herr Gilbert.
Dass FLC CGIL, die größte Gewerkschaft des Landes, die Europäische Kommission auffordern würde, Italien wegen seiner diskriminierenden Behandlung der ausländischen Lettori strafrechtlich zu verfolgen, war für ein Publikum italienischer Zuschauer offensichtlich ein überzeugender Punkt. Herr Gilbert verwies auf die sieben jüngsten Stellungnahmen zugunsten der Lettori beim Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, Nicolas Schmit. Zusätzlich zu diesen Darstellungen und zusammen mit Asso.CEL.L, ein offizieller Beschwerdeführer im Vertragsverletzungsverfahren der Kommission gegen Italien, führte FLC CGIL ein nationales Verfahren durch Volkszählung von Lettori, das zur Zufriedenheit der Kommission die weit verbreitete Diskriminierung von Lettori an den italienischen Universitäten dokumentierte und Einfluss auf die Einleitung des vorliegenden Vertragsverletzungsverfahrens hatte.
Die Berichterstattung über den Lettori-Fall durch RAI, den offiziellen nationalen Sender, setzt das jüngste Interesse der italienischen Medien am Lettori-Fall fort. Der eintägige FLC CGIL-Streik Die Proteste im Juni 2023 an Universitäten in ganz Italien wurden in den sympathischen lokalen italienischen Medien ausführlich behandelt, unter anderem im Fernsehen über die Proteste in Florenz. Padua und Sassari. Der landesweite Sender zeigte sich im Fall der Lettori besonders wohlwollend und betonte ihre hohe Qualifikation und die grundlegende Lehrrolle der Lettori an den italienischen Universitäten. Da es sich um ein investigatives, aktuelles Programm handelt, werden die daraus gezogenen Schlussfolgerungen bei der öffentlichen Meinung Gewicht haben. Insbesondere äußerte Rai 3 vernichtend, dass eine Diskriminierung, die letztendlich zur Verhängung hoher Geldstrafen gegen Italien führen könnte, trotz der EuGH-Urteile jahrzehntelang hätte fortgesetzt werden dürfen.
Bisher wurde noch kein Termin für die Anhörung im Fall der Kommission gegen Italien festgelegt EuGH-Register wie Rechtssache C-519/23. Abgesehen von dem offensichtlichen Interesse, das in Italien gezeigt wird, wird der Fall in ganz Europa aufmerksam verfolgt, insbesondere von Wissenschaftlern des EU-Rechts. Dies liegt daran, dass die Vorgeschichte des Falles und die auf dem Spiel stehenden Probleme den Kern der Wirksamkeit des Vertragsverletzungsverfahrens als Mittel zur Durchsetzung des EU-Rechts ausmachen. Für ein besseres Verständnis dieser zweifellos komplexen Fragen und ihrer wichtigen Auswirkungen auf die Rechtspflege in der EU ist es aufschlussreich, sich an das Vollstreckungsurteil des EuGH aus dem Jahr 2006 zu erinnern Rechtssache C-119/04. Aufgrund der Nichtumsetzung dieses Urteils leitete die Kommission das Vertragsverletzungsverfahren ein, das nun vor dem Gerichtshof anhängig ist.
In der Rechtssache C-119/04 empfahl die Kommission die Verhängung von Tagesgeldstrafe von 309.750 € an Italien wegen der anhaltenden Diskriminierung von Lettori. Italien hat im März 2004 in letzter Minute ein Gesetz erlassen, dessen Bestimmungen nach Ansicht des EuGH die Diskriminierung beheben könnten. Da es in den Aussagen keine Beweise dafür gab, ob dieses Gesetz ordnungsgemäß umgesetzt wurde, lehnte das Gericht die Verhängung einer Geldstrafe gegen Italien ab. Dass die Kommission ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat, zeigt deutlich, dass sie der Ansicht ist, dass die Bestimmungen des Gesetzes vom März 2004 anschließend nie ordnungsgemäß umgesetzt wurden.
Der Lettori-Fall gibt dann Anlass zu einer Reihe wichtiger Überlegungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Vertragsverletzungsverfahren:
1. Die Vertragsbestimmungen für Vertragsverletzungsverfahren: Der Vertrag von Rom ermächtigte die Kommission, Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten wegen vermeintlicher Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen einzuleiten. Später ermächtigte eine Bestimmung des Vertrags von Maastricht die Kommission darüber hinaus, Durchsetzungsverfahren wegen Nichtumsetzung von Vertragsverletzungsentscheidungen einzuleiten, und übertrug dem EuGH die Befugnis, Geldbußen bei Nichteinhaltung zu verhängen. Offensichtlich wurde dann das Vollstreckungsverfahren eingeleitet, um den Abschluss herbeizuführen. Der Fall Lettori zeigt, dass ihnen das nicht gelungen ist.
2. Beweise: In der Rechtssache C-119/04 stellten die Richter ausdrücklich fest, dass es in den Aussagen der Kommission keine Beweise der Lettori gab, die den Behauptungen Italiens widersprechen könnten, dass das Gesetz vom März 2004 ordnungsgemäß umgesetzt worden sei. Hätten diese Beweise dem Gericht zur Verfügung gestellt, wäre der Fall offensichtlich zu einem ganz anderen Ausgang gekommen. Es sind Schutzmaßnahmen erforderlich, um sicherzustellen, dass Beschwerdeführer, in deren Auftrag die Kommission Vertragsverletzungsverfahren einleitet, die Beweismittel der Mitgliedstaaten prüfen und darauf reagieren können.
3. Die Vertraulichkeitspflicht. Obwohl Vertragsverletzungsverfahren im Namen der Beschwerdeführer eingeleitet werden, sind die Beschwerdeführer technisch gesehen nicht an dem Verfahren beteiligt, und der Austausch zwischen der Kommission und dem Mitgliedstaat bleibt vertraulich. Der Kommission gegenüber muss man sagen, dass sie im Laufe des vorliegenden Verfahrens umfangreiche Unterlagen von den Lettori-Beschwerdeführern zusammengetragen hat. Nach den derzeitigen Regelungen bleiben die Beschwerdeführer jedoch im Unklaren darüber, wie ein Mitgliedstaat auf ihre Eingaben reagieren wird. An der Universität „La Sapienza“ in Rom wurde die Kommission beispielsweise darüber informiert, dass ein Vertrag in a als diskriminierend angesehen wurde Urteil des EuGH aus dem Jahr 2001 bleibt bis heute in Kraft. Lettori, der seit Jahrzehnten im Amt ist, kann das gleiche Gehalt erhalten wie Kollegen, die Jahre nach den Allué-Urteilen entgegen dem gleichen Urteil von 2001 eingestellt wurden. Der Zugang zu den Gegenargumenten eines Mitgliedstaats in solchen Situationen wäre für Beschwerdeführer aufschlussreich und hilfreich.
4. Retrospektive Gesetzgebung der Mitgliedstaaten zur Auslegung von EuGH-Urteilen
Im Anschluss an das Urteil in der Rechtssache C-119/04 und die Anerkennung des Gerichts, dass die Bestimmungen des italienischen Gesetzes vom März 2004 die Diskriminierung beheben könnten, gewährten örtliche italienische Gerichte den Lettori-Klägern routinemäßig ununterbrochene Vergleiche für den Wiederaufbau ihrer Karriere ab dem Datum der ersten Beschäftigung. Doch im Dezember 2010 erließ Italien das Gelmini-Gesetz, ein Gesetz, das angeblich eine authentische Auslegung des Gesetzes vom März 2004 und damit implizit das dazugehörige Urteil des EuGH liefern sollte.
Gelmini beschränkt die vollständige Rekonstruktion der Lettori zustehenden Karriere auf das Jahr 1995 – eine Grenze, die weder im EuGH-Urteil noch im Gesetz vom März 2004 vorgeschrieben ist. Im Widerspruch zu den Urteilen der lokalen italienischen Justiz steht es auch im Widerspruch zu den jüngsten Entscheidungen einiger italienischer Universitäten wie Mailand und Tor Vergata, die ihren Lettori ununterbrochene Rekonstruktionen ihrer Karriere verliehen haben.
Der Punkt, um den es hier geht, liegt auf der Hand und muss nicht weiter ausgeführt werden. Dass es einem Mitgliedstaat gestattet werden könnte, Rechtsvorschriften, über die der EuGH bereits entschieden hat, rückwirkend und zu seinem eigenen Vorteil auszulegen, würde einen Präzedenzfall mit äußerst schwerwiegenden Auswirkungen auf die Rechtsstaatlichkeit in der EU schaffen.
Kurt Rollin ist Asso.CEL.L-Vertreter für Lettori im Ruhestand. Herr Rollin kommentierte das Rai-3-Programm und das anhängige EuGH-Verfahren gegen Italien wie folgt:
„Die Unnachgiebigkeit des italienischen Staates hat die Lettori über vier Jahrzehnte lang in einen rechtlichen Sumpf gestürzt. Trotz Rückgriff auf alle verfügbaren Rechtsmittel hat Italien scheinbar ungestraft das Recht unseres Vertrags auf Gleichbehandlung verweigert. Es ist ermutigend, dass RAI, Italiens nationaler Rundfunk, und FLC CGIL, Italiens größte Gewerkschaft, sich so klar für die nicht-nationalen Lettori ausgesprochen haben. Hoffentlich wird das anhängige Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH für die überfällige Gerechtigkeit unserer Kategorie sorgen.“