Die Europäische Union nimmt das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zu den „Rechtsfolgen, die sich aus der Politik und Praxis Israels im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ost-Jerusalem, ergeben“ aufmerksam zur Kenntnis und gelangt zu folgenden Schlussfolgerungen:
- Die anhaltende Präsenz des Staates Israel im besetzten palästinensischen Gebiet ist rechtswidrig und muss so schnell wie möglich beendet werden.
- Der Staat Israel ist verpflichtet, alle neuen Siedlungsaktivitäten sofort einzustellen und alle Siedler aus dem besetzten palästinensischen Gebiet zu evakuieren.
- Alle Staaten sind verpflichtet, diesen Zustand nicht als rechtmäßig anzuerkennen und weder Hilfe noch Unterstützung bei der Aufrechterhaltung der Situation zu leisten, die durch diesen unrechtmäßigen Aufenthalt entstanden ist.
Diese Schlussfolgerungen stimmen weitgehend überein mit EU Positionen, die ihrerseits voll und ganz mit den UN-Resolutionen zum Status des besetzten palästinensischen Gebiets übereinstimmen.
In einer Welt ständiger und zunehmender Verletzungen des Völkerrechts ist es unsere moralische Pflicht, unsere unerschütterliche Verpflichtung gegenüber allen Entscheidungen des IGH konsequent zu bekräftigen, unabhängig vom jeweiligen Thema.
Das Gutachten des IGH bedarf einer eingehenderen Analyse, auch im Hinblick auf seine Auswirkungen auf die EU-Politik.