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Zugang zu amtlichen Dokumenten im Besitz öffentlicher Behörden: Europarat bewertet Einhaltung der Tromsø-Konvention in elf Staaten

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Straßburg, 16.07.2024 – Die Access Info Group des Europarats (AIG), eine unabhängige Expertengruppe, die die Umsetzung des Übereinkommen des Europarats über den Zugang zu amtlichen Dokumenten Die von ihren Parteien unterstützte Europäische Union hat heute ihre ersten Basisevaluierungsberichte zu elf Staaten veröffentlicht: Bosnien und Herzegowina, Estland, Finnland, Ungarn, Island, Litauen, Montenegro, Norwegen, der Republik Moldau, Schweden und der Ukraine.

Die Berichte enthalten umfassende Analysen der Gesetze zur Informationsfreiheit in diesen Staaten und ihrer Vereinbarkeit mit dem Tromsø-Übereinkommen. Auf Grundlage ihrer Erkenntnisse unterbreitet die AIG jedem Land spezifische Empfehlungen zu Themen wie dem Ausschluss von Dokumenten mit personenbezogenen Daten oder anderen Inhalten von der Anwendung dieser Gesetze und Einschränkungen des Rechts auf Zugang zu offiziellen Dokumenten.

Weitere Empfehlungen betreffen die übermäßig lange Dauer der Prüfverfahren bei Zugangsverweigerungen und Mängel bei den Verfahren zur Entscheidung über Zugangsanträge, beispielsweise einen übermäßigen Ermessensspielraum der Behörden bei der Nichtherausgabe der angefragten Informationen oder das Versäumnis, Antragstellern Unterstützung zu leisten.

Das seit dem 1. Dezember 2020 in Kraft getretene Übereinkommen ist das erste verbindliche internationale Rechtsinstrument, das das Recht jeder Person anerkennt, auf Anfrage auf amtliche Dokumente im Besitz von Behörden zuzugreifen.

Es legt Mindestverpflichtungen für die Vertragsparteien fest, um das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten zu gewährleisten. Dabei wird der Schutz des öffentlichen Interesses an Transparenz mit dem Schutz anderer legitimer Interessen, etwa der nationalen Sicherheit, der Verteidigung und der internationalen Beziehungen, in Einklang gebracht.

Der Vertrag sieht außerdem Verpflichtungen hinsichtlich der Verfahren für die Bearbeitung von Informationsanfragen und die Überprüfung von Ablehnungsentscheidungen durch ein unabhängiges Gremium oder ein Gericht im Falle einer Anfrageablehnung vor.

Berichte:

Bosnien und HerzegowinaIslandRepublik Moldau
EstlandLitauenSchweden
FinnlandMontenegroUkraine
UngarnNorwegen

* * *

Die Access Info Group (AIG) ist ein Gremium, das durch das Übereinkommen des Europarats über den Zugang zu amtlichen Dokumenten (auch bekannt als Tromsø-Übereinkommen) eingerichtet wurde, um die Umsetzung des Vertrags durch die Vertragsparteien in Recht und Praxis zu bewerten und Empfehlungen zur vollständigen Einhaltung seiner Bestimmungen abzugeben. Sie besteht aus zehn unabhängigen Experten auf dem Gebiet des Zugangs zu amtlichen Dokumenten. Ein zweites Überwachungsgremium, die Konsultation der Vertragsparteien, ergänzt ihre Arbeit. Bisher 15 Staaten haben den Vertrag ratifiziert und sechs weitere Länder haben ihn im Hinblick auf seine Ratifizierung unterzeichnet.

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