Europäischer Behindertenausweis und europäischer Parkausweis für Menschen mit Behinderungen: Rat verabschiedet neue Richtlinien
Der Rat hat zwei neue Richtlinien verabschiedet, die Menschen mit Behinderungen das Reisen erleichtern innerhalb der EU.
Die Richtlinie zur Einrichtung der Europäischer Behindertenausweis und den Europäischer Parkausweis für Menschen mit Behinderung wird für gleichberechtigten Zugang zu Sonderkonditionen oder Vorzugsbehandlung für Menschen mit Behinderungen bei Kurzaufenthalten in der gesamten EU sorgen. Beispiele hierfür sind reduzierte oder gar keine Eintrittsgebühren, bevorzugter Zugang, Betreuung und reservierte Parkplätze.
Darüber hinaus haben die Minister eine Richtlinie verabschiedet, die diese Bestimmungen ausweitet auf Nicht-EU Bürger, die sich legal in EU-Ländern aufhalten, so dass sie die Karten auch bei kurzfristigen Aufenthalten in anderen Mitgliedstaaten nutzen können.
Die nationalen Behörden werden für die Ausgabe physischer und digitaler europäischer Behindertenausweise in einem barrierefreien Format verantwortlich sein. Die Ausweise werden in der gesamten EU anerkannt als Nachweis einer Behinderung oder eines Anspruchs auf bestimmte Dienstleistungen aufgrund einer Behinderung. Die europäischen Parkausweise für Menschen mit Behinderungen werden in physischer Form ausgestellt, wobei die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, sie auch in digitaler Form auszugeben.
Nächste Schritte
Die Richtlinien müssen nun vom Rat und vom Europäischen Parlament unterzeichnet werden und treten nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Für beide Richtlinien haben die Mitgliedstaaten zweieinhalb Jahre Zeit, um ihre nationale Gesetzgebung anzupassen, und dreieinhalb Jahre, um die Maßnahmen umzusetzen.
Hintergrund
Die Kommission veröffentlichte im September 2023 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Einführung eines europäischen Behindertenausweises und eines europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen. Der Rat erzielte am 8. Februar 2024 eine Einigung mit dem Europäischen Parlament.
Der Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Ausweitung des europäischen Behindertenausweises und des europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen auf Nicht-EU-Bürger mit legalem Wohnsitz in EU-Mitgliedstaaten wurde im Oktober 2023 veröffentlicht. Rat und Parlament erzielten am 4. März 2024 eine Einigung.