Bis zum 5. Oktober 2024 wurden 512 öffentliche Ausschreibungen, die Deutschland in den ersten neun Monaten des Jahres an die EU übermittelt hatte, von der Transparenzportal für EU-Ausschreibungen trotz ihres ungeheuerlich diskriminierenden Charakters.
Ihre Besonderheit bestand darin, dass sie eine „Schutzerklärung des Bieters“ gegenüber einer bestimmten religiösen Gruppe enthielten, die auf einem „Formular 2496“ ausgefüllt und unterzeichnet werden musste, damit das Bieten gültig war.
Eine der 512 Ausschreibungen betraf „vorgezogene Leistungen zur Vorbereitung der Herstellung des zukünftigen Baugrubenverbaus für das neue Zentrum am Klinikum Nürnberg“ (Az. 598098-2024). Bei einer weiteren geht es um die „Lieferung von elektrischer Energie für Neue Materialien Bayreuth GmbH in den Jahren 2025 und 2026“ (Ref. 637171-2024). Man kann sich fragen, was die religiöse Zugehörigkeit der Bieter mit der EU und warum die EU dieses Ausschlusskriterium für den Zugang zu EU-Ausschreibungen billigt, anstatt die fragwürdigen deutschen Bewerbungen abzulehnen.
Über das Ausmaß des Problems: über 3173 Fälle
Diese systematische Segregation verletzt seit 10 Jahren die Richtlinie 2014/24/EU vom 16. Februar 2014 und seine Größenordnung sind jedoch allgemein bekannt, da Informationen zu Verträgen über 140,000 EUR öffentlich sein müssen und sind.
Statistiken zu Ausschreibungen von 2014 bis 2024: 81 im Jahr 2014, 156 im Jahr 2015, 173 im Jahr 2016, 163 im Jahr 2017, 215 im Jahr 2018, 284 im Jahr 2019, 294 im Jahr 2020, 370 im Jahr 2021, 432 im Jahr 2022, 493 im Jahr 2023 und 512 im Jahr 2024. Gesamt: 3173.
Diese Zahlen und Fakten wurden präsentiert auf der OSZE Warschauer Konferenz zur menschlichen Dimension am 7. Oktober 2024 und auf ihrer Website hochgeladen.
Die Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe bestimmt in Absatz 1: „Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch oder im Namen von Behörden der Mitgliedstaaten müssen die Grundsätze des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eingehalten werden, insbesondere (…) die Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung, gegenseitigen Anerkennung, Verhältnismäßigkeit und Transparenz.“
Die Auferlegung von religiösen Anforderungen bei öffentlichen Ausschreibungen ist ein schwerwiegender Verstoß gegen die Europäische Charta der Menschenrechte und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Eine solche Bestimmung sollte unverzüglich aus den EU-Ausschreibungen gestrichen oder die deutschen Angebote abgelehnt werden.
Die religiöse Gemeinschaft, die Deutschland in diesem Segregationsfall im Visier hat, ist die Kirche von Scientology die in der EU und anderen Ländern, in denen ein solcher Rechtsstatus besteht, als Religions- oder Glaubensgemeinschaft anerkannt ist, mit Ausnahme von Deutschland, trotz einer ganzen Reihe von Gerichtsentscheidungen.