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Mittwoch Dezember 4, 2024
EuropaEU schlägt digitales Portal vor, um grenzüberschreitende Arbeitnehmerentsendungen zu vereinfachen

EU schlägt digitales Portal vor, um grenzüberschreitende Arbeitnehmerentsendungen zu vereinfachen

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Die Europäische Kommission hat ein neues digitales Portal vorgeschlagen, das es Unternehmen erleichtern soll, Arbeitnehmer vorübergehend in andere EU-Länder zu entsenden. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, den Papierkram für die Entsendung von Arbeitnehmern – sogenannte „entsandte Arbeitnehmer“ – in andere Mitgliedstaaten zu vereinfachen und so die Belastung der Unternehmen zu verringern, während der Arbeitnehmerschutz weiterhin stark bleibt.

Warum ist das wichtig?

Der EU-Binnenmarkt umfasst rund 5 Millionen entsandte Arbeitnehmer. Dabei handelt es sich um Arbeitnehmer, die von ihren Unternehmen in einen anderen EU für einen kurzen Zeitraum in einem anderen Land. Derzeit müssen Unternehmen mit viel Papierkram rechnen, da jedes EU-Land seine eigenen Regeln und Formulare hat, die ausgefüllt werden müssen. Dies kann kompliziert und kostspielig sein, insbesondere für kleine Unternehmen, die möglicherweise nicht über die Ressourcen verfügen, um die komplexe Bürokratie zu bewältigen.

Ziel des neuen Portals ist die Schaffung eines einheitlichen digitalen Formulars, das in allen EU-Ländern verwendet werden kann. Das bedeutet, dass Unternehmen bei der Entsendung von Arbeitnehmern nicht mehr 27 verschiedene nationale Formulare ausfüllen müssen, sondern stattdessen ein einheitliches Formular verwenden können, das in allen EU-Sprachen verfügbar ist. Die Kommission geht davon aus, dass sich dadurch der Zeitaufwand für diese Erklärungen um 73 % verringern und die Verwaltungskosten für Unternehmen sinken werden.

Welche Vorteile bietet dies Unternehmen und Arbeitnehmern?

Das neue digitale Portal wird Teil des Binnenmarktinformationssystems (IMI) sein, das die EU-Länder bereits nutzen, um Informationen über Arbeit und Dienstleistungen auszutauschen. Dieser Vorschlag ist für die Mitgliedstaaten freiwillig, das heißt, jedes Land kann entscheiden, ob es das neue System nutzen möchte oder nicht. Für diejenigen, die sich dafür entscheiden, wird es jedoch den Papierkram erheblich reduzieren, der nötig ist, wenn Unternehmen Arbeitnehmer ins Ausland entsenden.

Für Unternehmen bedeutet dies einen strafferen Prozess, der sowohl Zeit als auch Geld spart. Es trägt zum umfassenderen Ziel der EU bei, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen um 25 % zu senken, wie es in ihrer Strategie „Langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU“ dargelegt ist.

Für die Arbeitnehmer wird das neue System sicherstellen, dass die Unternehmen die bestehenden Arbeitnehmerschutzgesetze einhalten. Der optimierte Prozess wird es den Arbeitsbehörden in den einzelnen Ländern außerdem erleichtern, Inspektionen durchzuführen und Arbeitnehmerrechte durchzusetzen, was die Einhaltung und Transparenz verbessert.

Schutz der Arbeitnehmerrechte

Die EU setzt sich dafür ein, dass die Arbeitnehmer Rechte geschützt sind, auch wenn sie vorübergehend in einem anderen Land arbeiten. Durch die Vereinfachung des Verfahrens zur Meldung entsandter Arbeitnehmer soll das neue System sicherstellen, dass die Unternehmen alle in der Entsenderichtlinie festgelegten Regeln einhalten. Diese Richtlinie stellt sicher, dass entsandte Arbeitnehmer fair behandelt werden, beispielsweise angemessene Löhne und Arbeitsbedingungen, die denen einheimischer Arbeitnehmer ähneln.

Mit dem digitalen Portal können die Mitgliedstaaten außerdem Informationen effektiver austauschen. Die Behörden werden besser in der Lage sein, Entsendungen zu verfolgen und gezielte Inspektionen durchzuführen. So wird sichergestellt, dass die Unternehmen wichtige Arbeitnehmerschutzbestimmungen nicht umgehen.

Ein Schritt hin zu fairer Mobilität

Dieser Vorschlag ist Teil eines umfassenderen EU-Plans zur Förderung der Arbeitskräftemobilität und zur Bekämpfung des Arbeitskräftemangels. Er wurde erstmals in der neuen Industriestrategie 2020 angekündigt und in einem Aktionsplan zur Bekämpfung des Arbeitskräfte- und Fachkräftemangels 2024 weiter betont. Indem die EU Unternehmen die Entsendung von Arbeitnehmern erleichtert, hofft sie, eine faire Mobilität zu fördern – das heißt, Arbeitnehmer können für die Arbeit über Grenzen hinwegziehen, ohne ihre Rechte zu verlieren oder sich mit kompliziertem Papierkram herumschlagen zu müssen.

Zusammenfassung

Das vorgeschlagene digitale Portal soll Unternehmen die Entsendung von Arbeitnehmern in andere EU-Länder erleichtern, den Verwaltungsaufwand verringern und die Transparenz verbessern. Dies dürfte sowohl den Unternehmen durch Kostensenkungen als auch den Arbeitnehmern durch einen starken Schutz ihrer Rechte zugutekommen. Das neue System soll die Einhaltung der EU-Vorschriften erleichtern und so die Arbeitnehmermobilität gerechter und effizienter machen und gleichzeitig die Unternehmen auf einem wettbewerbsorientierten globalen Markt unterstützen.

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