Am 25. Oktober wurde der 46-jährige Zeuge Jehovas Roman Marejew wurde nach Verbüßung seiner Haftstrafe freigelassen, doch viele andere befinden sich noch immer hinter Stacheldraht: 147 laut Datenbank religiöser Gefangener of Human Rights Without Frontiers in Brüssel.
- Gemäß Artikel 111 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation wird für schwere Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von maximal 8 Jahren verhängt.
- Nach § 126 Abs. 1 StGB wird eine Entführung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft.
- Nach § 131 Abs. 1 StGB wird Vergewaltigung mit einer Freiheitsstrafe von 3 bis 6 Jahren bestraft.
Anatoliy Marunov und Sergei Tolokonnikov zu 6 ½ Jahren und 5.2 Jahren verurteilt
Im Juli 2023 das Bezirksgericht Savelovsky in Moskau verurteilt Mareev zu 4.5 Jahren Haft in einer Kolonie des Generalregimes. Er wurde der Beteiligung an den Aktivitäten einer verbotenen Organisation für schuldig befunden (S. 1.1 Art. 282.2 des Strafgesetzbuches).
Marejew wurde verhaftet im Oktober 2021. Er verbrachte etwas mehr als drei Jahre oder 1100 Tage in drei Moskauer Untersuchungshaftanstalten. Da ein Tag in Untersuchungshaft anderthalb Tagen in einer Kolonie des Generalregimes entspricht, galt Mareevs Haftstrafe als verbüßt.
Eine Zeit lang hatte der Gläubige kein eigenes Bett in der Zelle und schlief auf dem Boden. Mareev sagte, dass er im Untersuchungsgefängnis durch Briefe von Familie, Freunden und Fremden unterstützt wurde. In drei Jahren erhielt er Briefe aus 68 Ländern.
Zwei weitere Gläubige, die zusammen mit Mareev verurteilt wurden, bleiben im Gefängnis – Anatoliy Marunov und Sergei Tolokonnikov. Der erste wurde zu sechseinhalb Jahren Haft in einer Kolonie des Generalregimes verurteilt, der zweite zu fünf Jahren. In der Berufung wurde Tolokonnikovs Haftstrafe wurde erhöht auf fünf Jahre und zwei Monate.
Sie bekannten sich nicht schuldig, und einer der Anwälte betonte, dass sie nur wegen ihrer Religion.
Die üblichen Anklagen gegen Zeugen Jehovas sind die Verbreitung ihres religiösen Glaubens und die Teilnahme an religiösen Gottesdiensten.
Der gebürtige Moskauer Sergej Tolokonnikow arbeitete viele Jahre als Wachmann. Nachdem er Zeuge Jehovas geworden war, weigerte er sich, Waffen zu tragen und Gewalt gegen andere anzuwenden. Trotzdem betrachteten ihn die Behörden im Oktober 2021 als gefährlichen Kriminellen und klagten ihn wegen seines Glaubens unter zwei extremistischen Paragraphen an.
Anatoliy Marunov arbeitete fast 40 Jahre lang im Verlag und in der Druckerei der Zeitung „Krasnaya Zvezda“, die lange Zeit das zentrale Druckorgan des Verteidigungsministeriums der UdSSR und der Russischen Föderation war. Ende der 1990er Jahre schloss er sich der Bewegung der Zeugen Jehovas an.
Zeugen Jehovas seit 2017 verboten
Im Jahr 2017 wurde der Oberste Gerichtshof anerkannt das „Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Russland“ als „extremistische Organisation“, liquidierte es und verbot seine Aktivitäten auf dem Territorium Russlands. Alle Organisationen der Zeugen Jehovas waren enthalten in der Verbotsliste, wonach der Fluss von Es begannen Strafverfahren gegen Gläubige.
Rosflossenüberwachung inklusive Hunderte russische Anhänger der Zeugen Jehovas stehen auf der Liste der „Extremisten und Terroristen“. Die meisten Menschen auf der Liste sind Gläubige im Alter zwischen 40 und 60 Jahren.
Am 7. Juni 2022 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte , erklärt das Verbot der Organisationen der Zeugen Jehovas und die anschließende Verfolgung illegaler Gläubiger.
Aus Sicht des EGMR beruht die Entscheidung zur Auflösung der Organisation und die Strafverfahren gegen Zeugen Jehovas auf einer zu weit gefassten Definition des Begriffs „Extremismus“, der in der russischen Gesetzgebung „auf absolut friedliche Ausdrucksformen angewendet werden kann“.