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Sonntag, Januar 12, 2025
EuropaInstitutioneller Missbrauch: Wenn beschützende Mütter Opfer des Systems werden

Institutioneller Missbrauch: Wenn beschützende Mütter Opfer des Systems werden

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Sarah Thierrée
Sarah Thierrée
Sarah Thierrée, außerordentliche Professorin für klinische und forensische Psychologie an der NEU (Near-East University), ist auch als Expertin vor dem Internationalen Strafgerichtshof tätig und spezialisiert auf institutionelle Gewalt.

Im Labyrinth der Familiengerichte besteht ein erschreckendes Paradoxon fort: Mütter, die für ihren Mut gelobt werden sollten, den Missbrauch ihrer Kinder anzuprangern, sind oft paroxysmaler institutioneller Gewalt ausgesetzt. Diese Frauen, oft als „beschützende Mütter“ bezeichnet, sehen ihre Rolle als beschützende Eltern verzerrt und ihre Rechte durch Institutionen eingeschränkt, die eigentlich für Gerechtigkeit und Sicherheit sorgen sollen. Aber wie können Prozesse, die eigentlich schützen sollen, manchmal genau die Missbrauchsmechanismen reproduzieren, die sie eigentlich bekämpfen sollen – oder sogar neue schaffen?

Eine unerträgliche und systemische Realität

Laut der Unabhängigen Kommission für Inzest und sexuelle Gewalt gegen Kinder (CIIVISE) werden in Frankreich jedes Jahr fast 160,000 Kinder Opfer sexueller Gewalt. Eine erschreckende Mehrheit von ihnen (81 %) erleidet Missbrauch innerhalb ihrer unmittelbaren Familie. Diese ohnehin schon erschreckende Realität wird noch beunruhigender, wenn man die Aussagen beschützender Mütter betrachtet. Bei ihren Versuchen, diese Verbrechen zu melden und die Sicherheit ihrer Kinder zu gewährleisten, stoßen diese Frauen auf ein Justizsystem, in dem 76 % der Anzeigen ohne weitere Maßnahmen abgewiesen werden.

Ein emblematisches Beispiel ist der Fall von Priscilla Majani, die wegen „Kindesentführung“ verurteilt wurde, nachdem sie versucht hatte, ihre Tochter vor einem des sexuellen Missbrauchs beschuldigten Vater zu schützen. Ihre Geschichte zeigt die tragische Sackgasse, in der sich beschützende Mütter befinden: Entweder sie fügen sich den Gerichtsentscheidungen, die sie für ihre Kinder als unsicher erachten, oder sie geraten direkt mit dem Gesetz in Konflikt.

Eine europäische Krise: Ein weit verbreitetes, systemisches und institutionalisiertes Phänomen

Spanien spiegelt ähnliche Mechanismen wider wie jene, die in Frankreich beobachtet werden, wo Mütter, die innerfamiliären Missbrauch anprangern, institutioneller Gewalt ausgesetzt sind. Ein kürzlich veröffentlichter Bericht des Rates der Europa beleuchtet die psychische Folter, die diese Mütter während der Sorgerechtsentscheidungen erleiden. Das in Frankreich viel diskutierte Konzept der „institutionellen Gewalt“ nimmt hier konkrete Formen an. In Spanien werden in Familiengerichten weiterhin systematisch Gewaltvorwürfe durch das „Parental Alienation Syndrome“ (PAS) diskreditiert, oft auf Kosten der Sicherheit der Kinder. Obwohl dieses pseudowissenschaftliche Konzept von den Vereinten Nationen ausdrücklich abgelehnt wird, wird es immer noch verwendet, um Zwangstrennungen zwischen Müttern und ihren Kindern zu rechtfertigen.

In England zeichnet sich eine ähnliche Dynamik ab. Eine Untersuchung von Women's Aid aus dem Jahr 2021 ergab, dass der Grundsatz „Kontakt um jeden Preis“ die Gerichtsentscheidungen dominiert, selbst wenn Beweise für häusliche Gewalt vorliegen. Diese Priorität, die der Aufrechterhaltung der Beziehungen zu beiden Elternteilen eingeräumt wird, ungeachtet des Risikos für die Kinder, spiegelt ein Versäumnis wider, Traumata in Gerichtsverfahren zu berücksichtigen. Viele Familien sind dadurch gefährlichen Situationen ausgesetzt, wodurch Zyklen von Kontrolle und Gewalt aufrechterhalten werden.

Auch in Belgien wird die Verwendung von Konzepten der elterlichen Entfremdung vor Gericht kritisiert, weil sie nicht wissenschaftlich fundiert sind. Eine aktuelle Studie der Ligue des Familles zeigt, welchen Schaden die wahllose Anwendung dieses Konzepts bei Familienstreitigkeiten anrichtet. Oft lenkt es die Aufmerksamkeit vom tatsächlichen Missbrauch ab und bringt beschützende Mütter in eine prekäre Lage, da man ihnen vorwirft, ihre Kinder dazu zu bringen, dem Vater zu schaden.

Das Europäische Parlament äußerte kürzlich ähnliche Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen häuslicher Gewalt auf Sorgerechtsentscheidungen. Es betonte, dass die Sicherheit von Frauen und Kindern oberste Priorität haben müsse, während gleichzeitig die Verwendung wissenschaftlich nicht validierter Konzepte wie Eltern-Kind-Entfremdung vermieden werden müsse, um Fälle häuslicher Gewalt zu bagatellisieren oder zu verschleiern.

Obwohl das elterliche Entfremdungssyndrom (PAS) von zahlreichen internationalen Institutionen wissenschaftlich widerlegt wurde, wird es von Familiengerichten immer noch häufig eingesetzt, um die Schutzbereitschaft der Mutter zu untergraben. Das von Richard Gardner in den 1980er Jahren ohne empirische Bestätigung entwickelte PAS basiert auf Annahmen, die die Dynamiken von Macht und Gewalt bei konfliktreichen Trennungen verschleiern. Es wird oft herangezogen, um das Schutzverhalten der Mutter als Versuch darzustellen, ihre Kinder gegen den Vater zu manipulieren.

Ebenso wird das Konzept des Loyalitätskonflikts, wie es De Becker definiert, verwendet, um die Beziehung zwischen einem Kind und seinem beschützenden Elternteil zu pathologisieren, insbesondere in Fällen innerfamiliärer Gewalt. Diesem Konzept, das seine Wurzeln in systemischen Theorien der 1970er Jahre hat, fehlt eine strenge empirische Bestätigung. Es tendiert dazu, das Kind auf ein passives Opfer zu reduzieren und seine Handlungsfähigkeit und Anpassungsstrategien in feindlichen Umgebungen zu ignorieren. Diese Theorie verlagert den Fokus von den Ursprüngen des Verhaltens der Mutter – der erlittenen Gewalt – auf Interpretationen, die sie für familiäre Dysfunktionen verantwortlich machen. Folglich stigmatisiert sie Opfer als Anstifter von Beziehungsproblemen und rechtfertigt Gerichtsentscheidungen, die oft zu ungerechtfertigten Trennungen zwischen misshandelten Eltern und ihren Kindern führen. Das psychische Wohlbefinden sowohl des Kindes als auch des beschützenden Elternteils, das durch die Gewalt bereits geschwächt ist, wird häufig außer Acht gelassen.

Trotz ihrer negativen Auswirkungen und ihres Mangels an wissenschaftlicher Grundlage wurde diese Theorie in den von der französischen Gesundheitsbehörde (HAS) veröffentlichten nationalen Referenzrahmen aufgenommen, was ihre Verwendung in institutionellen und juristischen Kontexten legitimiert. Dies unterstreicht den systemischen und institutionalisierten Charakter dieser Missbräuche und die sekundäre Viktimisierung durch Justizsysteme.

Diese wissenschaftlich nicht validierten Konzepte lenken häufig von der Gewalt ab, die Kinder und beschützende Eltern erleiden, und konzentrieren sich stattdessen auf Vorwürfe der Entfremdung oder elterlichen Manipulation. Infolgedessen rechtfertigen sie Gerichtsentscheidungen, die die Rechte von Müttern einschränken und in manchen Fällen den Kontakt zu misshandelnden Eltern aufrechterhalten. Der Missbrauch solcher Konzepte führt zu doppelter Viktimisierung: Kinder werden in gefährliche Beziehungen gezwungen, und Mütter werden aufgrund voreingenommener Urteile ihrer beschützenden Rolle beraubt.

Institutionelle Gewalt: Ein Echo häuslicher Gewalt

Institutionelle Gewalt bezieht sich auf die Dynamik von Macht und Kontrolle, die von Institutionen durch Praktiken oder Richtlinien ausgeübt wird, die – absichtlich oder nicht – die Erzählungen der Opfer entkräften und ihr Trauma verewigen. Institutionelles Gaslighting beispielsweise beschreibt einen Prozess, bei dem die Erfahrungen der Opfer systematisch in Frage gestellt oder heruntergespielt werden, wodurch ein unterdrückerisches Umfeld entsteht, das das anfängliche Leid noch verschlimmert. Diese institutionellen Mechanismen, die oft unsichtbar sind, verstärken die bereits im familiären Kontext vorhandenen Missbrauchsmuster.

Kontroverse Theorien, die sich im Kontext des Kinderschutzes häufig gegen Frauen richten, gewinnen regelmäßig unter dem Deckmantel der pseudo-juristischen Psychologie an Boden. Diese Konzepte, denen eine strenge empirische Validierung fehlt, erlangen manchmal durch willkürliche Anerkennungsverfahren institutionelle Legitimität. Es liegt jedoch in der rechtlichen Verantwortung des Staates, sicherzustellen, dass bei Entscheidungen, die Grundrechte betreffen, nur wissenschaftlich validierte Theorien verwendet werden. Opfer dieser Praktiken werden ermutigt, rechtliche Schritte gegen den Staat einzuleiten, wenn solche nicht validierten Theorien Schaden verursachen.

Eine Form der psychologischen Folter

Die Vereinten Nationen definieren Folter im Rahmen der Konvention gegen Folter als „jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, um beispielsweise ein Geständnis zu erwirken, sie zu bestrafen oder sie einzuschüchtern“. Nach dieser Definition passt die institutionelle Gewalt, der beschützende Mütter ausgesetzt sind, in diesen Rahmen. Die langwierige Aussetzung gegenüber komplexen Gerichtsverfahren, bei denen ihre Stimmen diskreditiert und ihre Schutzbemühungen kriminalisiert werden, stellt eine Form der psychologischen Folter dar.

Erschreckende Statistiken und weit verbreitete Straflosigkeit

Trotz des stetigen Anstiegs der Meldungen über sexuelle Gewalt gegen Minderjährige – sie haben sich zwischen 2011 und 2021 verdoppelt – bleiben die Verurteilungsraten alarmierend niedrig: 3 % bei Fällen sexuellen Missbrauchs und nur 1 % bei Inzestfällen. Unterdessen diskreditieren Anschuldigungen der elterlichen Manipulation, die oft auf pseudowissenschaftlichen Konzepten wie dem „Parental Alienation Syndrome“ oder Überdiagnosen des Münchhausen-Stellvertretersyndroms beruhen, weiterhin Mütter und begünstigen Missbrauchstäter. Einer Studie des Justizministeriums aus dem Jahr 2001 zufolge machen falsche Anschuldigungen jedoch nur 0.8 % der Fälle aus.

In Spanien wird diese Dynamik noch dadurch verschärft, dass Gesetze zum Schutz von Opfern innerfamiliärer Gewalt strukturell verzögert umgesetzt werden. Widersprüchliche Urteile und unzureichende Ausbildung der Richter tragen zu einem wachsenden Klima der Straflosigkeit bei.

Versäumnisse des Kinderschutzes: Gefälschte Berichte und Einschüchterung

Dem französischen Kinderfürsorgesystem (ASE, Aide Sociale à l'Enfance), das gefährdete Minderjährige schützen soll, wird häufig vorgeworfen, missbräuchliche Praktiken anzuwenden, die das Leid von Müttern und Kindern verschlimmern. Wie aus einer professionellen Stellungnahme auf lenfanceaucoeur.org hervorgeht, werden häufig erfundene oder unbestätigte Berichte herangezogen, um die Unterbringung von Kindern in Pflegefamilien zu rechtfertigen, ohne dass es Beweise für Missbrauch gibt. Diese Berichte führen häufig zu ungerechtfertigten Entscheidungen, Kinder von ihren Familien zu trennen, und schaffen so ein Klima der Angst, das Mütter aus Angst vor institutionellen Vergeltungsmaßnahmen davon abhält, Missbrauch zu melden.

Diese schwerwiegenden Versäumnisse wurden vom Europäischen Gerichtshof Menschenrechte, die Frankreich verurteilt, weil es die Kinder, die der ASE-Obhut anvertraut sind, nicht schützt, darunter auch Fälle, in denen Kinder sexuelle Gewalt erleiden mussten. Diese institutionellen Versäumnisse, die durch mangelnde Aufsicht und Rechenschaftspflicht noch verstärkt werden, machen Familien anfällig für ein System, das sie eigentlich schützen soll.

Die Dringlichkeit einer Systemreform

Angesichts dieser alarmierenden Ergebnisse ist es dringend erforderlich, die Funktionsweise der Justiz- und Sozialinstitutionen zu überdenken. Es ergeben sich mehrere Reformvorschläge:

Pflichtschulung: Alle an diesen Fällen beteiligten Fachkräfte, vom Richter bis zum Sozialarbeiter, müssen eine umfassende Schulung zu den Dynamiken innerfamiliärer Gewalt, den Auswirkungen eines Traumas und den damit verbundenen kognitiven Verzerrungen absolvieren.

Verbot des elterlichen Entfremdungssyndroms: Die Verwendung dieses umstrittenen Konzepts muss im Einklang mit den Empfehlungen der Vereinten Nationen vor Familiengerichten verboten werden.

Unabhängige Aufsichtsmechanismen: Einrichtung unabhängiger Aufsichtsausschüsse zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen in Fällen sexueller Gewalt gegen Minderjährige. Um institutionellen Missbrauch im Zusammenhang mit ASE und Sachverständigen zu verhindern, ist außerdem die Schaffung eines unabhängigen Überweisungsdienstes unerlässlich. Dieser Dienst, der in Notfällen erreichbar ist, hätte die Aufgabe, Berichte unparteiisch zu prüfen und umgehend einzugreifen, um Entscheidungen, die institutionelle Gewalt aufrechterhalten, auszusetzen oder zu korrigieren. Eine solche Struktur würde das Vertrauen in Kinderschutzsysteme wiederherstellen und gleichzeitig die Grundrechte von Kindern und beschützenden Eltern schützen.

Durchsetzung evidenzbasierter Praktiken: Der Rechtsrahmen, der vor schädlichen Praktiken schützen soll, ermöglicht durch seine Laxheit paradoxerweise deren Verbreitung. Obwohl es zahlreiche Belege dafür gibt, dass die Verwendung nicht validierter Theorien ein erhöhtes Fehler- und Schadensrisiko mit sich bringt, besteht keine explizite Verpflichtung, die ausschließliche Anwendung evidenzbasierter Methoden sicherzustellen. Die gesetzliche Verpflichtung zur Verwendung wissenschaftlich validierter Ansätze bei allen Entscheidungen zum Kinderschutz ist unerlässlich, um Missbrauch einzudämmen und die Sicherheit von Familien zu gewährleisten.

Eine kollektive Verantwortung

Medien, Institutionen und die Gesellschaft spielen eine entscheidende Rolle bei der Beendigung dieser modernen Form institutioneller Folter. Indem wir das Schweigen brechen und den Opfern Gehör verschaffen, können wir Druck auf die politischen Entscheidungsträger ausüben und tiefgreifende Veränderungen fordern.

In diesem Kampf für Gerechtigkeit zählt jede Stimme. Der Schutz von Kindern und die Unterstützung der Mütter, die sie verteidigen, müssen absolute Priorität haben. Gemeinsam können wir unterdrückerische Institutionen in standhafte Schutzmechanismen gegen alle Formen von Gewalt verwandeln.

Quellen:

Commission indépendante sur l'inceste et les violences sexuelles faites aux enfants (CIIVISE). (nd). Rapport sur les violences sexuelles faites aux enfants en France. Récupéré de https://www.ciivise.fr

Rat von Europa. (nd). Schutz der Kinderrechte in Entscheidungen des Familiengerichts. Récupéré de https://www.coe.int

Frauenhilfe. (2021). Die Auswirkungen von häuslicher Gewalt auf Fälle von Kinderkontakt in England. https://www.womensaid.org.uk

Liga der Familien. (2023). L'utilisation du syndrome d'aliénation parentale dans les tribunaux en Belgique : une critique scientifique. Récupéré de https://liguedesfamilles.be

Europäisches Parlament. (2021). Entschließung zu den Auswirkungen häuslicher Gewalt auf das Sorgerecht (2021/2026(INI)). Entnommen aus https://www.europarl.europa.eu

Gardner, RA (1985). Parental Alienation Syndrome and the Differentiation Between Fabricated and Genuine Child Sex Abuse. Cresskill, NJ: Kreative Therapeutik. (Note : Mentionnée comme référence historique mais critiquée scientifiquement).

lenfanceaucoeur.org. (nd). Tribune über missbräuchliche Platzierungen in der ASE. Récupéré de https://lenfanceaucoeur.org

Europäischer Gerichtshof Menschenrechte. (2022). Rechtsprechung zu Versäumnissen beim Kinderschutz in Frankreich. Récupéré de https://hudoc.echr.coe.int

Ausschuss der Vereinten Nationen gegen Folter. (1984). Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung. https://www.ohchr.org

Haute Autorité de Santé (HAS). (nd). Nationaler Hinweis auf den Schutz vor der Umwelt. Récupéré de https://www.has-sante.fr

Justizministerium (Frankreich). (2001). Studie über falsche Anschuldigungen im Material sexueller Gewalt innerhalb der Familie. Récupéré de https://justice.gouv.fr

Meehl, PE (1954). Klinische vs. statistische Vorhersage: Eine theoretische Analyse und eine Überprüfung der Beweise. Minneapolis: University of Minnesota Press.

The European Times

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