Am Freitag, den 14. März, fällte das Berufungsgericht Borgarting ein wegweisendes Urteil, in dem es den Verlust der Registrierung und die Ablehnung staatlicher Zuschüsse für die Jahre 2021–2024 für ungültig erklärte.
Es kam einstimmig zu dem Schluss, dass die Praxis der sozialen Distanzierung Kinder keiner psychischen Gewalt oder negativer sozialer Kontrolle aussetzt. Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass diese Praxis im Einklang mit dem Faith Communities Act und der Europäischen Menschenrechtskonvention steht.
Das Berufungsgericht befand im Gegensatz zum Landgericht, dass die Entscheidungen ungültig seien, weil die Versagungsvoraussetzungen nach § 6 Abs. 4 RGG nicht vorlägen.
Das Berufungsgericht Borgarting informierte Vårt Land
Jehovas Zeugen legten Berufung ein, nachdem sie im März letzten Jahres den Prozess um die Registrierung als Religionsgemeinschaft vor dem Bezirksgericht Oslo verloren hatten.
Das Berufungsgericht hat die Fragen beantwortet, ob die Praxis der Zeugen Jehovas, den Kontakt zu Personen abzubrechen, die ihre Religionsgemeinschaft verlassen (soziale Distanzierung), einen Verstoß gegen das Gebot des freien Ein- und Austritts darstellt und ob darüber hinaus eine Verletzung der Kinderrechte vorliegt.
Zur Frage der Kostenerstattung hieß es in dem Urteil: „Jehovas Zeugen sind in vollem Umfang rehabilitiert worden, da die Entscheidungen, ihnen die Zuschüsse und die Registrierung zu verweigern, ungültig sind.“
Kurzer Überblick über den Fall
Am 4. März 2024 hat das Osloer Bezirksgericht gegen die Zeugen Jehovas entschieden und bestätigte frühere Entscheidungen der Regierung und der Staatsverwaltung von Oslo und Viken, die den seit über 130 Jahren in Norwegen ansässigen Zeugen Jehovas willkürlich die Registrierung entzogen und ihnen den Anspruch auf staatliche Zuschüsse, die sie 30 Jahre lang erhalten hatten, entzogen hatten.
Der Grund dafür war die Politik der sozialen Distanzierung innerhalb der Bewegung. Diese Lehre empfiehlt ihren Mitgliedern, keinen Umgang mit Personen zu pflegen, die aufgrund schwerer Sünden, die sie nicht bereut haben, aus der Gemeinschaft ausgeschlossen wurden oder diese öffentlich verlassen haben und aus Unmut gegen sie handeln. In dieser Angelegenheit Norwegens Urteil von 2024 widersprach Dutzenden von Gerichtsentscheidungen zur sozialen Distanzierung in anderen Ländern, einschließlich der Obersten Gerichte.
Rechtsexperten und Religionswissenschaftler in Norwegen und im Ausland waren sich damals einig, dass die Abmeldung willkürlich und auf unbegründeten Gründen beruhte. Sie betonten zudem, dass die Entscheidung eine „stigmatisierende Wirkung“ auf den Verein und seine Mitglieder haben würde. Zudem würde die Gemeinschaft unter anderem ihr Recht verlieren, standesamtliche Trauungen zu schließen, was als diskriminierend empfunden werden könnte.
In Norwegen sind die Zeugen Jehovas seit 1985 als religiöse Organisation staatlich anerkannt. Für eine so radikale Entscheidung wie ihre plötzliche Aberkennung der Religionszugehörigkeit, die jährlich zu einem Verlust von etwa 1.6 Millionen Euro führt, war kein Strafverfahren nötig.
Die rechtliche Dimension der Gerichtsentscheidung wurde von Massimo Introvigne und den Unterzeichneten ausführlich analysiert und kritisiert. „Bitterer Winter“ und „Religionsnachrichtendienst“.
Nichtdiskriminierung
Staatliche Subventionen sind in Norwegen kein Geschenk. Die Norwegische Lutherische Kirche, die eine Staatskirche ist, wird von der Regierung durch Geldzahlungen unterstützt, die proportional zur Zahl ihrer Mitglieder sind. Aus Gründen der Kohärenz und Nichtdiskriminierung schreibt die Verfassung vor, dass andere Religionen zur Wahrung des Gleichheitsprinzips die gleichen proportionalen Subventionen erhalten sollen. Mehr als 700 Religionsgemeinschaften erhalten staatliche Zuschüsse in Norwegen, darunter orthodoxe Gemeinden, die dem Patriarchen Kirill von Moskau unterstellt sind, und alle Rus‘, die Russlands Krieg gegen die Ukraine gesegnet haben.