Der Rat und das Europäische Parlament haben heute eine vorläufige politische Einigung über die Aktualisierung der Führerscheinrichtlinie erzielt. Diese Aktualisierung der Richtlinie wird erhebliche Auswirkungen auf die Ausstellung von Führerscheine in der gesamten EU, die Aktualisierung der Mindestanforderungen an die Fahrtauglichkeit von Fahrern in der gesamten EU, die Harmonisierung der Vorschriften für Probezeiten für Fahranfänger und die Schaffung eines Programms für begleitetes Fahren mit einem Führerschein, den man mit 17 Jahren erwirbt.
Die überarbeiteten Führerscheinbestimmungen sind ein hervorragendes Beispiel dafür, wie weit die Digitalisierung das Leben der Europäerinnen und Europäer beeinflusst. Dank dieser Aktualisierung werden die Vorschriften für und die Ausstellung von Führerscheinen intelligenter, inklusiver und vollständig an unsere digitale Gesellschaft angepasst. Gleichzeitig trägt dies maßgeblich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der EU bei.
Dariusz Klimczak, Minister für Infrastruktur Polens
Durch die Aktualisierung der Führerscheinrichtlinie werden mehrere Schlüsselelemente eingeführt.
Erstens bis Ende 2030 soll es einen einheitlichen mobilen Führerschein für alle EU-Bürger geben, platziert in der zukünftigen europäischen digitalen Identitätsbörse.
Der digitale Führerschein wird in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt. Gleichzeitig haben Verkehrsteilnehmer das Recht, einen physischen Führerschein zu beantragen. Beide Versionen, der physische und der digitale, sind ab dem Ausstellungsdatum länger als bisher gültig, nämlich 15 Jahre lang, zum Führen von Personenkraftwagen und Motorrädern. Ausnahmen gelten für die Verwendung des Führerscheins als Personalausweis (10 Jahre).
Verbesserung der Verkehrssicherheit
Zweitens, um die Verkehrssicherheit zu verbessern, Es wird ein Schritt zur Harmonisierung der in den Mitgliedstaaten angewandten medizinischen Screening-Prozesse unternommenBei der Ausstellung eines Führerscheins verlangen alle Mitgliedstaaten entweder eine ärztliche Untersuchung oder ein Screening auf der Grundlage einer Selbsteinschätzung.
Auch die Probezeitregelungen für Fahranfänger werden harmonisiert: Es wird eine Probezeit von mindestens zwei Jahren eingeführt. Während dieser Probezeit sollten strengere Regeln oder Sanktionen für das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gelten, unbeschadet der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten zur Regulierung des Verhaltens von Fahrern.
Begleitetes Führerscheinprogramm
Um dem Problem des Fahrermangels in den Berufsgruppen entgegenzuwirken und gleichzeitig die Verkehrssicherheit zu verbessern, Es wird ein Begleitetes Fahren mit Führerschein (C) eingeführt.
Ein solches Programm bietet Bewerbern die Möglichkeit, vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters einen Führerschein der entsprechenden Klasse zu erwerben und dabei von einem erfahrenen Fahrer begleitet zu werden. Das Programm wird in allen Mitgliedstaaten für Personenkraftwagen angeboten. Die Mitgliedstaaten können diese Möglichkeit auch für Lieferwagen und Lastkraftwagen anbieten.
Schließlich Darüber hinaus werden Anpassungen vorgenommen, um es Bürgern zu erleichtern, einen Pkw-Führerschein zu erwerben, wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat leben als dem, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen. Es wird möglich sein, Prüfungen abzulegen und einen Führerschein im Heimatmitgliedstaat zu bekommen, falls es keine Möglichkeit gibt, Prüfungen in einer der Amtssprachen des Heimatmitgliedstaats abzulegen.
Nächste Schritte
Diese vorläufige Einigung muss nun von den Vertretern der Mitgliedstaaten im Rat (AStV) und vom Europäischen Parlament gebilligt werden. Nach der Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen wird sie anschließend von beiden Organen förmlich angenommen.
Hintergrund
Die Überarbeitung der Führerscheinrichtlinie ist Teil der Paket zur Straßenverkehrssicherheit der Europäischen Kommission (2023). Das Paket zur Straßenverkehrssicherheit fügt sich in den politischen Rahmen der EU für die Straßenverkehrssicherheit 2021–2030 ein. Darin bekräftigte die Kommission das ehrgeizige Ziel, die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten auf EU-Straßen bis 2050 auf nahezu null zu senken („Vision Zero“). Zudem verfolgt sie das mittelfristige Ziel, die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten bis 50 um 2030 % zu senken.
Obwohl sich die Verkehrssicherheit in den letzten 20 Jahren deutlich verbessert hat, kamen nach Angaben der Europäischen Kommission im Jahr 2023 EU-weit immer noch 20.400 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben. Dies entspricht einem Rückgang von 1 % gegenüber dem Vorjahr. Vorläufige Statistiken für 2024 zeigen ebenfalls einen Rückgang von rund 3 %. Um das im politischen Rahmen für Straßenverkehrssicherheit festgelegte Ziel, die Zahl der Verkehrstoten bis 2030 zu halbieren, zu erreichen, müsste der jährliche Rückgang jedoch mindestens 4,5 % betragen. Die Überarbeitung der Führerscheinrichtlinie soll dazu beitragen, diese Ziele zu erreichen.
Das Paket zur Straßenverkehrssicherheit beinhaltet nicht nur eine Überarbeitung der Führerscheinrichtlinie, sondern auch eine Vorschlag zum Entzug der Fahrerlaubnis und eine Richtlinie zur Änderung die Richtlinie zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte.