Der Rat hat heute eine Verordnung über finanzielle Benchmarks angenommen, mit der Bürokratieabbau für EU-Unternehmen, insbesondere KMU.
Benchmarks werden von Unternehmen und Investoren in der EU häufig als Referenzwerte für ihre Finanzinstrumente oder Verträge verwendet.
Mit diesem Gesetz wird eine Verordnung aus dem Jahr 2016 geändert, die den Anwendungsbereich der Regeln für Benchmarks, die Verwendung von Benchmarks von Administratoren in Drittländern und bestimmte Berichtsanforderungen.
Hauptelemente der geänderten Benchmark-Verordnung
- Reduzierter Regulierungsaufwand für Administratoren von Benchmarks, die in der EU als nicht signifikant definiert sind, indem diese aus dem Anwendungsbereich der Gesetzgebung herausgenommen werden.
- Nur kritische oder signifikante Benchmarks bleiben im Anwendungsbereich der neuen Verordnung.
- Administratoren, die nicht in den Anwendungsbereich der Regeln fallen, können unter bestimmten Bedingungen die freiwillige Anwendung der Regeln (Opt-in) beantragen.
- Erweiterte Kompetenzen für die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA).
- Administratoren von EU Climate Transition Benchmarks und Paris-Aligned Benchmarks der EU müssen registriert, autorisiert, anerkannt oder gebilligt werden, um die behördliche Aufsicht sicherzustellen und irreführende ESG-Behauptungen zu verhindern.
- Ein spezielles Ausnahmeregime für Devisenkassa-Benchmarks.
Nächste Schritte
Der endgültige Text wird im Amtsblatt der EU veröffentlicht, tritt in Kraft und gilt ab dem 1. Januar 2026.
Hintergrund
Die Kommission legte diesen Vorschlag im Jahr 2023 als Teil eines Maßnahmenpakets zur Rationalisierung der Finanzberichterstattungsanforderungen vor.
In ihrer Mitteilung „Langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU: Blick über 2030 hinaus“ betonte die Kommission die Bedeutung eines Regulierungssystems, das die Erreichung der Ziele zu minimalen Kosten gewährleistet. Sie verpflichtete sich daher zu erneuten Anstrengungen zur Vereinfachung und Rationalisierung der Berichtspflichten mit dem Ziel, den Verwaltungsaufwand um 25 % zu senken, ohne die damit verbundenen politischen Ziele zu beeinträchtigen.