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EU verurteilt öffentliche Hinrichtungen in Afghanistan und fordert Taliban zur Abschaffung der Todesstrafe auf

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EU verurteilt öffentliche Hinrichtungen in Afghanistan und fordert Taliban zur Abschaffung der Todesstrafe auf

Die Europäische Union hat die jüngsten öffentlichen Hinrichtungen der Taliban in Afghanistan aufs Schärfste verurteilt und bezeichnet sie als schwere Verletzung der Menschenwürde und beunruhigenden Rückschlag für die grundlegenden Menschenrechte.

Einer am Samstag veröffentlichten Erklärung zufolge wurden vier Männer in drei Provinzen öffentlich hingerichtet: Nimroz, Badghis und Farah. Obwohl nur wenige Details zu den Verbrechen und den Gerichtsverfahren bekannt sind, hat die EU ihre klare Haltung gegen die Todesstrafe unter allen Umständen zum Ausdruck gebracht.

„Die Europäische Union lehnt die Todesstrafe grundsätzlich und unter allen Umständen entschieden ab“, heißt es in der Erklärung. „Sie ist eine grausame und unmenschliche Strafe, die keine abschreckende Wirkung auf Verbrechen hat und eine inakzeptable Missachtung des Grundrechts auf Leben und Menschenwürde darstellt.“

Die Hinrichtungen haben nicht nur wegen der Art der Bestrafung Besorgnis ausgelöst, sondern auch wegen des Mangels an Transparenz und ordnungsgemäßen Verfahren in den Gerichtsverfahren der Taliban seit ihrer Rückkehr an die Macht im Jahr 2021. Die Erklärung der EU verstärkt den wachsenden internationalen Druck auf die Taliban, internationale Menschenrechtsstandards einzuhalten, insbesondere diejenigen im Zusammenhang mit der Garantie eines fairen Verfahrens und dem Verbot grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung.

Öffentliche Hinrichtungen, eine Praxis, die in den meisten Ländern seit langem abgeschafft wurde, sind im von den Taliban kontrollierten Afghanistan trotz weltweiter Verurteilung wieder aufgetaucht. Menschenrechtsorganisationen warnen wiederholt, dass solche Spektakel nur Angst und Unterdrückung schüren, insbesondere in Ermangelung unabhängiger Rechtsinstitutionen.

Die EU forderte die Taliban-Behörden auf, künftig keine Hinrichtungen mehr durchzuführen und stattdessen eine Politik der Abschaffung der Todesstrafe zu verfolgen. Dies steht im Einklang mit den umfassenderen außenpolitischen Zielen der EU, zu denen die Förderung der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und die weltweite Abschaffung der Todesstrafe gehören.

Während sich die Lage in Afghanistan unter der Herrschaft der Taliban weiter verschärft, bleibt die internationale Gemeinschaft wachsam. Die Erklärung der EU ist zugleich eine Verurteilung und ein Aufruf zu Reformen. Sie fordert die afghanischen De-facto-Machthaber auf, Leben, Menschenwürde und internationale Normen zu respektieren.