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Rat und Europäisches Parlament erzielen wegweisende Einigung zur Stärkung der Arbeitnehmervertretung in multinationalen Unternehmen

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21. Mai 2025 – Brüssel – In einem bedeutenden Schritt vorwärts für die Arbeitnehmerrechte in der gesamten Europäischen Union haben der Rat der EU und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über die Überarbeitung des Richtlinie über Europäische Betriebsräte (EBR) . Ziel der aktualisierten Gesetzgebung ist es, die Wirksamkeit, Transparenz und Durchsetzbarkeit der transnationalen Arbeitnehmervertretung in großen multinationalen Unternehmen, die innerhalb der EU tätig sind, zu verbessern.

Das Abkommen stellt einen wichtigen Meilenstein in den Bemühungen dar, den Arbeitsschutz zu modernisieren und sicherzustellen, dass Arbeitnehmer bei Entscheidungen, die ihren Lebensunterhalt über Grenzen hinweg betreffen, angemessen informiert und konsultiert werden.

Eine stärkere Stimme für Arbeitnehmer

Im Mittelpunkt der neuen Richtlinie steht die Verpflichtung zur Stärkung der Rolle von Europäische Betriebsräte (EBR) – Gremien, die die Kommunikation zwischen Management und Arbeitnehmern in großen Unternehmen mit Niederlassungen in mehreren EU- oder EWR-Ländern erleichtern. Diese Gremien spielen eine entscheidende Rolle dabei, sicherzustellen, dass länderübergreifende Entscheidungen – wie Umstrukturierungen, Werksschließungen oder Änderungen der Beschäftigungsbedingungen – transparent diskutiert werden und die Perspektiven der Arbeitnehmer berücksichtigen.

Agnieszka Dziemianowicz-Bąk, polnische Ministerin für Familie, Arbeit und Sozialpolitik, betonte die Bedeutung dieser Reform:

Europäische Betriebsräte spielen eine entscheidende Rolle dabei, sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer großer multinationaler Unternehmen über transnationale Fragen, die sie betreffen, informiert und konsultiert werden. Durch die Verbesserung des Konsultationsprozesses, der Ressourcenausstattung der Europäischen Betriebsräte und ihres Zugangs zur Justiz behebt die heute erzielte Einigung die Schwächen der Richtlinie von 2009 und stärkt die Arbeitnehmervertretung weiter.

Kernbestimmungen der überarbeiteten Richtlinie

Die überarbeitete Richtlinie führt mehrere wichtige Verbesserungen ein, die die Wirksamkeit und Widerstandsfähigkeit der EBRs steigern sollen:

  • Klarheit in transnationalen Angelegenheiten : Der Begriff „transnationale Angelegenheit“ wurde geklärt. Entscheidungen, die erhebliche Auswirkungen auf Arbeitnehmer in mehr als einem EU-Land haben, fallen nun eindeutig in den Zuständigkeitsbereich der EBR, ohne dass diese Verpflichtung auf triviale oder alltägliche Betriebsfragen ausgeweitet wird.
  • Förderung der Geschlechterbalance : Beide Institutionen einigten sich darauf, eine ausgewogenere Vertretung der Geschlechter in den EBRs zu fördern, was den umfassenderen Zielen der EU hinsichtlich Gleichheit und Inklusivität in Entscheidungsprozessen entspricht.
  • Vertraulichkeitsgarantien : Die Richtlinie erkennt zwar die Notwendigkeit der Vertraulichkeit in bestimmten Geschäftskontexten an, stellt jedoch sicher, dass Informationen nur dann als vertraulich eingestuft werden können, wenn dies durch objektive Kriterien gerechtfertigt ist, und nur so lange, wie diese Begründungen gültig bleiben.
  • Verbesserter Zugang zur Justiz Arbeitnehmer und ihre Vertreter genießen einen stärkeren Rechtsschutz. Die Richtlinie verbessert den Zugang zu Gerichts- und Verwaltungsverfahren und bietet auch finanzielle Unterstützung für die Rechtsvertretung und die Teilnahme an relevanten Verfahren.
  • Abschreckende Strafen bei Nichteinhaltung : Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, sieht die Richtlinie angemessene, aber abschreckende Geldstrafen für Unternehmen vor, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Faktoren wie Schwere, Dauer und Absicht der Verstöße werden bei der Festlegung der Sanktionen berücksichtigt.

Die vorläufige Einigung muss nun von den Ständigen Vertretern der EU-Mitgliedstaaten (AStV) förmlich bestätigt werden. Nach der Bestätigung wird der Text einer juristisch-sprachlichen Überprüfung unterzogen, bevor er vom Rat und vom Europäischen Parlament angenommen wird.

Die Mitgliedstaaten werden dann 2 Jahre ab dem Inkrafttreten der Richtlinie, um ihre Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen und 3 Jahre um sie vollständig umzusetzen.

Derzeit arbeiten EBRs im Rahmen von Richtlinie 2009 / 38 / EG , die für Unternehmen mit mindestens 1,000 Arbeitnehmern in zwei oder mehr EU- oder EWR-Ländern gilt. Diese Richtlinie legte zwar den Grundstein für die grenzüberschreitende Arbeitnehmervertretung, wurde jedoch im Laufe der Jahre wegen mangelnder Klarheit und mangelnder Durchsetzungsmechanismen kritisiert.

Der Die Europäische Kommission hat eine Änderung vorgeschlagen zur Richtlinie über 24 Januar 2024 , um diese Mängel zu beheben und die Funktionsweise der EBRs zu verbessern. Die Verhandlungen zwischen dem Rat und dem Parlament begannen am 6 Februar 2025 und gipfelten in der heutigen Vereinbarung.

Diese Gesetzesaktualisierung spiegelt das anhaltende Engagement der EU für den sozialen Dialog, faire Arbeitsbedingungen und den Schutz der Grundrechte in einer zunehmend globalisierten Wirtschaft wider.

Der Rat und das Europäische Parlament haben eine vorläufige Einigung über eine Überarbeitung der Richtlinie erzielt, die die Arbeitnehmervertretung in großen multinationalen Unternehmen wirksamer gestalten soll.

Quelle Link

The European Times

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