Der Rat verhängte restriktive Maßnahmen gegen fünf Personen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße in Syrien verantwortlich sind. Zu diesen zählen die Unterstützung des Einsatzes chemischer Waffen unter dem Assad-Regime und ihre Beteiligung an der jüngsten Gewalt in den Küstenregionen, bei der zahlreiche zivile Opfer zu beklagen waren.
Globales Sanktionsregime im Bereich der Menschenrechte: Die EU verhängt restriktive Maßnahmen gegen fünf syrische Personen, die mit dem ehemaligen Assad-Regime in Verbindung stehen, weil sie Verbrechen gegen die Menschlichkeit unterstützt und konfessionelle Gewalt angeheizt haben.

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