Was tun, wenn… in Europa

Was zu tun ist, wenn Ihre personenbezogenen Daten in der EU missbraucht werden

Eine verdächtige E-Mail. Ein durchgesickertes Passwort. Eine gezielte Werbung, die zu viel weiß. In der gesamten Europäischen Union ist der Missbrauch personenbezogener Daten keine Seltenheit mehr. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)...

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Was zu tun ist, wenn Ihre personenbezogenen Daten in der EU missbraucht werden

Eine verdächtige E-Mail. Ein durchgesickertes Passwort. Eine gezielte Werbung, die zu viel über Sie weiß. In der gesamten Europäischen Union ist der Missbrauch personenbezogener Daten keine Seltenheit mehr. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) räumt Bürgern konkrete Rechte ein – doch deren Durchsetzung erfordert klare Schritte. Hier erfahren Sie, was zu tun ist, wenn Sie vermuten, dass Ihre Daten missbraucht wurden.

Die Benachrichtigung erreicht Sie spät abends: „Wir bedauern, Ihnen eine Datenschutzverletzung mitteilen zu müssen.“ Oder Sie entdecken, dass Ihre persönlichen Daten im Internet kursieren. In solchen Momenten herrscht oft Verwirrung statt Klarheit. Doch nach EU-Recht sind Sie nicht machtlos.

Schritt 1: Art des Missbrauchs bestätigen

Nicht jede unerwünschte E-Mail verstößt gegen die DSGVO. Prüfen Sie zunächst, ob:

  • Ihre Daten waren Teil eines bestätigten Datenlecks.
  • Ein Unternehmen hat Ihre Daten ohne Ihre Einwilligung verarbeitet.
  • Ihre Daten wurden ohne Rechtsgrundlage weitergegeben
  • Ihnen wurde der Zugriff auf Ihre eigenen Daten verweigert.

Das offizielle DSGVO-Portal der Europäischen Kommission erläutert, was als personenbezogene Daten gilt und was eine rechtmäßige Verarbeitung nach EU-Recht bedeutet: Europäische Kommission – Datenschutz.

Schritt 2: Nehmen Sie Ihre Rechte direkt gegenüber der Organisation wahr.

Bevor Sie weitere Schritte einleiten, kontaktieren Sie die betreffende Organisation und machen Sie sich auf Ihre Rechte gemäß Artikel 15–22 DSGVO berufen. Diese umfassen:

  • Zugriffsrecht
  • Recht auf Nachbesserung
  • Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
  • Recht, die Verarbeitung einzuschränken
  • Recht auf Datenübertragbarkeit

Der vollständige Rechtsrahmen ist verfügbar über Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO).

Die Anfragen müssen schriftlich erfolgen. Unternehmen müssen in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Schritt 3: Reichen Sie eine Beschwerde bei Ihrer nationalen Datenschutzbehörde ein

Sollten Sie mit der Antwort nicht zufrieden sein, haben Sie das Recht, eine Beschwerde bei Ihrer nationalen Aufsichtsbehörde einzureichen. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) stellt Links zu allen nationalen Behörden bereit: Mitglieder des Europäischen Datenschutzausschusses – Nationale Datenschutzbehörden.

Beschwerden sind kostenlos.

Wie viele Menschen sind jährlich betroffen?

  • Laut Jahresbericht des Europäischen Datenschutzausschusses gingen bei den EU-Datenschutzbehörden allein im Jahr 2023 über 130,000 Beschwerden ein.
  • Seit dem Inkrafttreten der DSGVO im Jahr 2018 haben die Behörden in den Mitgliedstaaten Bußgelder in Milliardenhöhe verhängt.

Quelle: Jahresberichte des Europäischen Datenschutzausschusses.

Schritt 4: Gegebenenfalls gerichtliche Schritte einleiten

Nach Artikel 79 DSGVO haben Einzelpersonen das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf. Dies kann die Anrufung von Zivilgerichten in Ihrem Mitgliedstaat umfassen.

In früheren Berichten The European Times hat untersucht, wie die digitale Regulierung der EU die Rechte der Bürger umgestaltet in der Plattformökonomie.

Datenschutz ist keine abstrakte Politik. Er betrifft Identität, Beschäftigung, Kreditwürdigkeit und persönliche Sicherheit. Die DSGVO wurde entwickelt, um Bürgern grenzüberschreitende, einklagbare Rechte zu gewähren. Das System funktioniert – aber nur, wenn es auch genutzt wird.