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Griechenland verschiebt die obligatorische Mietzahlung per Banküberweisung auf Oktober 2026

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Griechenland verschiebt die obligatorische Mietzahlung per Banküberweisung auf Oktober 2026

Das griechische Ministerium für Wirtschaft und Finanzen hat die Frist für die Einführung der obligatorischen Mietzahlung ausschließlich per Banküberweisung offiziell verlängert. Die Maßnahme, die ursprünglich für Anfang April 2026 geplant war, tritt nun am 1. Oktober 2026 in Kraft.

Die am 30. März verkündete Entscheidung soll Immobilieneigentümern und Mietern mehr Zeit für die technische Vorbereitung und die Registrierung ihrer Bankkonten (IBAN) im System der griechischen Steuerbehörde (AADE) einräumen. Ab Oktober 2026 werden Barzahlungen steuerlich nicht anerkannt. Vermieter, die weiterhin Bargeld annehmen, verlieren den Anspruch auf den automatischen Abzug von 5 % ihrer steuerpflichtigen Einnahmen (für die Instandhaltung der Immobilie). Bürger, die ihre Miete nicht per Banküberweisung zahlen, verlieren ihren Anspruch auf Wohngeldzuschüsse und Steuergutschriften, die in manchen Fällen bis zu 800 Euro pro Jahr betragen können. Eigentümer müssen eine persönliche IBAN auf der AADE-Plattform angeben, und der Kontoname muss mit dem Namen der im Mietvertrag eingetragenen Person übereinstimmen. Die Maßnahme ist Teil des umfassenderen Plans der Regierung zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Schattenwirtschaft auf dem griechischen Immobilienmarkt.

Illustratives Foto von Efrem Efre: https://www.pexels.com/photo/serene-greek-flag-overlooking-ionian-sea-corfu-33753971/