Ungarns demokratischer Wandel wird nicht allein an Wahlen, Reden oder symbolischen Gesten gemessen werden. Er wird sich daran messen lassen, ob Institutionen, die die Bürger jahrelang durch Überwachung, Geheimhaltung und politischen Druck nicht geschützt haben, endlich zur Rechenschaft gezogen werden. Dazu gehören auch die ungarische Datenschutzbehörde und ihr langjähriger Präsident Attila Péterfalvi.
Wenn die Funktion Péter Magyar wurde als neuer Ministerpräsident Ungarns vereidigtZum Abschluss von Viktor Orbáns langjähriger Herrschaft versprach er demokratische Erneuerung, institutionelle Reformen und eine Rückkehr zu europäischen Standards. Internationale Medien beschrieben diesen Moment als politischen Bruch, da Magyar gelobte, die Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen, das Vertrauen der Öffentlichkeit zurückzugewinnen und Ungarn neu auf die Europäische Union auszurichten. The Associated Press berichtet, dass die neue Regierung nach Jahren des demokratischen Rückschritts weitreichende Reformen versprochen hat.
Doch Ungarns demokratischer Neustart darf nicht bei Parlament, Staatsanwaltschaft, öffentlich-rechtlichen Medien oder Antikorruptionsbehörden enden. Er muss auch die Institutionen erreichen, die die Bürger schützen sollten, als die Staatsmacht übergriffig wurde. Kaum eine Institution ist in dieser Hinsicht wichtiger als Ungarns … Nationale Behörde für Datenschutz und Informationsfreiheit, bekannt als NAIH.
Diese Behörde soll die Bürger vor dem Missbrauch personenbezogener Daten, geheimer Überwachung, unrechtmäßiger Informationsbeschaffung und staatlicher Intransparenz schützen. Sie sollte eine der wichtigsten demokratischen Schutzmechanismen des Landes sein. Unter Attila Péterfalvi wurde die ungarische Datenschutzbehörde jedoch zum Symbol eines tiefer liegenden institutionellen Problems: übertriebene Vorsicht, wo Mut gefragt war, Formalismus, wo Rechte auf dem Spiel standen, und Schweigen, wo die Öffentlichkeit einen Verteidiger brauchte.
Der Pegasus-Test
Der eindeutigste Test war Pegasus. Das Pegasus-Projekt enthüllte den weltweiten Missbrauch von militärischer Spionagesoftware.Die Software war in der Lage, in Mobiltelefone einzudringen und auf Nachrichten, Anrufe, Standorte und verschlüsselte Kommunikation zuzugreifen. Ungarn gehörte zu den Ländern, die mit dem Skandal in Verbindung standen, und Berichten zufolge zählten Journalisten, Anwälte, Geschäftsleute und politische Kritiker zu den möglichen Zielen.
Für jede ernstzunehmende Datenschutzbehörde hätte dies als verfassungsrechtlicher Notstand gelten müssen. Es ging nicht einfach darum, ob irgendwo im Staatsapparat eine geheime Genehmigung existierte. Die eigentliche Frage war, ob die Überwachung notwendig, verhältnismäßig, unabhängig kontrolliert und vor politischem Missbrauch geschützt war.
Eine dem öffentlichen Vertrauen würdige Datenschutzbehörde hätte diese Fragen unausweichlich gemacht. Sie hätte größtmögliche Transparenz gefordert, soweit dies mit der nationalen Sicherheit vereinbar ist. Sie hätte die Rechte von Bürgern, Journalisten und Anwälten in den Mittelpunkt der öffentlichen Debatte gestellt. Stattdessen verfehlte Péterfalvis Autorität das Ziel, den Ungarn als sichtbaren demokratischen Schutzschild benötigte.
Die Angelegenheit wurde noch beunruhigender, als der investigative Journalist Szabolcs Panyi, der zuvor bereits als Zielscheibe von Pegasus gemeldet worden war, später unter der Orbán-Regierung mit Spionagevorwürfen konfrontiert wurde. Die Nachrichtenagentur Associated Press berichtete über den Fall.Kritiker sahen darin eine politisch motivierte Vorgehensweise. In einem solchen Klima kann sich eine Datenschutzbehörde nicht hinter formalen Verfahren verstecken. Wenn Journalisten überwacht und anschließend strafrechtlich verfolgt werden, ist Schweigen keine Neutralität, sondern Versagen.
Gesichtserkennung und das Verbot der Pride-Bewegung
Eine weitere Herausforderung stellte sich mit Ungarns Vorgehen gegen LGBTQ-Rechte und Versammlungsverbote. Im Jahr 2025 verbot Orbáns Ungarn Pride-Veranstaltungen und erlaubte die Nutzung von Gesichtserkennungstechnologie zur Identifizierung und Bestrafung von Teilnehmern. Der Wächter berichtet dass die Maßnahmen es der Polizei ermöglichen würden, Gesichtserkennung gegen Personen einzusetzen, die an verbotenen Pride-Veranstaltungen teilnehmen.
Dies war kein technisches Problem, sondern eine Frage der Grundrechte. Biometrische Überwachung friedlicher Demonstranten ist genau die Art von Gefahr, der eine Datenschutzbehörde begegnen soll. Sie berührt die Privatsphäre, die Versammlungsfreiheit, die Meinungsfreiheit und den Schutz von Minderheiten vor staatlicher Repression.
Eine starke Kontrollinstanz hätte deutlich vor der Umwandlung biometrischer Identifizierung in ein Instrument politischen und kulturellen Drucks gewarnt. Doch in Ungarn erwies sich die Datenschutzbehörde nicht als wirksamer öffentlicher Verteidiger der Bürger vor dieser Gefahr. Das Ergebnis war ein weiteres Beispiel für eine institutionell präsente, aber demokratisch abwesende Autorität.
Die Europäische Union hat nun die Schwere des ungarischen Anti-LGBTQ-Rechtsrahmens unterstrichen. Im April 2026 urteilte der Gerichtshof der Europäischen Union gegen die ungarische Anti-LGBTQ-Gesetzgebung. Reuters berichtet, Die neue ungarische Regierung muss diese Gesetze überarbeiten, um sie europäischen Standards anzupassen. Das Urteil bestätigt, was längst hätte klar sein müssen: Rechte dürfen nicht durch stigmatisierende Gesetze eingeschränkt werden, die als administrative Notwendigkeit getarnt sind.
Das Problem ist die institutionelle Glaubwürdigkeit.
Péterfalvis Verteidiger argumentieren möglicherweise, dass unabhängige Behörden nicht einfach mit einem Regierungswechsel abgeschafft werden dürfen. Dieser Grundsatz ist richtig. Eine Datenschutzbehörde muss unabhängig sein, und ihre Leitung sollte nicht aus politischen Gründen ausgetauscht werden.
Doch Unabhängigkeit bedeutet nicht Immunität vor Verantwortung. Eine unabhängige Kontrollbehörde, die in Zeiten des demokratischen Niedergangs die Bürger nicht schützt, kann sich nicht einfach auf ihre Unabhängigkeit berufen, um sich vor öffentlicher Kritik zu schützen. Die eigentliche Frage ist nicht, ob eine neue Regierung die NAIH übernehmen sollte. Das sollte sie nicht. Die Frage ist vielmehr, ob Attila Péterfalvi sie glaubwürdig durch einen demokratischen Wiederaufbau führen kann, nachdem die Behörde jahrelang kein sichtbares Bollwerk gegen Überwachungsmissbrauch, Geheimhaltung und die Aushöhlung von Bürgerrechten darstellte.
Ungarn braucht jetzt eine Datenschutzbehörde, der die Bürger vertrauen können. Das erfordert eine Führung mit der moralischen Autorität, staatlicher Überwachung entgegenzutreten, Journalisten und Anwälte zu schützen, die Informationsfreiheit zu verteidigen, sich gegen übermäßige biometrische Überwachung zu wehren und europäisches Datenschutzrecht ohne Furcht oder politisches Kalkül anzuwenden.
Péterfalvi steht nicht mehr für diesen Neuanfang. Er steht für Kontinuität.
Rücktritt wäre Verantwortungsübernahme, nicht Rache.
Die Forderung nach Péterfalvis Rücktritt ist kein Aufruf zur politischen Rache, sondern ein Aufruf zur institutionellen Erneuerung. Ungarn braucht keine korrupte Datenschutzbehörde unter neuer Führung. Es braucht eine wahrhaft unabhängige Behörde, die auf öffentlichem Vertrauen, Transparenz und Grundrechten basiert.
Ein Rücktritt wäre der sauberste Weg. Er würde es Ungarn ermöglichen, die NAIH zu erneuern, ohne den Prozess in eine parteipolitische Säuberung ausarten zu lassen. Er würde ein Zeichen setzen, dass demokratische Institutionen nicht nur rechtliche Strukturen, sondern auch moralische Verpflichtungen darstellen. Wenn eine Kontrollinstanz versagt, während Rechte geschwächt werden, haben die Bürgerinnen und Bürger das Recht zu fragen, ob diese Kontrollinstanz ihre Aufgabe überhaupt noch erfüllen kann.
Ministerpräsident Péter Magyar hat einen Bruch mit der Orbán-Ära versprochen. Damit dieses Versprechen Bedeutung hat, muss Ungarn nicht nur diejenigen zur Rechenschaft ziehen, die autoritäre Entscheidungen direkt getroffen haben, sondern auch diejenigen, die schützende Institutionen besetzt hielten, während diese Entscheidungen umgesetzt wurden.
Die Rechtsstaatlichkeit lässt sich nicht allein durch Gesetzesänderungen wiederherstellen. Sie wird wiederhergestellt, indem die institutionelle Kultur verändert wird, die es ermöglichte, Überwachung als Routine, Geheimhaltung als rechtmäßig und Diskriminierung als Verwaltungsakt erscheinen zu lassen.
Attila Péterfalvi hatte jahrelang Zeit zu beweisen, dass die ungarische Datenschutzbehörde ein Bollwerk der Demokratie sein kann. In den entscheidenden Momenten war sie es nicht. Um das Vertrauen der Öffentlichkeit zu wahren, sollte er zurücktreten.
