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OSZE-Treffen warnt: Folterprävention scheitert

Bei einem OSZE-Treffen in Wien warnten Beamte und Vertreter der Zivilgesellschaft davor, dass die Verhinderung von Folter von Schutzmaßnahmen, Aufsicht und Rechenschaftspflicht abhängt.

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OSZE-Treffen warnt: Folterprävention scheitert

Bei einem Treffen in Wien werden Forderungen nach stärkeren Schutzmaßnahmen, unabhängiger Überwachung und einem Ende der Straflosigkeit laut.

Das dritte Zusatztreffen der OSZE zur menschlichen Dimension im Jahr 2026 wurde in Wien mit einer deutlichen Botschaft eröffnet: Das rechtliche Verbot von Folter ist absolut, doch seine Umsetzung ist in der Region weiterhin uneinheitlich. Beamte, Experten und Vertreter der Zivilgesellschaft forderten strengere Sicherheitsvorkehrungen in Polizeigewahrsam, unabhängige Überwachung von Hafteinrichtungen, nicht-zwanghafte Vernehmungsmethoden und die tatsächliche Rechenschaftspflicht für Übergriffe, die in Friedenszeiten, bei Protesten und in bewaffneten Konflikten begangen wurden.

Das Folterverbot zählt zu den eindeutigsten Regeln des Völkerrechts. Dennoch warnten Redner auf der dritten ergänzenden OSZE-Tagung zur menschlichen Dimension, die unter dem Vorsitz der Schweiz und mit Unterstützung des ODIHR stattfand, dass dieser Grundsatz in der Praxis noch immer viel zu oft verletzt wird.

Das Treffen unter dem Motto „Folter und Misshandlung verhindern: Zusammenarbeit und Umsetzung stärken“ brachte teilnehmende Staaten, internationale Organisationen, nationale Menschenrechtsinstitutionen, Überwachungsgremien, Rechts- und Medizinexperten sowie zivilgesellschaftliche Gruppen zusammen. Im Mittelpunkt der Diskussionen stand die Frage, wie bestehende Verpflichtungen in einen praktischen Schutz für Inhaftierte, insbesondere in den ersten Stunden nach ihrer Festnahme, umgesetzt werden können.

Botschafter Rafael Nägeli, Ständiger Vertreter der Schweiz bei der OSZE und Vorsitzender des Ständigen Rates der OSZE, eröffnete die Sitzung, indem er die Folterprävention mit den übergeordneten Prioritäten Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit verknüpfte. Er erklärte, Folter sei „unter keinen Umständen zu rechtfertigen“ und warnte davor, dass Straflosigkeit weiterhin ein Nährboden für weitere Misshandlungen sei.

ODIHR-Direktorin Maria Telalian betonte zudem, dass es sich nicht nur um ein rechtliches, sondern um ein zutiefst institutionelles Problem handle. Der Zugang zu einem Anwalt, eine unverzügliche medizinische Untersuchung, die Benachrichtigung von Angehörigen, genaue Sorgerechtsdokumentationen und die gerichtliche Aufsicht seien keine technischen Details, sondern zählten zu den wirksamsten Schutzmaßnahmen gegen Missbrauch.

Vom Gesetz zur Umsetzung

Der Ministerrat der OSZE Beschluss Nr. 7/20 zur Verhütung und Beseitigung von FolterDie 2020 in Tirana verabschiedete Resolution bildete einen zentralen Bezugspunkt während des gesamten Treffens. Diese Resolution bekräftigte das absolute Verbot der Folter und forderte wirksame Schutzmaßnahmen, Rechenschaftspflicht, opferorientierte Rechtsbehelfe und Präventionsmechanismen in der gesamten OSZE-Region.

Mehrere Redner argumentierten jedoch, dass das größte Versagen nicht mehr das Fehlen von Standards sei, sondern die Kluft zwischen Standards und deren Umsetzung.

Barbara Bernath, Mitglied des Unterausschusses der Vereinten Nationen zur Verhütung von Folter, stellte fest, dass das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter dazu beigetragen hat, den globalen Ansatz von der Reaktion auf die Prävention zu verlagern. Sie unterstrich die Bedeutung nationaler Präventionsmechanismen und unangekündigter Besuche in Einrichtungen, in denen Menschen ihrer Freiheit beraubt sind, darunter Gefängnisse, Polizeistationen, psychiatrische Kliniken, Migrantenzentren und Heime für soziale Belange.

Gleichzeitig warnte sie davor, dass die Gefahr von Folter im gesamten OSZE-Raum weiterhin besteht: in bewaffneten Konflikten und Besatzungssystemen, bei exzessiver Gewaltanwendung während Protesten, in überfüllten Gefängnissen, bei Migrationsverfahren und bei erzwungenen Rückführungen. Kein Staat, so sagte sie, sei vor Folter gefeit.

Die ersten Stunden nach der Verhaftung

Die erste Arbeitssitzung befasste sich mit Schutzmaßnahmen und Rechenschaftspflicht in Strafverfahren. Experten betonten wiederholt, dass die Zeit unmittelbar nach der Festnahme einer der gefährlichsten Momente für einen Inhaftierten sei.

Marie Lequin von der Vereinigung zur Verhütung von Folter erklärte, Folter trete häufig dann auf, wenn Menschen von der Außenwelt abgeschnitten und vollständig von den sie festhaltenden Beamten abhängig seien. Schutzmaßnahmen seien daher die „praktische Grundlage“ der Folterprävention.

Zu diesen Schutzmaßnahmen gehören der Zugang zu einem Anwalt während der Vernehmung, eine unabhängige medizinische Untersuchung, das Recht, einen Angehörigen zu informieren, Informationen über die Rechte in einer Sprache, die die Person versteht, richterliche Aufsicht, unabhängige Beschwerdemechanismen, genaue Sorgerechtsakten und audiovisuelle Aufzeichnungen von Vernehmungen.

Lequin warnte außerdem davor, dass die Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Personengruppen angepasst werden müssten, darunter Kinder, Menschen mit Behinderungen, ausländische Staatsangehörige, LGBTIQ+-Personen und Menschen mit Kommunikationsbarrieren. Rechte, die zwar auf dem Papier existieren, könnten in der Praxis scheitern, wenn keine Anwälte verfügbar seien, die Rechtshilfe unzureichend sei oder Inhaftierte nicht verstünden, worauf sie verzichten.

Die Teilnehmer erörterten auch die sogenannten „Grauzonen“ vor der formellen Registrierung einer Inhaftierung. Tatiana Chernobyl, eine Menschenrechtsanwältin aus Kasachstan, hob das Risiko hervor, das entsteht, wenn eine Person faktisch ihrer Freiheit beraubt wird, aber noch nicht formell als Verdächtiger gilt. Sie argumentierte, dass der Moment der tatsächlichen Festnahme unverzüglich und zuverlässig dokumentiert werden müsse, auch während des Transports zur Polizeiwache.

Abkehr von der auf Geständnissen basierenden Justiz

Ein zentrales Thema des Tages war die Gefahr von Strafjustizsystemen, die sich zu stark auf Geständnisse stützen. Experten warnten davor, dass der Druck auf Inhaftierte steigen und Zwangsmethoden wahrscheinlicher werden, wenn Polizei, Staatsanwaltschaft oder Richter Geständnisse erwarten.

Mark Fallon, ein ehemaliger Beamter der US-Bundesbehörden und Mitglied des Lenkungsausschusses für die Méndez-Prinzipien für effektive InterviewführungEr sagte, Folter sei nicht nur rechtswidrig, sondern auch strategisch kontraproduktiv. Gestützt auf seine Erfahrungen nach dem 11. September 2001 argumentierte er, dass erzwungene Verhöre zu falschen Informationen, falschen Annahmen und langfristigen Schäden für das Vertrauen und die Sicherheit der Öffentlichkeit führten.

Die 2021 verabschiedeten Méndez-Prinzipien fördern eine auf Vertrauen basierende, nicht-zwanghafte Vernehmungstechnik, die auf wissenschaftlichen, rechtlichen und ethischen Grundsätzen beruht. Fallon forderte ein Verbot irreführender Vernehmungsmethoden, die obligatorische Videoaufzeichnung von Anfang bis Ende und den Übergang zu evidenzbasierten Vernehmungsmethoden.

Vertreter von Dignity und anderen Organisationen bekräftigten diesen Standpunkt und warnten davor, dass die Strafjustiz aufhören müsse, verfälschte Geständnisse zu belohnen. Gerichte, Staatsanwälte und Verteidiger benötigen klare Verfahren, um durch Folter oder Misshandlung erlangte Beweismittel auszuschließen.

Krieg, Proteste und politische Repression

Während sich das Treffen auf praktische Schutzmaßnahmen konzentrierte, bezogen sich viele Wortmeldungen auf Situationen bewaffneter Konflikte, politischer Repression und gewalttätiger Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Protesten.

Die Ukraine und mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen warfen Russland vor, systematisch Folter und Misshandlungen an ukrainischen Kriegsgefangenen und Zivilisten anzuwenden, auch in besetzten Gebieten und im Rahmen von als politisch motiviert bezeichneten Strafverfahren. Ukrainische Sprecher forderten stärkere internationale Rechenschaftsmechanismen, darunter eine erneute Nutzung der OSZE-Instrumente zur Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen.

Andere Teilnehmer äußerten Bedenken hinsichtlich Belarus, Georgien, Serbien, Usbekistan, Karakalpakstan, Tschetschenien und anderer Kontexte, in denen Inhaftierte, Demonstranten, politische Gegner oder Minderheitengruppen Folter, Misshandlungen, Einschüchterungen oder ineffektiven Ermittlungen ausgesetzt sein sollen.

Auch die Zeugenaussagen von Überlebenden spielten eine wichtige Rolle. Mansoor Adayfi, der angab, in einem geheimen CIA-Gefängnis festgehalten und später jahrelang ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Guantánamo Bay inhaftiert gewesen zu sein, argumentierte, dass Folter nicht nur als individuelle Misshandlung verstanden werden müsse, sondern als gängige Praxis, wenn sie autorisiert, finanziert, dokumentiert und ungestraft gelassen werde.

Aufsicht, Technologie und Verantwortlichkeit

Das Treffen befasste sich auch mit der Rolle der Technologie bei der Missbrauchsprävention. Audiovisuelle Aufzeichnungen von Vernehmungen, elektronische Haftprotokolle und am Körper getragene Kameras wurden als Instrumente vorgestellt, die die Transparenz erhöhen können. Die Redner warnten jedoch davor, dass Technologie menschliche Schutzmaßnahmen nicht ersetzen kann.

Damit Körperkameras oder elektronische Aufzeichnungen sinnvoll sind, bedarf es klarer Regeln für ihren Einsatz, die Speicherung der Aufnahmen, den Zugriff darauf und die Untersuchung von Fehlern. Ohne unabhängige Aufsicht kann Technologie zwar den Anschein von Verantwortlichkeit erwecken, diese aber nicht gewährleisten.

Nationale Präventionsmechanismen, Ombudsstellen, zivilgesellschaftliche Beobachter, Mediziner und Strafverteidiger wurden allesamt als wesentliche Akteure bei der Aufdeckung von Missbrauch und der Verhinderung der Entstehung von Geheimhaltungsräumen aus geschlossenen Institutionen identifiziert.

Die Diskussion unterstrich zudem, dass Folterprävention vom politischen Willen abhängt. Die Ausbildung von Polizei und Gefängnispersonal ist wichtig, doch Experten betonten, dass sie durch Führung, institutionelle Kultur und Konsequenzen für Verstöße unterstützt werden muss.

Ein Test für die Rechtsstaatlichkeit

Der erste Tag des OSZE-Treffens zeigte einen breiten Konsens in einem Punkt: Folterprävention erfordert mehr als ein gesetzliches Verbot. Sie erfordert Schutzmaßnahmen, die mit der ersten Inhaftierung beginnen, unabhängige Überwachung, professionelle Vernehmungen, den Ausschluss von belastenden Beweismitteln, den Schutz der Opfer und glaubwürdige Ermittlungen, wenn Staatsbeamte beschuldigt werden.

Für die OSZE-Region ist dieses Thema auch eine Bewährungsprobe für die Widerstandsfähigkeit der Demokratie. Folter und Misshandlung schaden nicht nur den einzelnen Opfern. Sie untergraben das Vertrauen in Polizei, Justiz, Regierungen und internationale Verpflichtungen.

Wie der Direktor des ODIHR den Teilnehmern mitteilte, ist die Verhinderung von Folter ein Ausdruck des Engagements für die Menschenwürde, die Gerechtigkeit und die Rechtsstaatlichkeit. Die Herausforderung besteht nun darin, ob die teilnehmenden Staaten dieses Engagement in die Praxis umsetzen können.

Weitere Berichte über Menschenrechte und demokratische Rechenschaftspflicht in Europa finden Sie unter [Link einfügen]. The European Times Abteilung für Menschenrechte.