Das spanische Verfassungsgericht hat die Berufung der Spanischen Gesellschaft für Psychiatrie gegen ein Urteil des Obersten Gerichtshofs zurückgewiesen, das scharfe Kritik der Bürgerkommission für Menschenrechte und ihrer spanischen Partnerorganisation schützte. Die Entscheidung bestätigt ein wichtiges Urteil zur Meinungsfreiheit, zur öffentlichen Kontrolle der Psychiatrie und zum Recht zivilgesellschaftlicher Gruppen, sich entschieden gegen mutmaßliche Missstände im psychiatrischen Versorgungssystem auszusprechen.
An exklusiv für das spezialisierte juristische Nachrichtenportal CONFILEGALDas spanische Verfassungsgericht hat die Zulassung einer Amparo-Beschwerde (eines Antrags auf Verfassungsschutz) abgelehnt, die von der Spanischen Gesellschaft für Psychiatrie gegen ein Urteil eingelegt wurde, das die Bürgerkommission für Menschenrechte (CCHR) und die spanische Menschenrechtskommission (CCDH) begünstigt hatte.
Die Entscheidung lässt den Streit nicht wieder aufleben. Vielmehr bleibt das frühere Urteil des spanischen Obersten Gerichtshofs bestehen, wonach selbst scharfe Kritik an psychiatrischen Praktiken und Menschenrechtsverletzungen durch die Meinungsfreiheit geschützt ist, sofern sie Teil einer Debatte von öffentlichem Interesse ist.
Für CCHR International und CCDH Spanien ist das Ergebnis mehr als nur ein formaler Erfolg. Es bestätigt, dass zivilgesellschaftliche Organisationen, insbesondere solche, die mächtige Berufsgruppen scharf kritisieren, Bedenken hinsichtlich Zwangseinweisung, Psychopharmaka, Elektrokrampftherapie, Psychosurgery, fehlender informierter Einwilligung und der Rechte von Menschen, die psychiatrischen Eingriffen unterzogen werden, äußern dürfen müssen.
Eine juristische Niederlage für die Versuche, Kritik zu unterdrücken
Laut Confilegal sah die Erste Kammer des Verfassungsgerichts keine Grundlage für die Zulassung der Beschwerde der SEP, da ein Verstoß gegen ein verfassungsrechtlich schutzfähiges Grundrecht „offensichtlich nicht vorlag“. Damit bleibt das Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2024 die maßgebliche nationale Entscheidung in diesem Fall.
Der Streit begann, als die Spanische Gesellschaft für Psychiatrie (SEP) gegen CCHR und CCDH wegen harscher Inhalte auf deren Webseiten klagte. Die SEP argumentierte, die Veröffentlichungen hätten den Ruf der Psychiater und der Organisation selbst geschädigt. Ein erstinstanzliches Gericht gab dieser Argumentation zunächst statt und ordnete die Entfernung der beanstandeten Inhalte an.
Diese Entscheidung wurde jedoch später vom Provinzgericht Madrid aufgehoben, und der Oberste Gerichtshof bestätigte das Urteil des Berufungsgerichts. Die abschließende Botschaft der Justiz ist nun eindeutig: In demokratischen Gesellschaften darf öffentliche Kritik an psychiatrischen Praktiken nicht einfach deshalb unterdrückt werden, weil sie unangenehm, schwerwiegend oder rufschädigend für einen Berufsverband ist.
Das Offizielle Zusammenfassung der spanischen Justiz In dem Urteil des Obersten Gerichtshofs hieß es, die Veröffentlichungen beträfen Angelegenheiten von „zweifellosem allgemeinen Interesse“, darunter Zwangseinweisungen, die Anwendung von Psychopharmaka bei Kindern und Jugendlichen, chirurgische Behandlungen und Elektrokrampftherapien.
Warum das Urteil auch über Spanien hinaus Bedeutung hat
Der Fall ereignet sich zu einer Zeit, in der das Psychisch-Kranken-Recht und der psychiatrische Zwangseinsatz in ganz Europa zunehmend kritisch hinterfragt werden. Es geht nicht mehr darum, ob psychiatrische Versorgung benötigt wird – das ist der Fall. Die Frage ist vielmehr, ob eine Behandlung unter uneingeschränkter Wahrung der Würde, der Autonomie, der informierten Einwilligung und des Rechts auf Ablehnung schädlicher oder unerwünschter Eingriffe möglich ist.
Diese Debatte ist nicht marginal. Sie wird mittlerweile in den Diskussionen der Vereinten Nationen, der Weltgesundheitsorganisation und des Europarats geführt. Leitlinien der WHO und des OHCHR zu psychischer Gesundheit, Menschenrechten und Gesetzgebung Die Leitlinien fordern die Staaten auf, ihre Gesetze zur psychischen Gesundheit im Einklang mit den Menschenrechtsstandards zu reformieren. Dabei wird besonderer Wert auf informierte Einwilligung, Rechtsfähigkeit, gemeindenahe Unterstützung und die Abschaffung von Zwangsmaßnahmen gelegt.
Ähnlich, die UN-Menschenrechtssystem hat wiederholt Stigmatisierung, Diskriminierung, Verweigerung der Rechtsfähigkeit und Zwangsbehandlung als schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen identifiziert, die Nutzer von psychiatrischen Diensten und Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen betreffen.
In diesem Kontext betrachtet, ist das spanische Urteil nicht bloß ein Streit zwischen einem psychiatrischen Verband und Organisationen, die mit … verbunden sind. ScientologyEs ist Teil eines umfassenderen europäischen Kampfes darüber, wer sprechen darf, wer institutionelle Macht in Frage stellen darf und ob Patienten und ehemalige Patienten Verbündete haben, die in der Lage sind, unangenehme Anschuldigungen an die Öffentlichkeit zu bringen.
Die Kontrollfunktion der CCHR im Fokus der öffentlichen Debatte
CCHR wurde 1969 von der Church of . mitbegründet Scientology und dem Psychiater Thomas Szasz. Kritiker konzentrieren sich oft auf diese religiöse Verbindung. Die spanischen Gerichte werteten diese Zugehörigkeit jedoch nicht als Grund, seine Meinungsäußerung zu unterdrücken. Stattdessen prüften sie Inhalt und Kontext der Veröffentlichungen: Waren sie Teil einer öffentlichen Debatte und betrafen sie gesellschaftlich relevante Angelegenheiten?
Die Antwort des spanischen Obersten Gerichtshofs lautete ja.
Dieser Punkt ist entscheidend. In einer pluralistischen Gesellschaft verlieren Kontrollorganisationen ihr Recht auf freie Meinungsäußerung nicht, nur weil ihre Weltanschauung kontrovers, religiös geprägt, unpopulär oder einer etablierten Berufsgruppe feindlich gesinnt ist. Dasselbe demokratische Prinzip schützt Gewerkschaften, Patientengruppen, Ärzteverbände, religiöse Organisationen, Behindertenrechtsaktivisten und Menschenrechts-NGOs.
Meinungsfreiheit ist besonders wichtig, wenn Äußerungen Autoritäten in Frage stellen. Würde nur höfliche, institutionell gebilligte Kritik geschützt, würde Meinungsfreiheit zu einem Privileg statt zu einem Recht werden.
Öffentliches Interesse, nicht beruflicher Komfort
Die Gerichte haben nicht festgestellt, dass jede von CCHR oder CCDH verwendete Formulierung gemäßigt war. Das war auch nicht nötig. Die Rechtsfrage war, ob die umstrittenen Veröffentlichungen unter eine geschützte Debatte von öffentlichem Interesse fielen.
Der Oberste Gerichtshof kam zu dem Schluss, dass dies der Fall war. Er stellte fest, dass die beanstandeten Veröffentlichungen mit der laufenden gesellschaftlichen Debatte über psychiatrische Praktiken in Zusammenhang standen und dass die Kritik nicht gegen bestimmte, identifizierbare Personen gerichtet war. Diese Unterscheidung ist von Bedeutung. Ein Berufsstand kann in der öffentlichen Debatte scharf kritisiert werden, ohne dass jedes Mitglied dieses Berufsstandes eine persönliche Verleumdungsklage erheben kann.
Das bedeutet nicht, dass Psychiater keine Rechte haben. Im Gegenteil. Es bedeutet auch nicht, dass die öffentliche Debatte unvorsichtig geführt werden sollte. Es bedeutet aber, dass ein Berufsverband die Gerichte nicht nutzen darf, um eine Kampagne der Zivilgesellschaft zu unterdrücken, nur weil diese den Berufsstand in einem äußerst negativen Licht darstellt.
Das ist die zentrale demokratische Lehre aus diesem Fall.
Eine Warnung an Europas psychiatrische Einrichtungen
Das Urteil sollte auch als Warnung an psychiatrische Einrichtungen in ganz Europa verstanden werden: Öffentliche Kritik an Zwang, Übermedikation, Fixierung, Zwangsbehandlung und institutionellem Missbrauch wird durch Gerichtsverfahren nicht verschwinden.
In ganz Europa gewinnt der Trend hin zu einer auf Rechten basierenden psychischen Gesundheitsversorgung an Bedeutung. The European Times hat zuvor berichtetEuropäische Institutionen stehen unter Druck, die Politik im Bereich der psychischen Gesundheit stärker an der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und an modernen Menschenrechtsstandards auszurichten.
Dieser Druck dürfte zunehmen. Überlebende von psychiatrischen Misshandlungen, Behindertenrechtsaktivisten und unabhängige Kontrollorganisationen fordern zunehmend eine Abkehr von Zwangsmodellen hin zu freiwilliger, gemeindenaher und personenzentrierter Unterstützung.
Die Position der CCHR ist kompromisslos, und viele Psychiater lehnen ihre Formulierungen und Schlussfolgerungen entschieden ab. Die spanischen Gerichte haben jedoch klargestellt, dass eine Meinungsverschiedenheit mit der CCHR allein keine Zensur rechtfertigt.
Das Gericht hat die Debatte geschützt
Die Ablehnung der SEP-Beschwerde durch das Verfassungsgericht klärt nicht alle Fragen zur Psychiatrie, zum Psychisch-Kranken-Recht oder zu Patientenrechten. Sie bewirkt etwas Engeres, aber dennoch Wichtiges: Sie sichert den Raum, in dem diese Fragen erörtert werden können.
Dieser Raum ist unerlässlich. Ohne ihn könnten Familien, Patienten, ehemalige Patienten, religiöse Minderheiten, NGOs und Kontrollorganisationen aus Debatten verdrängt werden, die von Berufsverbänden und staatlichen Institutionen dominiert werden.
Für die CCHR stärkt das Ergebnis ihre Fähigkeit, weiterhin das anzuprangern, was sie als psychiatrischen Missbrauch betrachtet. Für Spanien festigt es eine Verfassungskultur, in der Kritik im öffentlichen Interesse starken Schutz genießt. Für Europa ist es eine weitere Mahnung, dass Menschenrechte im Bereich der psychischen Gesundheit nicht nur von Experten hinter verschlossenen Türen diskutiert werden dürfen.
Demokratische Rechenschaftspflicht erfordert mehr, nicht weniger Stimmen. Die spanischen Gerichte haben nun faktisch erklärt, dass die Debatte über Psychiatrie zu wichtig ist, um unterdrückt zu werden.
