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SONNTAG April 28, 2024
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Staatliche Beihilfen: EU-Kommission genehmigt Verlängerung des Abwicklungsprogramms für irische Kreditgenossenschaften

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Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die Verlängerung eines irischen Systems zur ordnungsgemäßen Auflösung von Kreditgenossenschaften im Einklang mit den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen steht, insbesondere mit den 2013 Bankenmitteilung. Das Ziel des Programms besteht darin, die finanzielle Stabilität zu gewährleisten, wenn eine Kreditgenossenschaft nicht mehr in der Lage ist, die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen. Es erlaubt Irland, Beihilfen für die Übertragung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten einer ausfallenden Kreditgenossenschaft auf einen Erwerber durch ein wettbewerbliches Verfahren bereitzustellen. Dies wird dazu beitragen, den maximalen Wert für die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu erreichen, indem sichergestellt wird, dass die Beihilfe auf das für eine geordnete Abwicklung erforderliche Minimum beschränkt ist und dass kein Käufer einen ungerechtfertigten wirtschaftlichen Vorteil durch den Erwerb von unterbewerteten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten erlangt .

Kreditgenossenschaften sind kleine Finanzinstitute, die nicht unter die Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BRRD) fallen. Irland hat sich dafür entschieden, diesen Kreditgenossenschaften ein spezielles sektorfinanziertes Abwicklungsprogramm zur Verfügung zu stellen, das seit seiner Einrichtung nur dreimal genutzt wurde. Die Regelung wird bis zum 31. Mai 2021 verlängert. Die Kommission hat die Regelung ursprünglich im Dezember 2011 genehmigt. Seitdem wurde sie fünfzehn Mal verlängert, zuletzt in Juni 2019. Weitere Informationen sind auf der Wettbewerbs-Website der Kommission im öffentlichen Fallregister unter der Referenz SA.57378 verfügbar.

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