Die Europäische Union begrüßt die Freilassung von Mitgliedern der Bahai-Gemeinde durch die Bewegung Ansar Allah nach ihrer langen Haft. Einer der Inhaftierten war seit 2013 inhaftiert und wurde zum Tode verurteilt. Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben sich konsequent für die sofortige Freilassung aller inhaftierten Personen eingesetzt.
Die Ausbreitung des Coronavirus im Jemen und die entsetzlichen Bedingungen in den Haftanstalten im ganzen Land machten ihre Freilassung noch dringlicher. Diese Geste ist ein Schritt in die richtige Richtung, trägt zur Vertrauensbildung bei und bringt die Wiederaufnahme des Friedensprozesses im Jemen näher. Wir würdigen die Bemühungen der Vereinten Nationen, insbesondere des UN-Sonderbeauftragten für den Jemen, die Freilassung der Mitglieder der Bahai-Gemeinde sicherzustellen, sowie die großzügige Unterstützung durch die äthiopische Regierung.
Niemand sollte aufgrund seines Glaubens oder seiner politischen Zugehörigkeit verfolgt werden. Die EU erinnert daran, dass Gedanken-, Gewissens- und Religion, sind Grundrechte, die gemäß Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, den Jemen unterzeichnet und ratifiziert hat, unter allen Umständen garantiert werden müssen.
Das EU fordert alle Parteien auf, solche Gesten im ganzen Land zu wiederholen und den Konflikt zu beenden, indem sie sich an den Bemühungen des UN-Sonderbeauftragten beteiligen.