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Freitag, April 19, 2024
EuropaEU, USA, UK, Schweiz fordern Minsk auf, internationale Verpflichtungen einzuhalten

EU, USA, UK, Schweiz fordern Minsk auf, internationale Verpflichtungen einzuhalten

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Juan Sánchez Gil
Juan Sánchez Gil
Juan Sanchez Gil - bei The European Times News - Meistens in den hinteren Reihen. Berichtet über unternehmens-, sozial- und regierungsethische Fragen in Europa und international, mit Schwerpunkt auf den Grundrechten. Er gibt auch denjenigen eine Stimme, die von den allgemeinen Medien nicht gehört werden.

Die EU, die USA, das Vereinigte Königreich und die Schweiz fordern die belarussischen Behörden auf, ihre internationalen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere im Bereich der Menschenrechte, die gemeinsame Erklärung der Vertretungen der Vereinigten Staaten, des Vereinigten Königreichs, der Schweiz und der Europäischen Union im Namen von teilten die EU-Mitgliedstaaten auf der Website der britischen Regierung mit.

„Wir fordern die belarussischen Behörden auf, die internationalen Verpflichtungen des Landes zu demokratischen Grundrechten und Menschenrechten zu respektieren“, heißt es in der Erklärung, die von der Nachrichtenagentur TASS zitiert wurde. Die Länder drängten auch darauf, Verbrechen und Missbräuche zu untersuchen, die während Protestkundgebungen begangen wurden, und „die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen“.

Darüber hinaus erklärten Brüssel, Washington, London und Bern „Solidarität mit den Menschen in Belarus, die die Achtung der Grundfreiheiten und Grundfreiheiten fordern Menschenrechte durch freie und faire Wahlen“ und „sind beeindruckt von den anhaltenden friedlichen Demonstrationen in ganz Belarus“. „Sie zeigen die Entschlossenheit und den Mut des belarussischen Volkes, einen demokratischen Wandel anzustreben“, behaupten diese Länder.

Die Erklärung enthält auch die Aufforderung an die belarussischen Behörden, „die Gewalt und die Drohungen mit militärischer Gewalt gegen die eigenen Bürger des Landes zu beenden“ und die Forderung, „alle rechtswidrig Inhaftierten unverzüglich und bedingungslos freizulassen“.

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