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Freitag, Mai 10, 2024
EuropaWie Ungarn gegen EU-Flüchtlingsrecht verstößt

Wie Ungarn gegen EU-Flüchtlingsrecht verstößt

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Die ungarische Regierung unternimmt keinen Versuch, ihre Rechtsverletzung zu verschleiern. All das können Sie auf einer offiziellen Website nachlesen, die akribisch die Statistiken für jede einzelne Woche des Jahres nach Kategorien mit genauen Fallzahlen aufzeichnet.

Diese betreffen die Abschiebung von Flüchtlingen durch ungarische Grenzschutzbeamte von Ungarn nach Serbien. Laut der offiziellen Statistik, die auf der Website der ungarischen Polizei zu finden ist, wurden allein im Januar dieses Jahres 2,824 Flüchtlinge in der Nähe des Grenzzauns aufgegriffen und zur Rückkehr nach Serbien gezwungen. Hinzu kamen 184 weitere festgenommene Flüchtlinge, die sich zunächst in Ungarn vor Gericht verantworten müssen. Auch sie werden in der Regel nach Serbien abgeschoben.

Diese „Pushbacks“ verstoßen nicht nur gegen internationale Verträge, die Ungarn unterzeichnet hat, wie die Genfer Konvention. Seit Dezember vergangenen Jahres verstoßen sie zudem gegen ein rechtskräftiges Urteil des höchsten Gerichts der Europäischen Union, des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Sein Urteil erklärte die Pushbacks für rechtswidrig – aber die ungarische Regierung ignoriert das Urteil der Richter. Bisher haben die ungarischen Grenzschutzbeamten seit dem 5,000. Dezember 17, dem Tag der Urteilsverkündung, rund 2020 Flüchtlinge nach Serbien zurückgeschickt. Ungarns Führer Viktor Orban und mehrere Mitglieder seiner Regierung haben wiederholt bekräftigt, dass sie beabsichtigen, diese Praxis fortzusetzen.

Etwa 60 Migranten versuchten Ende Januar, diesen Grenzzaun zu durchbrechen, um nach Ungarn einzureisen

'Eskorte zu einer Toröffnung'

Andras Lederer, Experte für Migrationspolitik des ungarischen Helsinki-Komitees, einer der wichtigsten Nichtregierungsorganisationen des Landes, spricht von einer „offenen und sehr ernsten Missachtung“ der EuGH-Urteile und damit des für Ungarn verbindlichen EU-Rechts. "Es kommt nicht oft vor, dass im Rechtsbereich die Dinge glasklar sind", sagt Lederer der DW. „Aber das ist bei EuGH-Urteilen der Fall. Sie sind bindend, und Ungarn muss sie befolgen und umsetzen. Aber die ungarische Regierung tut es nicht.“

Im ungarischen Beamtendeutsch heißen die Pushbacks „Eskorte festgenommener illegaler Migranten zu einer Toröffnung der Provisorischen Grenzsicherungsbarriere (IBH)“. Damit ist der Zaun entlang der serbischen Grenze gemeint, der seit 2015 zu einer Hochsicherheitsanlage ausgebaut wurde. In regelmäßigen Abständen sind auch Tore eingelassen. Über diese werden Flüchtlinge zurückgeschickt, in der Regel unmittelbar nach der Abholung.

Viele Migranten halten sich derzeit in der serbischen Stadt Horgos nahe der ungarischen Grenze auf

Verstoß gegen EU-Richtlinien

Bis vor kurzem gab es zumindest nach der Interpretation der ungarischen Regierung einen Trick, der diese Praxis verdeckte. Der Grenzzaun zu Serbien befindet sich auf ungarischem Staatsgebiet, wenige Meter von der eigentlichen Grenze entfernt. Ungarn könnte also argumentieren, dass das „Eskortieren“ von Flüchtlingen durch ein Tor im Grenzzaun keine Abschiebung sei – weil sie sich auf der anderen Seite des Zauns de facto immer noch auf ungarischem Territorium befanden. Dies wurde jedenfalls immer wieder von ungarischen Regierungsvertretern vorgebracht, etwa im Hinblick auf die Frage, ob die Pushbacks einen Verstoß gegen die Genfer Flüchtlingskonvention darstellten.

Allerdings hat der EuGH in seinem Urteil vom Dezember ausdrücklich entschieden, dass die Mitnahme von Flüchtlingen auf die andere Seite des Grenzzauns rechtswidrig sei, obwohl dies noch ungarisches Staatsgebiet sei. Da die Betroffenen dann keine andere Wahl hätten, als das ungarische Staatsgebiet zu verlassen, komme dies einer Abschiebung gleich. Und die Rücksendung ohne spezifische Garantien, wie z. B. eine individuelle Prüfung ihres Falls, war ein Verstoß gegen EU-Richtlinien.

Zermürben sie, hungern sie aus

Es ist nicht das erste Mal, dass der EuGH die ungarische Regierung für ihre Flüchtlingspolitik verurteilt. Im Mai vergangenen Jahres erklärte das Gericht in Straßburg die Bedingungen Ungarns für die Unterbringung von Flüchtlingen in sogenannten Transitzonen war rechtswidrig.

Ende 2015 richtete Ungarn zwei Transitzonen in der Nähe des Zauns entlang der serbischen Grenze ein. Hier konnten Flüchtlinge Asyl beantragen. Allerdings seien die Bedingungen für den Aufenthalt dort in den letzten Jahren immer restriktiver geworden. Paare und Familien wurden getrennt; nur Babys durften bei ihren Müttern bleiben. Die Unterkunft war extrem beengt und glich dem Hochsicherheitstrakt eines Gefängnisses. Schließlich erhielten Flüchtlinge auch kaum Nahrung.

Ungarische Bürgerrechtler kritisierten diese Praktiken, die sie als „zermürbend und aushungernd“ bezeichneten. Die ungarische Regierung argumentierte, die Flüchtlinge seien nicht inhaftiert gewesen und könnten jederzeit die Transitzone verlassen, um Lebensmittel zu holen. Nach ungarischem Asylrecht führte das Verlassen der Transitzone jedoch automatisch zum Abbruch des Asylverfahrens mit einem erneuten Antragsverbot für den Flüchtling.

Der EuGH entschied, dass die Bedingungen in den Transitzonen eine rechtswidrige Inhaftierung darstellten. Ungarn in der Folge die Transitzonen geschlossen. Seitdem können Flüchtlinge Asyl nur noch bei den ungarischen Botschaften von Nicht-EU-Mitgliedstaaten, vor allem Serbien und der Ukraine, beantragen. Als Reaktion auf diese Verordnung hat die Europäische Kommission im vergangenen Herbst weitere Verfahren gegen Ungarn eingeleitet, die noch andauern.

Das Durchgangslager bei Tompa an der ungarischen Grenze zu Serbien wurde im Mai 2020 geschlossen

Europäische Kommission unentschlossen

Auf Anfrage der DW erklärte der ungarische Regierungssprecher Zoltan Kovacs nicht, auf welcher Grundlage die ungarische Regierung die Umsetzung des Dezember-Urteils des EuGH verweigere.

In einer schriftlichen Erklärung seiner Kommunikationsabteilung, die fast wortwörtlich einen Facebook-Post der ungarischen Justizministerin Judit Varga vom Dezember letzten Jahres wiederholt, heißt es: „Die Regierung schützt Ungarn weiterhin Europa's Grenzen und werden alles tun, um die Bildung internationaler Korridore für Migranten zu verhindern.“ Weiter heißt es, dass die Voraussetzungen, die Gegenstand des Urteils waren, entfallen und das Urteil daher unwirksam sei. Was genau damit gemeint ist, erklärt Kovacs nicht.

Angesichts der Weigerung der ungarischen Regierung, das Urteil des EuGH vom Dezember 2020 umzusetzen, fordert Andras Lederer vom Helsinki-Komitee die Europäische Kommission zum Handeln auf. „Gegen Ungarn könnten wegen Nichtumsetzung von EuGH-Urteilen finanzielle Sanktionen in Form von hohen Tagesgeldstrafen verhängt werden“, sagt Lederer.

Dafür ist der Bürgerrechtler allerdings nicht optimistisch: „Leider sieht es so aus, als ob die Europäische Kommission nicht so konsequent ist, wie es sein müsste, wenn ein Mitgliedstaat gegen geltendes Recht verstößt.“

Dieser Artikel wurde aus dem Deutschen übernommen.

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