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Donnerstag, Mai 2, 2024
AmerikaAsylanträge von Afghanen nähern sich denen von Syrern

Asylanträge von Afghanen nähern sich denen von Syrern

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Während im Juli Syrer in den EU+-Ländern noch die größte Gruppe von Asylbewerbern waren, schrumpfte der Abstand zu den Afghanen weiter. Da diese und andere wichtige Nationalitäten im Vergleich zu den Vormonaten wesentlich mehr Anträge stellten, lag die Gesamtzahl der Anträge auf dem höchsten Stand seit dem Ausbruch von COVID-19 und näherte sich dem Niveau vor der Pandemie. 

Analyse freigegeben des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) zeigt dies im Juli 50 wurden in der EU+ etwa 000 2021 Anträge auf internationalen Schutz gestellt,1 deutlich mehr als im Juni (+ 8 %). Die häufigsten Herkunftsländer waren Syrien, Afghanistan, die Türkei, Pakistan und der Irak. Die Zahl der Anträge von Afghanen stieg im fünften Monat in Folge auf etwa 7 300 (+ 21 % ab Juni). Dies kam relativ nahe an die Zahl der Anträge von Syrern (8 500, + 14 %). Die Kluft zwischen Afghanen und Syrern schrumpft seit Dezember 2020 fast stetig. 

Türken (2 500) waren im Juli die drittgrößte Gruppe, nachdem ihre Bewerbungen ab Juni um die Hälfte zugenommen hatten. Eine Spitze der Anträge von Irakern (2 300) war teilweise auf die irreguläre Migrationsroute über Weißrussland zurückzuführen. Bürger mehrerer Länder der Östlichen Partnerschaft und des westlichen Balkans bewarben sich in größerer Zahl, darunter Georgier (1 300) und Albaner (980). Im Gegensatz dazu gingen die Anträge vieler nord- und westafrikanischer Nationalitäten zurück, darunter Marokkaner (1 500) und Malier (570). 

Schrittweise Rückführung der Asylanträge auf das Niveau vor der Pandemie 

Das Ganze Die Zahl der Anträge im Juli war die höchste seit dem Ausbruch von COVID-19 und im Februar 80 erstmals 2020 % des letzten Vorpandemieniveaus überschritten. Die verbleibende Lücke lässt sich durch einen längerfristigen Rückgang der Anträge von Lateinamerikanern erklären. Für viele andere Nationalitäten scheinen die durch COVID-19 verursachten Einschränkungen der asylbezogenen Migration in letzter Zeit weniger Auswirkungen gehabt zu haben.

Allein angemeldete unbegleitete Minderjährige stellten im Juli mehr als 2 200 Anträge in der EU+, verglichen mit 1 900 im Juni und 1 500 im Mai. Haupttreiber dieser Entwicklung waren bisher unbegleitete Minderjährige Afghanistan, deren Anträge von 700 im Mai auf 1 000 im Juni und fast 1 200 im Juli gestiegen sind, was die Hälfte aller unbegleiteten Minderjährigen ausmacht. Da die Anträge unbegleiteter Minderjähriger in etwa parallel zur Gesamtzahl der Anträge zunahmen, machten sie im Juli immer noch 4 % der Gesamtzahl aus. 
 

Anerkennungsrate für Afghanen nur halb so hoch wie für Syrer

Asylbehörden in EU+-Ländern erließen im Juli mindestens 35 100 erstinstanzliche Entscheidungen,2 etwas weniger als im Juni. Ein Drittel aller Entscheidungen ging an Syrer, Afghanen und Pakistaner. Insgesamt gab es weiterhin mehr erstinstanzliche Entscheidungen als Anträge. Rund 366 300 Verfahren waren Ende Juli in erster Instanz anhängig,3 und dies Auftragsbestand war seit Juni im Wesentlichen stabil.

Basierend auf vorläufigen Daten, die EU+-Anerkennungsquote4 lag im Juni bei 39 %. Drei Fünftel aller positiven Bescheide gewährten den Flüchtlingsstatus, der Rest gewährte subsidiären Schutz. Besonders hoch waren die Anerkennungsquoten bei Syrern (87 %) und Eritreern (81 %). Die Anerkennungsquote für Afghanen war mit 45 % deutlich niedriger als in den vorangegangenen sechs Monaten.

Weitere Informationen und eine interaktive Datenvisualisierung finden Sie unter Neueste Asyltrends


Weitere Informationen erhalten Sie beim Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen unter folgender E-Mail-Adresse: [email protected]

Notizen
____

 [1] EASO-EPS-Daten sind vorläufig und können von validierten amtlichen Statistiken abweichen, die Eurostat zu einem späteren Zeitpunkt übermittelt werden. Eurostat-Daten werden im jährlichen Asylbericht des EASO verwendet. Die Gesamt-EPS-Zahlen enthalten Näherungswerte für drei EU+-Länder und können sich nach Datenaktualisierungen ändern.

[2] Für drei EU+-Länder waren keine Daten zu Entscheidungen im Juli verfügbar und der Vergleich mit Anträgen wurde angepasst

[3] Für drei EU+-Länder wurden Juni- oder Mai-Werte verwendet, da Juli-Daten nicht verfügbar waren.

[4] Gemeint ist die erstinstanzliche Anerkennungsquote für EU-geregelte Schutzarten (Flüchtlingseigenschaft und subsidiärer Schutz).

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