Scientology – Deutschland /// „Laizität und Freiheiten: Juristische Schriften [LAICIDAD Y LIBERTADES: ESCRITOS JURIDICOS]“ ist eine jährlich erscheinende wissenschaftliche Zeitschrift, herausgegeben von der Vereinigung „Recht, Säkularismus und Freiheiten“ [Derecho, Laicidad und Libertades]. Sie veröffentlichen wissenschaftliche Originalarbeiten mit dem Ziel „sowohl der wissenschaftlichen Gemeinschaft als auch Fachleuten in der Welt des Rechts und allen an diesen Themen Interessierten die relevantesten Fortschritte auf dem Gebiet der Gewissensfreiheit, des Säkularismus und des Schutzes der Grundrechte und -freiheiten bekannt zu machen".
Darüber hinaus gibt es einen Überblick über die gesetzgeberischen, rechtswissenschaftlichen und lehrmäßigen Entwicklungen, sowohl national als auch international, die sich auf diese Themen beziehen, und all dies wird getan „mit der Absicht, Kanäle für Debatten und kritische Analysen zu öffnen und die Forschung anzuregen“, heißt es im Einleitungsteil des Magazins.
Ein besonders erwartetes Papier für diese Veröffentlichung war das „Kommentar zum Urteil des Bayerischen Landesverwaltungsgerichtshofs vom 16. Juni 2021 mit der Feststellung des Ausschlusses von Scientology Mitglieder vor einer Vergabe öffentlicher Zuschüsse, die mit der Religionsfreiheit und dem Gleichheitsgrundsatz unvereinbar sind“ (1), verfasst von Ivan Arjona Pelado, ein bekanntes Mitglied der Kirche von Scientology, der neben dem Vorsitz einer Stiftung mit besonderem Beratungsstatus der UN ECOSOC seit 2017 auch Präsident des Europabüros der Kirche ist Scientology für öffentliche Angelegenheiten und Menschenrechte.
Die Entscheidung von Juni 16th 2021 die die Anordnung der Stadt München verurteilte, dass:
Der Autor analysiert das aktuelle Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Freistaates Bayern vom 16. Junith2021, das die Verweigerung einer Verwaltungsbewilligung an ein Mitglied der Kirche als Verstoß gegen das Recht auf Religionsfreiheit und den Grundsatz der Gleichheit und Nichtdiskriminierung vor dem Gesetz erklärt Scientology, einfach wegen seiner Mitgliedschaft. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Anerkennung der Kirche Scientology in Deutschland und die volle Anerkennung der Gewissensfreiheit und des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung aus religiösen Gründen.
In diesem Papier von 2021 weist Arjona darauf hin, dass:
Später in der Schlussfolgerung seines Papiers stellt der Autor dies fest
Arjona fügte auch hinzu, dass einige deutsche Behörden, insbesondere in der Exekutive, „Die Umgehung des Rechtsstaates unter dem Vorwand des Verfassungsschutzes ist ein Betrug an diesen Bürgern, vor dem niemand sicher ist, und bringt uns zurück zu dem bekannten Gedicht des lutherischen Pfarrers Martin Niemöller, das mit „ Zuerst kamen sie für die Kommunisten …“.
Das vollständige Papier kann in Spanisch gelesen werden AKADEMIE
Referenz
(1) ARJONA PELADO, IVAN, „Kommentar zum Urteil des Tribunal Administrativo de Apelación del Estado de Baviera, vom 16. Juni 2021, weil es für unvereinbar mit der Religionsfreiheit und dem Rechtsgrundsatz, dem Ausschluss eines Menschen, erklärt wurde.“ Entscheidung über öffentliche Subvenciones an die Miembros de ScientologyLa tutela penal de la libertad religiosa“, in Laicidad y Libertades: Escritos Juridicos 2021 ISSN 1696-6937, 2021, S. 43-70