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Samstag, Mai 4, 2024
EuropaUngarn behindert das Streikrecht der Lehrer

Ungarn behindert das Streikrecht der Lehrer

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Der Demokratische Verband der ungarischen Lehrer und der Lehrerverband haben Folgendes berichtet.

  • jahrelang, Gewerkschaften waren aufgrund rechtlicher Hindernisse Schwierigkeiten haben, Streiks zu organisieren erstellt von der Regierung Orbán (für einen Zeitplan siehe Anhang A)
  • dieser verfassungswidrige politische Schachzug ist ein Missbrauch von Notstandsbefugnissen erteilt durch das Genehmigungs-/Coronavirusgesetz
  • Die Lehrergehälter in Ungarn gehören zu den niedrigsten in der OECD (vgl. Offizielle Daten der OECD; zu unseren Streikforderungen vgl Anhang B)
  • Dabei geht es nicht nur um Löhne und Arbeitsbedingungen: Der Mangel an Lehrern bedroht das gesamte Bildungssystem Ungarns

Die Gewerkschaften haben die folgende gemeinsame Erklärung abgegeben:

DAS STRIKERECHT IST EIN VERFASSUNGSRECHT!

Die ungarische Regierung behindert das Streikrecht per Dekret: Gemeinsame Pressemitteilung des Demokratischen Verbandes ungarischer Lehrer und der Lehrergewerkschaft zum Dekret der ungarischen Regierung 

Die Gewerkschaften erklären, dass das am 11. Februar 2022 im Amtsblatt veröffentlichte Dekret verfassungswidrig ist. Die Gewerkschaften halten die Regierung Missbrauch der durch das Ermächtigungsgesetz eingeräumten Notstandsbefugnisse zur Einschränkung eines verfassungsmäßigen Rechts auf Unzulässigkeit. Die Regierung hatte kein Recht zu diesem Schritt, es war ein Rechtsmissbrauch.

Die Regierung sollte die Justiz als eigenständige Gewalt respektieren! Die Aufgabe und das Entscheidungsrecht im Zusammenhang mit einem Streik liegen bei den Gerichten.

Die Auflagen des Erlasses stehen in keinem Zusammenhang mit der Realität in Schulen und Kindergärten, dh aufgrund des Mangels an Lehrern und Schulbetreuern müssen seit Monaten Gruppen zusammengelegt werden. Genau aus diesem Grund ist der Streik notwendig! Ab heute ist diese Situation noch ausgeprägter. 

Sollten schulische und außerschulische Aktivitäten den Anforderungen des Erlasses unterworfen werden, könnten Institutionen nicht funktionieren. Nicht einmal für eine Minute, egal ob gestreikt wird oder nicht.

Auf dem Höhepunkt der vierten und fünften Welle der Pandemie ist sich die Regierung dieser Umstände nicht bewusst, sondern will sie lediglich nutzen, um das Streikrecht zu behindern. Dass Unterrichtspflicht auch während eines Streiks verfügt, hat nichts mit der Pandemie zu tun – das geht aus dem erstinstanzlichen, von der zweiten Instanz bestätigten Urteil hervor.

Die Gewerkschaften werden nicht aufhören, das Streikrecht zu verteidigen. Wenn nötig, bringen wir den Fall vor den Internationalen Gerichtshof.

Demokratische Union ungarischer Lehrer

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