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Donnerstag, März 28, 2024
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„Die EU arbeitet eng mit allen Akteuren zusammen, um ForRB zu fördern“, sagte Gilmore, EU-Sonderbeauftragter für Menschenrechte

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Nachricht von Eamon Gilmore als EU-Sonderbeauftragter für Menschenrechte bei der Teilnahme am Internationalen Ministertreffen zur Religions- und Weltanschauungsfreiheit am 5. Juli 2022, das vom Foreign and Commonwealth and Development Office des Vereinigten Königreichs veranstaltet wird.

Gilmore fasste in seinem Twitter-Account zusammen:

"Das globale Umfeld für Religions- und Glaubensfreiheit bleibt herausfordernd. Die EU arbeitet eng mit allen Akteuren zusammen, um Forb zu fördern. Alle Menschenrechte haben den gleichen Wert."

Sehen Sie sich das vollständige Video unten an

Vollständige Nachricht (Originalabschrift von The European Times):

Exzellenzen, meine Damen und Herren, ich möchte dem Vereinigten Königreich dafür danken, dass es heute Gastgeber dieser Ministerkonferenz ist, zu der ich die Ehre habe, im Namen der Europäischen Union zu sprechen.

Wir alle haben die Arbeit von sowohl religiösen als auch nichtreligiösen Akteuren gesehen, um Frieden zu schaffen und die Armut in ihren Gemeinschaften und ihren Ländern zu bekämpfen. Wir haben jedoch auch gesehen, dass die Religions- oder Glaubensfreiheit zu einer Art Barometer für die Wahrnehmung von Regierungen geworden ist Menschenrechte im Allgemeinen und wie sie diese Rechte schützen.

Wir alle haben das Recht, nach unserem Gewissen zu leben und zu handeln, ob wir religiös sind oder nicht. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte bekräftigt das Recht aller auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.

Niemand darf wegen seiner Religion oder Weltanschauung verfolgt oder privilegiert werden. Niemand sollte gezwungen werden, nach dem Glauben eines anderen zu leben. Und natürlich sollte die Religions- oder Weltanschauungsfreiheit niemals andere Rechte wie das Recht auf Bildung, Frauenrechte, LGBT-Rechte untergraben oder als Rechtfertigung für Diskriminierung, Bigotterie oder Gewalt dienen.

Das globale Umfeld für Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist herausfordernd, und deshalb bleibt ihre Förderung ein zentraler Bestandteil der Menschenrechtsarbeit der Europäischen Union und ein wichtiger Bestandteil meines Mandats als EU-Sonderbeauftragter für Menschenrechte.

Der wichtigste Leitfaden für unsere Arbeit ist der EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie 2020 bis 2024. Und in den letzten Jahren haben wir unsere Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung, Intoleranz, Gewalt und Verfolgung von Menschen auf der Grundlage des Ausübung der Gedanken-, Gewissens- und Religions- oder Weltanschauungsfreiheit.

Wir nehmen durch Erklärungen öffentlich Stellung, und wir bringen unsere Bedenken auch direkt gegenüber den Regierungen durch unsere Menschenrechtsdialoge vor.

Wir fordern alle Länder auf, das Recht für jeden, eine Religion oder Weltanschauung zu haben oder nicht, zu schützen, seine Religion oder Weltanschauung zu bekennen oder zu ändern. Und wir verurteilen entschieden die Kriminalisierung des Abfalls vom Glauben und den Missbrauch von Blasphemiegesetzen.

Der Aufbau integrativer und widerstandsfähiger Gesellschaften ist ein starker Schwerpunkt unserer multilateralen Arbeit und leitet auch viele EU-Initiativen. Auf der März-Tagung des Menschenrechtsrates erneuerte die EU-Resolution zur Religions- und Weltanschauungsfreiheit das Mandat des UN-Sonderberichterstatters für Religions- und Weltanschauungsfreiheit.

Wir arbeiten auch aktiv mit anderen internationalen Organisationen zusammen, insbesondere mit der Organisation für Islamische Zusammenarbeit, und wir arbeiten weiterhin mit anderen am Istanbul-Prozess zusammen. Wir haben das Projekt „Global Exchange on Religion and Society“ weiter umgesetzt.

Ziel ist es, zivilgesellschaftliche Akteure aus der ganzen Welt zu vernetzen, die sich mit Glauben und sozialer Inklusion befassen. Die Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger sind entscheidende Partner in all unseren Arbeiten. Dies ist ein herausfordernder Moment, aber es wird viel getan, und es ist wichtig, sich von den Herausforderungen und Schwierigkeiten, denen wir gegenüberstehen, nicht überwältigen zu lassen.

Die Europäische Union wird weiterhin eng mit allen Akteuren zusammenarbeiten, um die Religions- und Weltanschauungsfreiheit zu fördern. Wir werden dies in der festen Überzeugung tun, dass alle Menschenrechte den gleichen Wert haben. Wenn die Religion dazu benutzt wird, ein anderes Recht zu untergraben, können alle anderen Rechte geschwächt werden.

Freiheit ist allumfassend, und dies muss immer unser Leitfaden bei der Förderung der Religions- und Glaubensfreiheit sein. Vielen Dank.

Rolle des EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte:

Die Aufgaben des Sonderbeauftragten für Menschenrechte bestehen darin, die Wirksamkeit und Sichtbarkeit der EU-Menschenrechtspolitik zu verbessern. Der Sonderbeauftragte verfügt über ein breites, flexibles Mandat, das die Möglichkeit bietet, sich an sich verändernde geopolitische Umstände anzupassen. Der Sonderbeauftragte wird eng mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst zusammenarbeiten, der seine Arbeit umfassend unterstützen wird.

Als ehemaliger stellvertretender Premierminister und Außenminister Irlands trug Eamon Gilmore die Regierungsverantwortung für die Umsetzung des Karfreitagsabkommens, einschließlich seiner wichtigsten Menschenrechtsbestimmungen. Seit Oktober 2015 ist er Sondergesandter der Hohen Vertreterin für den kolumbianischen Friedensprozess. Seine Arbeit und sein Beitrag zum Friedensprozess wurden von allen Seiten sehr geschätzt.

EU-Sonderbeauftragte fördern die Politik und Interessen der EU in bestimmten Regionen und Ländern sowie Themen von besonderem Interesse oder Interesse für die EU. Sie spielen eine aktive Rolle bei den Bemühungen um die Festigung von Frieden, Stabilität und Rechtsstaatlichkeit. Die ersten EU-Sonderbeauftragten wurden 1996 ernannt. Derzeit unterstützen acht EU-Sonderbeauftragte die Arbeit der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini.

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